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Sebastian1
15.03.2003, 16:56
Hallo,

folgendes Thema wollte ich mal zur Diskussion stellen:

Was haltet Ihr von sogenannten Massen-Gentests mittels Speichelprobe in der Strafverfolgung?

Hintergrund: Hier (in Bochum) treibt seit 1994 ein Serienvergewaltiger sein Unwesen, mit mittlerweile 20 versuchten oder vollendeten Vergewaltigungen. Nun greift die Polizei zum Mittel des "Speicheltests" und fordert systematisch Männer in bestimmtem Lebensalter und in bestimmten Gegenden zu diesen Tests auf. Gestern kamen auch eine Handvoll Polizisten in unser Wohnheim und baten um Beteiligung - man konnte direkt vor Ort "Speichelspenden" oder aber auch zu einem späteren Zeitpunkt auf die Wache kommen.

Nun kann man von zwei Seiten argumentieren:

- pro: Nachdem im letzten Jahr nach einer Unifete und uninah eine der Taten stattfand (und uninah auch weitere folgten), bemerkte man selbstverständlich eine große Angst unter den Komiilitoninnen. Folgen sind, daß sie sich abends zum Teil kaum noch alleine raus trauen, daß Begleitservices bei Unipartys zu Parkhäusern und U-Bahn-Stationen angeboten werden, daß die Leute massiv Angst haben, das ihnen etwas passiert, daß Zivilbeamte auf Unipartys erscheinen. Der Gentest kann hier als sicherer Beweis gelten, sollte man den Täter darunter erwischen.
Und um weitere Taten zu verhindern, kann man ein solches Bevölkerungsscreening akzeptieren.

- contra: Systematische Erfassung genetischer Fingerabdrücke (wobei laut Aussage der Polizei die Proben so oder so nur dann vollständig sequenziert werden, wenn es Übereinstimmungen gibt - sprich: es sich um das Material des Täters handelt) führt u.U. auch zur einem Gefühl von "Big Brother". Paranoia oder berechtigter Einwand? Die Daten werden, so auf der Einverständniserklärung zu lesen, vernichtet, sobald sie für die Ermittlung nicht mehr relevant sind. Werden sie das wirklich?

Würde mich freuen, dazu mal eure Meinung zu hören!

Und, achja, mene eigene Meinung: Ich kann sehr gut damit leben, daß eine Speichelprobe von mir analysiert wird, wenn die Masse der Tests anschliessend hilft, einen Täter zu ermitteln.

Was meint also Ihr?

Gruß,
Sebastian

Sani
15.03.2003, 17:19
Hi ihrs...

ich tendiere eher für "Pro"...denn wer nichts anstellt, hat nichts zu befüchten. Und ich denke, dass man so auch viele Straftaten aufklären könnte, wenn bekannte Täter schneller identifiziert werden könnten....

Aber ich sehe auch das "Kontra" ähnlich wie Seb....wenn gleich von jedem ein DNA-Profil erstellt werden sollte, kann mam sich schon wie bei "Big Brother" fühlen...
Ob diese Daten wirklich nach der Ermittlung vernichtet werden, bezweifle ich mal, denn so könnten die Behörden ein Verzeichnis erstellen, und dadurch mit anderen Straftaten vergleichen..und warum sollten sie die erowrbenen Daten wieder verwerfen??....klingt jetzt fast wie bei "Fletcher's Visionen"
aber ich denke, das sie aufbewahrte werden...

Wie gesagt, wer sich nichts zu schulden kommen lässt, sollte nichts zu befürchten haben.... :-meinung

Sani

DoktorW
15.03.2003, 17:29
Ich seh das so wie Sani!
Ich hab kein Problem damit, wenn jemand meinen genetischen Fingerabdruck irgendwo abspeichert! Ich hatte noch nie etwas zu verbergen und dabei wird es bleiben!

