PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Wie ist es rechtlich, wenn man diverse PJ Stellen absagt nach Zusage?!?! bitte helfen



GunterNeinGünter
13.04.2011, 10:42
hi.
kurz vorweg: ich moecht hier keine diskusison anhaun, ob irgendwas moralisch nicht in ordnung ist o.ä., es geht echt nur ums prinzip.

und zwar: ich hab einige Zusagen zum PJ in der Schweiz in diversen kliniken.
und diese wollen ja, zurecht, moeglichst bald eine "verbindliche Zusage", ich hab jetzt zb shcon 4 Arbeitsverträge auf meinem Schreibtisch liegen (und 4 weitere vorlaeufige in mails).
wenn ich jetzt 3 von denen zurueckschreibe und "verbindlich zusage", gibts dann probleme, wenn ich doch noch absagen sollte?
weil eig hoert und liesst man ja staendig, das diverse PJler in spe wieder von ihren Stellen im aAusland abspringen aufgrund von Dr.Arbeit o.ä..

also: ist es problematisch, oder können die einem was, wenn man später dohc noch absagt, obwohl man den Arbeitsvertrag shcon unterschrieben hat?

wär für meinungen sehr dankbar

roger rekless
13.04.2011, 11:22
Kommt drauf an ob die Bundesregierung dich ausliefert. Wenn ja, sieht es seeeehr düster aus.

DrSkywalker
13.04.2011, 17:21
Bis vor kurzem konnte man sich sicher sein, dass man wegen minderschweren Verbrechen nicht ausgeliefert wird. Seit die FDP das Außenministerium besetzt hat, hat sich allerdings einiges geändert. Nun werden auch kleinere Vergehen wie Vertragsbrüche mit geringem Vermögensschaden durch die deutschen Behörden im Auftrag verfolgt.

Lange Rede kurzer Sinn: An deiner Stelle wäre ich vorsichtig!

Hoaza
13.04.2011, 17:26
Bei mir stand im Vertrag drin, dass bei Nichtantritt eine Vertragsstrafe von 200 Franken fällig wird... weiß nicht wie das bei dir ist, aber wenn das drin steht, dann hätt ich im Zweifelsfall wenig Lust, für 7 oder 8 nicht angetretene Stellen ein komplettes UA-Monatsgehalt hinzublättern ;-)

Sich einfach jetzt schonmal für ne präferierte Klinik zu entscheiden und einfach nur einen Vertrag unterschreiben geht nicht? Ansonsten kannst du nach Unterzeichnung vom Arbeitsvertrag natürlich auch versuchen, im Fall der Fälle jemanden zu suchen, der für dich die Stelle antritt...

medizininteressiert
13.04.2011, 19:17
vielleicht ist das schweizerische Gesetz in diesem Punkt sehr anders als das deutsche. Allerdings gibt es bei jedem Arbeitsvertrag eine Probezeit. Diese wird vertraglich festgelegt. Innerhalb dieser kann der AG wie auch der AN ohne Angabe von Gründen kündigen. In dieser Zeit solltest du also noch nicht fürchten müssen Strafe zu zahlen.

Moralisch ist das alles andere als sauber, dass hast du ja selbst erkannt. :-lesen

denkstdu
13.04.2011, 19:23
Also erstens ist es doch die Frage für wieviele Jahre vorher du jetzt so viele Zusagen hast. Wenn du jetzt sagst du kündigst zum Beispiel ein 3/4 Jahr eher wieder haben sie theoretisch genug Zeit noch neue Leutis zu finden. Wenn man gleich kommt und sagt man hat Ersatz ist das auch einfacher. Und ja du solltest die Verträge genau lesen, denn auf Grund von solchen Leuten wie dir, haben die schweizer in den UA verträgen diese Klausel teilweise eingebaut, dass man bei Nichtantritt Strafe zahlen muss, bei mir stand auch einmal von von 500 CHF. Und ehrlich gesagt finde ich es ziemlich unfair den anderen gegen über, die Stellen suchen, jetzt 5 Stellen nen unterschrieben Vertrag zu zu schicken, wo du im Endefekt eh nur höchstens drei antreten kannst. andere wollen schließlich auch gerne einen Platz haben.

Kyutrexx
13.04.2011, 20:04
Lieber Threadersteller,

die Rechtslage in der Schweiz sieht wie folgend aus:

Gemäß Art. 2 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches kann der Arbeitgeber auf deine Zusage vertrauen.
Brichst du dieses Vertrauen, verlierst du den Rechtsschutz des Gesetzes, da du arglistig handelst und bist zum Schadenersatz verpflichtet (Art. 41 des Fünften Buches des Schweizerischen Zivilgesetzbuches / Obligationenrecht).

Dabei ist folgendes wichtig, obwohl es für viele trivial erscheint:
Eine Stelle nicht anzutreten begründet einen vielfach höheren Schadenersatzanspruch als eine Stelle, die man angetreten hat, zu kündigen!

Ergänzend sei noch hinzugefügt, dass du auf Grund des Vorsatzes dich mit gewisser Wahrscheinlichkeit sogar des Betruges schuldig machst (Art. 146 Schweizerisches Strafgesetzbuch). Das kommt im Einzelfall auf die Beweiserhebung an und ob dein Verhalten nach der Kodifizierung des Gesetzes bereits als "unrühmlich" gilt (im vorliegenden Fall Voraussetzung für die Einleitung eines Verfahrens).
Ein Strafverfahren befreit übrigens, ganz nebenbei, auch nicht von zivilrechtlichen Ansprüchen.

ehem-user-02-08-2021-1033
05.05.2011, 09:04
Ich kenne deinen Arbeitsvertrag nicht.

Allerdings gibt es in Deutschland beispielsweise Arbeitsverträge, die während der Probezeit ein beidseitiges Sonderkündigungsrecht ohne Kündigungsfrist vorsehen.

Das wäre natürlich eine Möglichkeit, wenn das in deinem Arbeitsvertrag vorgesehen ist... Hier kommt es aber, wie gesagt, auf den Inhalt deines Arbeitsvertrags an.

Letztendlich ist es aber am Besten nur den Vertrag zu unterschreiben, den man auch erfüllen möchte und kann.
Das macht einen glaubwürdig. Ich gehe einmal davon aus, dass dort wo du gleich am Anfang wieder abgesprungen wärst, du dich für die nächsten Jahre nicht als Arbeitnehmer melden bräuchtest...