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Justi-mietze
28.04.2011, 16:25
Hallo,

ich bin 30 Jahre alt und Rechtsanwältin. Ich beabsichtige nun das Studium der Medizin aufzunehmen. Nun benötigt man dazu den sachlichen Zusammenhang zu dem juristischen Studium.

Hat jemand da gute Ideen?

Ich hätte mein starkes Interesse für das Medizinrecht angegeben mit detailierten Ausführungen (haben schon einige Fälle vertreten u.a. auch gegen die Uni Klinik) und ausserdem den interdiziplinären Studiengang Medizin-Ethik-Recht belegt.

Das Juraexeman in Sachsen ist viel schwerer als in anderen Bundesländer (zb in nordischen) Beachtet das die ZVS? habe im ersten wie im zweiten Examen nur ein befriedigend (knapp unter vb). daher weniger Punkte als für andere Absolventen.

Wie stehen generell die Chancen den Studienplatz zu bekommen?

Vielen Dank für die Antworten im Voraus

Justi

medizininteressiert
28.04.2011, 16:37
Bezüglich des Studienortes bzw. Studienbundeslandes wird hochschulstart wohl keine Sonderbonierung vornehmen. Im Abitur bewertet sie auch nicht das Bundesland des Abiturs. Vor allem würde hochschulstart wirklich damit anfangen, dann wäre Diskussion vorprogrammiert. Als Beispiel Heidelberg, Köln haben einen guten Ruf in Sachen Jura. Jetzt hat jemand Bayreuth und Hamburg vorzuweisen. Wer bekommt also wie viel?

Medizinrecht scheint laut dem Forum eine Möglichkeit zu argumentieren. Hast du deinen Schwerpunkt (Fachanwaltin für Medizinrecht) darauf verlagert?

Justi-mietze
28.04.2011, 16:44
gut das Abitur spielt ja bei mir keine Rolle nur meine Examina!

Fachanwaltstitel ist angestrebt, allerdings habe ich den Kurs noch nicht belegt, da mir noch einige Fälle fehlen und ich die theoretischen Kenntnisse schon durch meinen Aufbaustudiengang Medizin_Ethik-Recht erworben habe!

Hatte vor meinem Jura Studium den Wunsch Medizin zu studieren, da ich medizinsich vorgeprägt bin und auch schon in der Altenpflege für zwei Jahre gearbeitet habe, allerdings hatte ich nur ein Abi von 2,9 und keinen Bock meine Zeit mit WS abzusitzen...

Die.kleine.helene
29.04.2011, 18:34
Dann kann Dein Wille, Medizin zu studieren auch nicht besonders stark gewesen sein. Du hättest ja auch eine Ausbildung machen tun können.. hätte nicht unbedingt medizinisch sein müssen! Ja es hätte sogar so etwas wie Goldschmiederei oder Holzblasinstrumentenbau gereicht, um die Wartezeit zu überbrücken. Oder Du hättest mindestens für ein Jahr ins Ausland gehen können. Oder eine Ausbildung zur Krankenschwester machen und dann ins Ausland gehen können.

Oder Du hast schlichtweg einen Fehler gemacht und dachtest Dir, dass eine Ausbildung mikrig wäre und ein Studium von Nöten, um überhaupt irgendetwas zu werden. Das stimmt aber nicht. Was ich sagen möchte, ist, dass es mir ein wenig so vorkommt, als seien Sie einerseits nicht unbedingt willensstark genug und/oder ein wenig kurzschlüssig.

Aber wie bekommt man Sie aus dieser Lage? Sie könnten möglicher Weise versuchen, auch ein Sozialkriterium zu nutzen. Falls eines auf Sie zutrifft.


Viel Erfolg.
die.kleine.helene.