Was sollen die denn sonst damit anfangen? Wenn es der Verbrechensbekämpfung hilft dann gerne.....

gruß
W

Neujahrsrakete
15.03.2003, 17:31
Ich sehe das auch eher entspannt und würde, ohne irgendwelche Zweifel zu haben, "spucken", wenn sies wollen. Ich fände es undramatisch, wenn auf irgendeiner Polizeiwache oder in einer sonstigen Behörde meine DNA gelagert wäre. Na gut, ich müsste mich dann weiterhin wenigstens so gut benehmen, wie ich es bisher getan habe, aber es würde mir nicht richtig schwer fallen, weiterhin nicht straffällig zu werden.
Ein Problem sehe ich nur darin, daß DNA-Infos an Versicherungen weitergegeben werden könnten. Wenn man dann z.B. Chorea Huntington hat, siehsts bestimmt düster aus.
Aber abgesehen von diesem Versicherungsproblem sehe ich in einer DNA-Untersuchung kein Problem.


Raketin

Rico
16.03.2003, 15:23
Die Polizei interessiert sich ja nur für die Introns, weil bloß da die gen. Variabilität groß genug ist, um eine bestimmte Sequenz auch einem Individuum zuzuordnen.
Strukturgene mutieren zu selten, bzw. die Mutanten sind nicht lebensfähig.

Natürlich besteht die theoretische Möglichkeit in der DNA-Probe auch nach Erbkrankheiten zu suchen (was natürlich verboten ist), aber das Datenmaterial, das die Polizei standardmäßig erhebt ist völlig ungeeignet für irgendeine Versicherung.

hobbes
21.03.2003, 01:30
Das Big Brother Argument sehe ich überhaupt nicht.

Wichtig ist, dass es nicht zu Verwechslungen und somit zu gravierenden Fehlern in der Strafverfolgung kommen und kann und dass die persönlichen Daten so geschützt sind, dass sie nicht in kriminelle Hände gelangen können.

Sind diese Voraussetzungen gegeben, habe ich überhaupt gar kein Problem mit DNA-Tests massenweise.

1234556
27.03.2003, 16:23
Ich sehe schon aus persönlichen Gründen ganz anders...
Ich hab leider keine zeit das im monent näher auszuführen.
Wenn ich wiederkomme, werde ich etwas dazueditieren...

1234556
28.03.2003, 18:02
Ich jehe das so Massen Tests in der Strafverfolgung egal ob Gen-Tests oder Fingerabdrücke wenn sie unter Androhung durchgeführt werden, sind strafbar, deswegen dürfen die Politzisten ja auch nur jedes mal darum bitten...

Rechtsgrundlage (Freiheitsstrafen in Klammern Mo=Monat J=Jahr):

(vorsätzliche und/oder fahrlässige und/oder versuchte und/oder mittelbare und/oder in Tateinheit miteinander):

§164 Falsche Verdächtigung (bis zu 5J)
§240 Nötigung, besonders schwerer Fall im Amt (6Mo-5J)
§339 Rechtsbeugung (1J-5J)
§344 Verfolgung Unschuldiger (3Mo-4J)
§345 Volstreckung gegen Unschuldige (3Mo-5J)
§239 Freiheitsberaubung (bis zu 10J)

Heinz Wäscher
28.03.2003, 18:33
Also ich hätte auch ein komisches Gefühl - auch wenn ich ein reines Gewissen hab
Ich kann das nicht rational erklären, vielleicht ist es einfach dieses Gefühl, fremdkontrolliert zu werden

1234556
29.03.2003, 15:01
Original geschrieben von Sani


1)
denn wer nichts anstellt, hat nichts zu befüchten.

2)
Wie gesagt, wer sich nichts zu schulden kommen lässt, sollte nichts zu befürchten haben....

Sani


Original geschrieben von DoktorW


3)
Ich hab kein Problem damit, wenn jemand meinen genetischen Fingerabdruck irgendwo abspeichert! Ich hatte noch nie etwas zu verbergen und dabei wird es bleiben!

4)
Wenn es der Verbrechensbekämpfung hilft dann gerne.....

gruß
W

1)+2) So naiv war ich auch mal, bis man mir diese Ilusion zurstört hat.

