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kristus04
27.04.2011, 09:50
Hallo. ich bin 24 Jahre alt komme aus und lebe in Tirana, Albanien. Ich bin ein neu diplomierter Arzt und habe ein Italienisches Diplom von der Universität „Tor Vergata“ in Rom, Italien. Könnten Sie mir bitte sagen welche Dokumente Ich brauche um die Weiterbildung in Deutschland zu machen und ob Ich ein Staatsexamen vorher machen muss? Wen ja, ist das Staatsexamen von der Universität „Tor Vergata“ gültig??

Vielen Dank im Vorraus für Ihre Antwort.

medizininteressiert
27.04.2011, 10:08
@kristus

Ich wollte einfach mal anmerken, dass du gut Deutsch schreibst.

Viel Erfolg. :-micro

Desiderius
27.04.2011, 17:49
Wenn Du schon in Deutschland eine Wohnadresse hast, melde Dich da bei Deiner Aerztekammer (jeweiliges Bundesland, Regierungsbezirk). DA musst Du Dein Zeugnis und noch was andere Papiere einreichen. Die Liste der Dokumente kannst Du entweder bei der jeweiligen Aerztekammer downloaden oder zuschicken lassen.
Es gibt da auch bestimmte Regeln fuer EU Buerger und EU Zeugnisse. Frage da mal einfach nach, denn die wissen genau was die von Dir haben wollen.

Gruss,

D

Coxy-Baby
27.04.2011, 18:02
Ist Albanien in der EU?

Desiderius
27.04.2011, 19:51
Ist Albanien in der EU?

Weiss ich nicht, darum habe ich diesen Teil an die Ärztekammer überlassen:-nix

Solara
27.04.2011, 20:14
Ist Albanien in der EU?

Nein, hat aber 2009 einen Antrag auf Mitgliedschaft gestellt.

SuperSonic
28.04.2011, 17:14
Wenn Du schon in Deutschland eine Wohnadresse hast, melde Dich da bei Deiner Aerztekammer (jeweiliges Bundesland, Regierungsbezirk). DA musst Du Dein Zeugnis und noch was andere Papiere einreichen.
Die Ärztekammer ist nicht für die Approbation/Berufserlaubnis zuständig, das wäre nämlich der erste Schritt... Zuständig hierfür sind die jeweiligen Bezirksregierungen, bei denen ein Nicht-EU-Ausländer erst mal die Berufserlaubnis beantragen muss. Am Beispiel der Bezirksregierung Düsseldorf: http://www.brd.nrw.de/gesundheit_soziales/medizinische_angelegenheiten/Merkblatt_Berufserlaubnis_alle_Berufe.html

Desiderius
28.04.2011, 17:26
Die Ärztekammer ist nicht für die Approbation/Berufserlaubnis zuständig, das wäre nämlich der erste Schritt... Zuständig hierfür sind die jeweiligen Bezirksregierungen, bei denen ein Nicht-EU-Ausländer erst mal die Berufserlaubnis beantragen muss. Am Beispiel der Bezirksregierung Düsseldorf: http://www.brd.nrw.de/gesundheit_soziales/medizinische_angelegenheiten/Merkblatt_Berufserlaubnis_alle_Berufe.html

Jetzt wo ich das lese, erinnere ich mich auch daran. Den Teil habe ich aus meinem Gedächtnis gelöscht....:-))

Reflex
28.04.2011, 22:06
Btw Orientiert sich dann am Anschluss die Ärztekammer nicht nach dem Wohnort sondern nach dem Standort der weiterbildungseinrichtung sprich z.b. Krankenhaus. Ich wohn nämlich im Bereich der Ärztekammer Nordrhien, arbeite aber in Bereich der Ärztekammer Westfalen Lippe.

kristus04
29.04.2011, 10:31
Nein Albanien ist nicht in der EU!!

Muriel
29.04.2011, 17:53
Zählt denn in diesem Fall die Staatsbürgerschaft (= Nicht-EU) oder die Ausbildungs- und Examensstätte (= EU)? Wäre ja unter Umständen interessant.

Feuerblick
29.04.2011, 20:01
Wenn ich mich recht an ein neurologisches Ex-Forenmitglied erinnere, dann kommt es auf die Staatsbürgerschaft an...
Und die Berufserlaubnis ist meines Wissens an einen Job gebunden. Also erst Job finden, dann dafür Berufserlaubnis erwirken. Umgekehrt geht es soweit ich weiß nicht. Man möge mich korrigieren, wenn ich falsch liege.

Muriel
29.04.2011, 20:14
Ah stimmt, hast Recht, Funkel. Ich erinnere mich.

Solara
29.04.2011, 21:26
Wobei jenes Exforenmitglied zum heutigen Tage doch problemlos die Approbation bekommen würde.
Aber hilft dem TE ja irgendwie nicht weiter, weil andere Staatsbürgerschaft.

kristus04
06.05.2011, 20:37
Hallo nochmal zusammen,

ich habe von der bezreg in Köln eine Antwort bekommen was man alles braucht, verstehe aber ein paar Sachen noch nicht ganz, hoffe ihr könnt mir helfen:


Eine Berufserlaubnis für die Facharztweiterbildung oder aber auch für die Fortbildung wird vor dem Hintergrund erteilt, dass Sie in Deutschland Kenntnisse erlernen können, die in Ihrem Heimatland so nicht erlernt werden können. Ihr Heimatland muss sich ausdrücklich einverstanden damit erklären, dass Sie sich in Deutschland weiterbilden oder fortbilden. Außerdem müssen Sie nach Beendigung der Maßnahme in Ihr Heimatland zurückkehren, um die dann hier erlernten Fähigkeiten und Kenntnisse dort anzuwenden.
Heisst für mich dass wenn ein nicht-eu bürger der zwar in seiner Heimat die weiterbildung machen kann aber es gerne in DE machen möchte es nicht darf?
Verstehe ich das auch richtig dass ein nicht-eu bürger keine chance hat in DE später zu arbeiten weil er zurück MUSS?!?!


einen Nachweis über die Finanzierung Ihres Lebensunterhaltes in der Bundesrepublik Deutschland und Deckung des Krankenversicherungsschutzes (z. B. Stipendium, Bürgschaft bsp. Ihres Ehemannes)
Soweit ich weiss bekommt man als Facharztweiterbildender auch einen bestimmten Lohn oder ist hier was anderes damit gemeint?

Ich werde in Köln am Montag anrufen aber bis dahin kann ja jemand was dazu sagen? :-)

Danke

Feuerblick
06.05.2011, 20:41
Klingt eher, als hätte man geglaubt, dass du als Gastarzt hier in Deutschland arbeiten möchtest. Gastärzte bekommen meist ein Stipendium des Heimatlandes, werden hier ausgebildet ("kosten" dann auch nichts, denn sie bekommen ihren Lohn nicht vom Krankenhaus sondern aus ihrem Heimatland) und müssen nach Beendigung ihrer Ausbildung hier wieder zurück in ihre Heimat. :-nix Und sie müssen auch nachweisen, dass sie nur hierzulande diese Fähigkeiten erlernen können.

kristus04
07.05.2011, 11:10
Klingt eher, als hätte man geglaubt, dass du als Gastarzt hier in Deutschland arbeiten möchtest.

Ok, notiert. Werd ihn darauf ansprechen.