Rico
29.04.2011, 20:25
Bezüglich des Studienortes bzw. Studienbundeslandes wird hochschulstart wohl keine Sonderbonierung vornehmen. Im Abitur bewertet sie auch nicht das Bundesland des Abiturs. Vor allem würde hochschulstart wirklich damit anfangen, dann wäre Diskussion vorprogrammiert. Doch, tun sie, nämlich in Form der Landesquoten bei der Zulassung der Abitursbesten. Und das machen sie eben genau weil die verschiedenen Abiture aus den einzelnen Bundesländern nicht wirklich vergleichbar sind. das steht sogar im Hochschulrahmengesetz (§32, Abs 3, Nr. 1) (http://bundesrecht.juris.de/hrg/__32.html).
Deshalb wundert es mich eher, dass dannach im AdH alle in einen Topf geworfen werden, da da die Kandidaten aus Bundesländern mit einem NC von 1,0 - wo folglich Leute mit 1,1 ins AdH müssen - Vorteile gegenüber denen aus Bundesländern mit einem NC von 1,4, wo die Besten, die ins AdH kommen 1,5er Schnitte haben und sich erstmal hinten anstellen müssen.
Wundert mich, dass dagegen noch keiner geklagt hat.

Aber wie bekommt man Sie aus dieser Lage? Sie könnten möglicher Weise versuchen, auch ein Sozialkriterium zu nutzen. Falls eines auf Sie zutrifft.Sozialkriterien gibt es nicht bei der Zweitstudiumsbewerbung.

Die.kleine.helene
29.04.2011, 20:38
ach schade, aber man lernt nie aus. Gibts denn die Wartezeitquote, wenn man eine Ausbildung dazwischen legt? Vielleicht könnten Sie, Frau Anwältin, falls es nicht klappen sollte, eine Krankenschwester auf der Intensivstation werden. Habe gehört da lerne man so einiges.

Das müsste klappen.

Rico
29.04.2011, 20:41
ach schade, aber man lernt nie aus. Gibts denn die Wartezeitquote, wenn man eine Ausbildung dazwischen legt? Vielleicht könnten Sie, Frau Anwältin, falls es nicht klappen sollte, eine Krankenschwester auf der Intensivstation werden. Habe gehört da lerne man so einiges.

Das müsste klappen.Nö, tut es auch nicht. Ganz anderes Vergabeverfahren. Einfach mal "Zweitstudienbewerber" googeln.

spekulatia
29.04.2011, 20:43
Das Juraexeman in Sachsen ist viel schwerer als in anderen Bundesländer (zb in nordischen) Beachtet das die ZVS? habe im ersten wie im zweiten Examen nur ein befriedigend (knapp unter vb). daher weniger Punkte als für andere Absolventen.



Aber es ist doch ein STAATSexamen und somit überall dasselbe?!! :-oopss

medizininteressiert
29.04.2011, 21:49
Doch, tun sie, nämlich in Form der Landesquoten bei der Zulassung der Abitursbesten. Und das machen sie eben genau weil die verschiedenen Abiture aus den einzelnen Bundesländern nicht wirklich vergleichbar sind. das steht sogar im Hochschulrahmengesetz (§32, Abs 3, Nr. 1).
Deshalb wundert es mich eher, dass dannach im AdH alle in einen Topf geworfen werden, da da die Kandidaten aus Bundesländern mit einem NC von 1,0 - wo folglich Leute mit 1,1 ins AdH müssen - Vorteile gegenüber denen aus Bundesländern mit einem NC von 1,4, wo die Besten, die ins AdH kommen 1,5er Schnitte haben und sich erstmal hinten anstellen müssen.
Wundert mich, dass dagegen noch keiner geklagt hat.

Wow. Die Abibestennote wird wahrscheinlich nur wenigen helfen. Viel interessanter wäre eine Bevorzugung, beispielsweise von Baden-Württemberg vor Hamburg, im AdH. Doch dann wird sich jemand aus Hamburg beschweren, dass er nichts dafür kann ein "einfaches" Abitur geschrieben zu haben. Soll er dafür extra nach BW auswandern? Anders gibt es aber durchaus Leute, welche extra aus einem schwersten Bundesland raus gehen und in einem einfachen Abitur schreiben. Der Note wegen :-dance

Auf jeden Fall interessant zu wissen. Warum keiner geklagt hat? Es ist doch etwas komplex dem ganzen zu folgen und wahrscheinlich zu unterscheiden.


Aber es ist doch ein STAATSexamen und somit überall dasselbe?!!

Die Anwaltskanzleien werden darauf schon schauen. Es wird wahrscheinlich wie beim Lehramt sein. Dort machst du auch in Sachsen dein Staatsexamen, aber in Bayern bekommst du beispielsweise keine Anstellung. Ein bayrischer Absolvent bekommt dort aber eine Anstellung. Beide haben die selben Ergebnisse im Examen. Es hat also doch das Bundesland deiner Uni eine Bedeutung.