3)Ich werde kein Mafioso, da bin ich mir sicher...
Aber ich werde vieleicht in paar jahren betrunken Unfallflucht begehen...und ich finde es nicht in Sinne eines demokratischen Rechtsstaates dass die Polizei so ein mächtiges Instrumentarium für Bagatelldelikte nutzen darf...

4)
Eben dann nicht gerne weil sich Verberchen und Polizei die Waage halten müssen...

Neujahrsrakete
29.03.2003, 16:51
Original geschrieben von 1234556
Aber ich werde vieleicht in paar jahren betrunken Unfallflucht begehen...und ich finde es nicht in Sinne eines demokratischen Rechtsstaates dass die Polizei so ein mächtiges Instrumentarium für Bagatelldelikte nutzen darf...

Ähhhhhhhhmmm, gehts denn noch???
Betrunken zu fahren ist mit Sicherheit kein Bagatelldelikt!!!!!!!!!
:-( :-( :-( :-( :-( :-( :-( :-( :-( :-( :-( :-( :-( :-( :-( :-(


Bettina

1234556
29.03.2003, 17:40
Original geschrieben von Neujahrsrakete


Ähhhhhhhhmmm, gehts denn noch???
Betrunken zu fahren ist mit Sicherheit kein Bagatelldelikt!!!!!!!!!
:-( :-( :-( :-( :-( :-( :-( :-( :-( :-( :-( :-( :-( :-( :-( :-(


Bettina


Nunja dann hätten wir auch noch kaum Soldaten, Polizisten, und feuerwehrleute, weil gerade diese Gruppen sehr gerne mal mit Promile am Steuer sitzten...

Nun mit "betrunken" meinte ich "leicht faährlässig", aber O.K.
...dann bin eich halt erst 18, hab ich mal nen Führerschein auf Probe und kratze beim Ausparken ein fremdes auto an, steige aus berühre, das beschädigte fremde auto und hinterlasse meine DNA...wäre dann die verwertung des genetischen Fingerabdrucks ein zulässiges mittel um mich zu überführen?
dann vieleicht satelitenüvbetwachung dammit man auch jede geschwidigkeitsübertretug erfassen kann?

ich ghoffe jetzt wird klarer was ich meinte

Rico
31.03.2003, 14:15
Original geschrieben von 1234556
wäre dann die verwertung des genetischen Fingerabdrucks ein zulässiges mittel um mich zu überführen? Wieso denn eigentlich nicht? Die ganze Gesellschaft ist viel zu sehr auf das Wort "genetisch" fixiert.
Bei allem, was so anfängt, da lauren schon Überwachungsstaat, Hollandtomate und arisches Retortenbaby... :-???

Der "genetische Fingerabdruck" ist ein biometrisches Merkmal eines Individuums wie Augenfarbe, Augenabstand und der konvetionelle Fingerabdruck.
Daß diese drei standardmäßig erfaßt werden (1+2 im Ausweis, 3 bei straffällig gewordenen Personen) scheint Dich nicht zu stören...
Was also hast Du gegen eine elektrophoretische Längeneinteilung der Fragmente Deiner DNA?
Man kann da nicht mehr Rückschlüsse draus ziehen als aus einem konventionellen Fingerabdruck.
Nicht einmal das Geschlecht läßt sich aus einem genetischen Fingerabsruck herauslesen!!
Es kommt zu keiner Einschränkung Deiner Persönlichkeitsrechte.

Genau wie der konventionelle Abdruck taugt er nichts ohne Vergleichsmaterial.

Was bleibt noch als Argument? Das es für die Polizei zu "einfach" wäre, den Täter eines Bagatelldelikts zu überführen?

1234556
31.03.2003, 18:14
Original geschrieben von Rico


Was bleibt noch als Argument? Das es für die Polizei zu "einfach" wäre, den Täter eines Bagatelldelikts zu überführen?
Genau dass ist mein Hauptargument, schliesslich unterscheides dies einen Rechtstaat von einem Polizeistaat, dass man der Polizei bei ihrer Arbeit Steine in den Weg legen muss...

Rico
31.03.2003, 22:08
Aber diese Steine sollten doch bitte die Achtung der Persönlichkeitsrechte (wie ein Verbot von Folter, etc) sein.