Die.kleine.helene
29.04.2011, 21:56
Moment.. das macht nicht so viel Sinn.. wenn die Landesquoten von der Schwere des Abiturs abhängen und nicht, wie ich glaube und schon mehrfach gehört habe, oder vielleicht auch mit, aber nciht alleine, von der Anzahl an Abiturienten pro Bundesland: warum gibt es in Bremen dann einen LandesNC von 1,1 und in BaWü einen von 1,0. Häh? Je ne sais Pas.


Dankbar für eine Erklärung.
die.kleine.helene

Thomas24
29.04.2011, 22:39
Aber es ist doch ein STAATSexamen und somit überall dasselbe?!! :-oopss

Ja, aber *STAATSexamen* bedeutet ja nicht zwingend, dass es bundeseinheitlich gleich ausgestaltet ist- Stichwort: Bildungsföderalismus.

Die Staatsexamina in Hessen beispielsweise können sich von Bayern und anderen Bundesländern unterscheiden, das richtet sich dann nach den jeweiligen Rechtsvorschriften (z.B. dem Juristenausbildungsgesetz).

Thomas24
29.04.2011, 22:53
Hallo,

ich bin 30 Jahre alt und Rechtsanwältin. Ich beabsichtige nun das Studium der Medizin aufzunehmen. Nun benötigt man dazu den sachlichen Zusammenhang zu dem juristischen Studium.

Hat jemand da gute Ideen?

Ich hätte mein starkes Interesse für das Medizinrecht angegeben mit detailierten Ausführungen (haben schon einige Fälle vertreten u.a. auch gegen die Uni Klinik) und ausserdem den interdiziplinären Studiengang Medizin-Ethik-Recht belegt.



In wiefern vertieft das Studium der Humanmedizin das Verständnis für Medizinrechtliche Fragestellungen?? Andersherum könnte ich mir das ja noch vorstellen, aber im Medizinrecht geht es ums *Recht*, weniger um die Medizin...



Das Juraexeman in Sachsen ist viel schwerer als in anderen Bundesländer (zb in nordischen) Beachtet das die ZVS? habe im ersten wie im zweiten Examen nur ein befriedigend (knapp unter vb). daher weniger Punkte als für andere Absolventen.

Ob das die erste Staatsprüfung in Sachsen "viel schwerer" als beispielsweise in Bayern sein soll, lass ich mal dahingestellt- aber prinzipiell gilt: a) die ZVS gibt es nicht mehr. B) Da die Online Plattform von Hochschulstart.de bis zum WS diesen Jahres vermutlich nicht funktionstüchtig sein wird, musst du dich *dezentral* direkt bei den Universitäten deiner Wahl bewerben.
c) im Regelfall werden bis zu 3% der Studienplätze eines Jahrgangs für Zweitstudienbewerber offen gehalten. Ob du zugelassen wirst, hängt von deiner Messzahl ab.

Berechnung der Messzahl: Abschlussnote des Erststudiums (sehr gut: vier Punke, gut- drei Punkte, etc.) + Punktzahl aus deiner Fallgruppenkonstellation
Fallgruppe 1: Zweitstudium zwingend für den angestrebten Beruf erforderlich (z.B. Stabsapotheker der Bundeswehr => Pharmazie und Lebensmittelchemie, oder MKG Chirurgue: Human *und* Zahmedizin).
Gilt für dich also nicht.

Fallgruppe 2: besondere wissenschaftliche Gründe erfordern das Zweitstudium, zwecks interdisziplinärer Forschung => Nachweis deines bisherigen Lebenslaufes, Publikationsliste, und Gutachten der angestrebten Universität.

Fallgruppe 3: besondere berufliche Gründe erfordern das Zweitstudium... aufgrund des bisherigen Werdeganges etc. ist das Zweitstudium dringend erforderlich.

Fallgruppe 4: sonstige berufliche Gründe- z.B. Zweitstudium nicht zwingend erforderlich, könnte für den weiteren beruflichen Lebensweg aber hilfreich sein.

Fallgruppe 5: sonstige Gründe-

Je nach Fallgruppeneinteilung gibt es unterschiedlich viele Punkte. Die Punkte aus Abschlußnote und Fallgruppenkonstellation ergibt die sog. Messzahl: die Zweitstudienplätze werden je nach Messzahlhöhe vergeben.



Wie stehen generell die Chancen den Studienplatz zu bekommen?

Vielen Dank für die Antworten im Voraus

Justi

Denke, das müsste helfen.

Rico
29.04.2011, 23:39
Moment.. das macht nicht so viel Sinn.. wenn die Landesquoten von der Schwere des Abiturs abhängen und nicht, wie ich glaube und schon mehrfach gehört habe, oder vielleicht auch mit, aber nciht alleine, von der Anzahl an Abiturienten pro Bundesland: warum gibt es in Bremen dann einen LandesNC von 1,1 und in BaWü einen von 1,0. Häh? Je ne sais Pas.Die Landesquoten haben nix mit "Schwere" zu tun, sondern sie verteilen die Plätze auf die Abiturienten der Bundesländer entsprechend der Einwohnerzahl der Bundesländer und dem Anteil an 18-21-jährigen.
Dabei kriegen die Stadtstaaten einen Bonus (steht alles in dem oben von mir verlinkten Paragraphen), sprich sie kriegen mehr Plätze als ihnen von ihrer Bevölkerungszahl her zustehen würden. :-nix
Was ich aber meinte ist, dass bewerber aus Bundesländern mit niedrigen NCs in der Landesquote im AdH dann einen Nachteil haben gegenüber Bewerbern aus Bundesländern mit hohem NC - hierbei sagt der Notenwert jedoch nichts über den Schwierigkeitsgrad des Abiturs aus.
Eben deshalb ist es ja ein Benachteiligung, dass der beste Berliner, der ins AdH kommt eine 1,2 hat, er sich damit aber erstmal hinter z.B. den Baden-Württembergern einreihen muss, bei denen dank NC 1,0 auch Leute mit 1,0 und 1,1 im AdH sind.

medizininteressiert
30.04.2011, 09:08
1,2 ist doch schlechter als 1,1? Irgendwie verstehe ich es nicht. Wenn man nach der Wertigkeit und Schwierigkeit geht, dann müsste ja ein BWler hergehen und sagen "mein 1,3 sollte besser als dem Berliner sein 1,2 angesehen werden". Diesen Umstand meinte ich eher damit, dass hier nicht auf das Bundesland geschaut wird. Doch diese Diskussionen gibt es schon immer und seither wurden die Abiturprüfungen nicht unbedingt den anderen Bundesländern angepasst.

Würdest du evtl. nochmal diesen Absatz erklären:

Eben deshalb ist es ja ein Benachteiligung, dass der beste Berliner, der ins AdH kommt eine 1,2 hat, er sich damit aber erstmal hinter z.B. den Baden-Württembergern einreihen muss, bei denen dank NC 1,0 auch Leute mit 1,0 und 1,1 im AdH sind.

Muriel
30.04.2011, 11:45
Rico meint (zu Recht) Folgendes damit:
Wenn in einem Bundesland A der Schnitt, der noch zur Zulassung in der Abibestenqoute reichte, bei 1,0 liegt, in einem Bundesland B bei 1,3, dann sind die Leute, die als best mögliche ins AdH-Rennen gehen bei A mit 1,1 und bei B mit 1,4 zu finden. Da in diesem Zuteilungsverfahren allerdings nicht mehr bundeslandspezifisch verteilt wird, sondern alles in einen Topf geworfen wird, sind die Bewerber aus dem Land B benachteiligt.

Miss_H
30.04.2011, 12:01
B) Da die Online Plattform von Hochschulstart.de bis zum WS diesen Jahres vermutlich nicht funktionstüchtig sein wird, musst du dich *dezentral* direkt bei den Universitäten deiner Wahl bewerben.