Aber wenn ein Verfahren zur Verfügung steht, Ermittlungen zu vereinfachen und zu verkürzen, dann ist das im Allgemeinen zu begrüßen, denn einerseits hilft eine schnelle Aufklärung evt. weitere Taten zu verhindern, andererseits können Beamte, die dann nicht ewig an Bagatelldelikten rumermitteln bei der Ermittlung in schweren Fällen mitarbeiten können.
Beides kommt letztlich den Bürgern zu Gute.

Der genetische Fingerabdruck ist eine super Spur, denn man kann kaum verhindern, irgendwo seine DNA zu hnterlassen, es ist nicht so einfach, wie sich einen Handschuh anzuziehen...

Und letztlich ist es doch Wurscht, ob ich nach einem Einbruch oder so nach 2 Tagen per Gentest oder nach 2 Wochen per konvetioneller Ermittlung geschnappt werde - meine Perönlichkeitsrechte werden so oder so nicht berührt.

1234556
02.04.2003, 19:03
Original geschrieben von Rico

1)
Aber diese Steine sollten doch bitte die Achtung der Persönlichkeitsrechte (wie ein Verbot von Folter, etc) sein.

2)
Und letztlich ist es doch Wurscht, ob ich nach einem Einbruch oder so nach 2 Tagen per Gentest oder nach 2 Wochen per konvetioneller Ermittlung geschnappt werde - meine Perönlichkeitsrechte werden so oder so nicht berührt.

1)Theoretisch hast Du ganz Recht, nur ich sehe schon bei der Probeentnahme meiner DNA meine Persönlichkeitsrechte beschränkt...

denn spielen wir das genze weiter...
eine untersuchung können die ermittlungsbehörden nur bei jemmanden anorden der der tat verdächtig ist...

wenn ich also bei allen männern einer stadt eine untersuchung anorden darf....

dann darf ich auch alle in U-haft nehmen

da ich keine 10000 verhaften kann kann sich die justiz nun die aussuchen deren nase ihnen nicht passt...

und dies ist nicht so weit hergehohlt....

so hat man nach einer kindstötung in einer stadt eien massengentest an frauen (noch freiwillig) durchgeführt...

mehere weigerten sich

also aorndete die staatsanwaltschaft den test zwangsweise (als verdächtige!) an

(in 2 instanz für nichtig erklärt)

wenn die frauen die sich weigern als verdächtige gelten, dann galten alle frauen als verdechtige bis der gen-test ihre unschuld beweisen hat...

und nun kommt noch der zusätzliche skandal, die Staatsanwaltschaft hat nämlich nur unverheiratete frauen zu dem test aufgefordert...obwohl es keinen beweis dafür gab das die täterin unverheiretet...


wenn ich auf meinen gesetzlichen rechten bestehe und dann das falsche geschlecht habe, dann bin ich jeden verbrechens verdächtig?

zu2)
es gibt einen unterschied, deswegen sind die maschinell lesbaren daten die erfasst und übermittelt werden dürfen wesentlich weniger als die nicht maschinell lesbaren...

Zur rechtstattlichkeit, sie ist nicht nur aber ist auch der stein am bein der Polizei...

hobbes
02.04.2003, 23:04
Original geschrieben von 1234556

Genau dass ist mein Hauptargument, schliesslich unterscheides dies einen Rechtstaat von einem Polizeistaat, dass man der Polizei bei ihrer Arbeit Steine in den Weg legen muss...

Muss man dies? Ich denke doch wohl nicht. Die Gentests sind wenn sie sorgfältig durchgeführt werden, eines jener Mittel bei denen die höchste Sicherheit für eine richtige Überführung besteht. Dadurch kann verhindert werden, dass Tatverdächtige übermässig lange in Untersuchungshaft sitzen oder dass gar Unschuldige aufgrund wager Indizien verurteilt werden und aber auch dass Schuldige aufgrund mangelnder Beweise "in dubio pro reo" freigesprochen werden müssen. In diesem Sinne verhelfen Gentests zu mehr Rechtssicherheit.

Die einzigen, welche fürchten müssen, dass hier Steine aus dem Weg geräumt werden, sind die wahren Verbrecher. Und die dürfen in einem wahren Rechtsstaat nicht vor der Überführung geschützt werden.

Was einen Polizeistaat von einem Rechtsstaat unterscheidet sind die Mittel der Verfolgung (Folter, brutale und gewalttätige Polizei) und die Rechtssicherheit. In einem Polizeistaat werden Menschen ohne Prozess oder Beweise festgehalten, sie werden für ihre Gesinnung und Meinungsäusserung abgestraft, sie werden von der Polizei absichtlich eingeschüchtert.

Dies wollen wir alle nicht. In dem wir der Strafverfolgung aber präzise und sichere Mittel wie den Gentest in die Hände geben und darauf achten, dass auch solche Beweise aufgrund von diesen Tests bei Gericht mit der nötigen Skepsis und Distanz aufgenommen werden, dadurch erhalten wir mehr Rechtssicherheit für alle.

1234556
03.04.2003, 15:31
Original geschrieben von hobbes


Die einzigen, welche fürchten müssen, dass hier Steine aus dem Weg geräumt werden, sind die wahren Verbrecher. Und die dürfen in einem wahren Rechtsstaat nicht vor der Überführung geschützt werden.



Zum gen-test:
Auch bei Bagatelldelikten...???
Satelitenüberwachung bei geschwidigkeitsübertretung?

Fotos auswerten um alle schüller, zu erwischen die wegen freidensdemo die schule schwänzen...
keine frage die betroffen haben gegen gesetzte verstossen, aber in gewissen rahmen muss ein rechtstaat auch den rechtsbruch ertragen, um die sicherheitsbehörden nicht zu übermächtig werden zu lassen, wiso haben wir in D keine zetrale Polizei nur ist diese den ländern unterordet?
wiso setzt man den BGS nich regelmässig nur im aussnahmefall ein?




Prinzipiel zu massentest
Und was ist mit dem Argument der Wilkür, also ist jeder Verdächtig bis das gegenteil bewiesen ist

Froschkönig
03.04.2003, 15:38
Original geschrieben von 1234556
Und was ist mit dem Argument der Wilkür, also ist jeder Verdächtig bis das gegenteil bewiesen ist

Verdächtig wird man in so einem Falle wohl eher, wenn man den Test verweigert.
Abgesehen davon ist es auch in unserem Rechtssystem durchaus erlaubt, Leute zu verdächtigen, man muß sie nur bis zum Beweis der Schuld als unschuldige behandeln.

Schließlich werden so ziemlich bei jeder polizeilichen Ermittlung zunächst alle Beteiligten irgendwie verdächtigt, bis sie ein Alibi vorweisen. Da wir hier aber von Delikten sprechen, wo es zunächste GAR KEINE unmittelbaren Verdächtigen gibt, werden halt alle POTENTIELL anwesenden - i.e. das ganze Dorf oder ähnliches - verdächtigt......

Feuerblick
03.04.2003, 15:50
Also echt...eigentlich sollte man doch froh sein, wenn man Verbrechen schneller aufklären könnte, weil es den genetischen Fingerabdruck gibt, oder? Ich höre schon wieder das Geschrei "Der hat schon wieder ein Kind umgebracht! Wenn wir doch nur wüßten, wer das ist!".
Ich habe nicht das geringste Problem damit, meinen genetischen Fingerabdruck speichern zu lassen, wenn ich im Gegenzug ein bißchen mehr Sicherheit bekomme, weil Verbrecher schneller gefaßt werden!
Und... meine Güte...wenn einer ein Auto ankratzt und abzischt, dann hat er sich nun mal strafbar gemacht. Und wenn einer (egal welcher Profession...oder haben Retter und Feuerwehrleute generell ein Recht auf Fahrten im betrunkenen Zustand?????) besoffen Auto fährt und damit sich und andere gefährdet, dann sollte man alle Mittel einsetzen, um den zu bekommen!
Was ist denn das für ein Staat, in dem der Polizei Steine in den Weg gelegt werden sollen????

Feuerblick :-???