Für Medizin gibt es die Bewerbungsplattform schon seit Jahren und sie wird es auch in diesem Jahr geben. Also einfach bei HSS bewerben. :-top

fangzahn
30.04.2011, 13:02
Du könntest vielleicht angeben, dass du in einer Ethikkommission arbeiten willst oder im Management einer Krankenkasse. In den Ethikkommissionen tummeln sich sehr viele Juristen-Mediziner. Aber richtig zwinged ist das wahrscheinlich auch nicht. Und selbst wenn, ich glaube du hast trotzdem wenig Chancen, weil es nunmal zig Bachelors gibt die ihre 1,0 im Vergleich zur Juristerei recht einfach verdient haben und deren Studienfächer thematisch besser zur Medizin passen. Mit denen wirst du in einen Topf geworfen, weil so gerecht ist das System dann doch nciht, dass sie die Herkunft der Noten betrachten (und selbst dann wäre es nicht gerecht, denn siehe Länderunterschiede, innerhalb der Länder gibt es von Schule zu Schule und dort von Lehrer zu Lehrer auch extreme Unterschiede)- ich denke das ginge zumindest nicht ohne Verfahren. Gibt es denn keine Uni mit direktem Auswahlverfahren, der das Zweitstudium egal ist? München vielleicht? Allerdings kannst Du ja mit deinem Abi auch nicht punkten. Ich würde mich trotzdem einfach mal bewerben aber wahrscheinlich musst du dich in Richtung Ausland orientieren. Viel Glück. Als Krankenschwester anzufangen finde ich krass - Da würdest du ja gehaltsmäßig und von der Selbständigkeit und intellektuellen Anforderung her einiges aufgeben.

Miss_H
30.04.2011, 14:33
Gibt es denn keine Uni mit direktem Auswahlverfahren, der das Zweitstudium egal ist? München vielleicht?

Ich weiß nicht seit wie vielen Jahren es keine direkte Bewerbung bei den Unis gibt, aber es ist schon sehr sehr lange. Also alle Bewerbungen laufen über HSS.

Im Ausland ist es wahrscheinlich egal, ob man vorher schon etwas studiert hat. Wahrscheinlich auch an der Uni Witten-Herdecke.

Rico
30.04.2011, 14:37
1,2 ist doch schlechter als 1,1? Das kann man so nur unterschreiben wenn man von Abis aus dem gleichen Bundesland redet - bei unterschiedlichen Bundesländern liegen den Noten unterschiedliche Lehrpläne, Leistungsvorgaben und Bewertungen zugrunde. in manchen Bundesländer hat man zwei LKs, in anderen 5 Kernkompetenzfächer, in manchen kann man Mathe nach der 11. Klasse abwählen, in anderen ist es Pflichtprüfungsfach im Abi, etc.
Das beinhaltet übrigens keinerlei Wertigkeit darüber welches Abi schwerer oder leichter ist - sie sind schlichtweg nicht vergleichbar. Der nackte Zahlenwert der Abinote sagt im Vergleich der Bundesländer eigentlich nichts aus, weil die Notenskalen eben nicht deckungsgleich sind. Die Fähigkeit ein gutes Abitur zu schreiben ist in allen Bundesländern normalverteilt, kein Bundesland ist "klüger" als das andere und doch unterscheiden sich die Noten (aus verschiedenen Gründen) voneinander - deshalb sind Bewerber aus Bundesländern mit numerisch "schlechteren" Noten benachteiligt, den Mechanismus hierfür hat Muriel ja nochmal schön anschaulich beschrieben.

Rico meint (zu Recht) Folgendes damit:
Wenn in einem Bundesland A der Schnitt, der noch zur Zulassung in der Abibestenqoute reichte, bei 1,0 liegt, in einem Bundesland B bei 1,3, dann sind die Leute, die als best mögliche ins AdH-Rennen gehen bei A mit 1,1 und bei B mit 1,4 zu finden. Da in diesem Zuteilungsverfahren allerdings nicht mehr bundeslandspezifisch verteilt wird, sondern alles in einen Topf geworfen wird, sind die Bewerber aus dem Land B benachteiligt.

fluffy_duck
30.04.2011, 20:34
Bei uns in der Berufsfelderkundung hatten wir einen Rechtsmediziner zu Gast der auch Jura und Medizin studiert hat. Ich weiß nicht mehr in welcher Reihenfolge, aber so oder so muss seine Bewerbung zum Zweitstudium ja damals überzeugt haben. Klang auch so als wäre das in seiner Position durchaus sehr sinnvoll beide Abschlüsse zu haben, da er auch Rechtsberatung etc. macht. Weiß leider nichts allzu genaues mehr, aber kannst dich ja über Rechtsmedizin mal informieren.