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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Eine Frage zur Wartezeit



Pillendreher
03.05.2011, 07:35
Guten Morgen!

Ich hoffe, es kann mir jemand meine Frage beantworten. Ich habe einige Semester Zahnmedizin studiert und mich dann wegen der Geburt meiner Kinder exmatrikuliert. Nun möchte ich wieder einsteigen, allerdings habe ich mich dazu entschieden, Humanmedizin zu studieren.

Da das Studium doch schon etwas her ist, möchte ich mich ganz regulär über die ZVS für das 1. Semester bewerben und ganz von vorne anfangen. Eventl. lasse ich mir die naturwissenschaftlichen Scheine anrechnen (geht für Bio, Chemie, Physik, Biochemie) und Termi, die medizinischen Sachen möchte ich lieber wiederholen, denke sonst wird das Physikum hart...

Meine Frage ist nun: ich habe den Studienplatz für Zahnmedizin mit Wartezeit von 10 Semestern erhalten. Wird mir diese Wartezeit VOR Beginn des letzten, nicht abgeschlossenen Studium jetzt wieder gutgeschrieben? Oder muss ich seit Exmatrikulation ganz von vorne "sammeln"? Habe ich also jetzt entsprechend 16 WS oder nur 6?

Vielen Dank für hilfreiche Antworten!!!!!!!! :-top

elastic
03.05.2011, 07:40
schreib ne mail an hochschulstart.
so hast du eine offizielle antwort bei einer so wichtigen frage.

SteffiChap
03.05.2011, 07:52
Wenn du kein Studium abgeschlossen hast, zählen alle Semester vor und nach dem Studium als Wartezeit! :-)

In deinem Fall also 10 + X ;-)

medizininteressiert
03.05.2011, 09:23
Wenn du kein Studium abgeschlossen hast, zählen alle Semester vor und nach dem Studium als Wartezeit! :-)

In deinem Fall also 10 + X ;-)

ich kann also jederzeit ein Studium während der Wartezeit anfangen? Dachte damit würden die Wartesemester ab Beginn der Einschreibung aufgehoben.

Rico
03.05.2011, 10:31
ich kann also jederzeit ein Studium während der Wartezeit anfangen? Dachte damit würden die Wartesemester ab Beginn der Einschreibung aufgehoben.Nein, die Wartesemester sind definiert als Semester nach dem Abi an denen man nicht an einer deutschen Hochschule immatrikuliert war. Sonst gibt es keine Einschränkungen. Die Semester verfallen also nicht durch ein begonnenes Studium.
Außer man schliesst das Studium in D ab, dann ist man ja Zweitstudienbewerber und da bringen WS nix mehr...

Trianna
03.05.2011, 10:35
Du hast also die 10 WS vor der Imma und nun die Semester nach der Ex.. Zusammen kommst du dann auf deine gesamten WS.

Bsp: Ich habe 7 vor meinem Studium angesammelt, studiere nun, wenn ich mich exmatrikulieren würde (da ich KEIN Studium abgeschlossen habe) würde ich wieder weiter WS sammeln die zu meinen 7 dazuaddiert würden.

Pillendreher
03.05.2011, 11:14
Sooooooooooooo.... Habe inzwischen den ersten Ratschlag befolgt und bei Hochschulstart.de angerufen:

Ihr hattet Recht! Freue mich sehr, habe genung WS um so bald ich will anzufangen! :-wow

Es werden ALLE WS angerechnet, in denen man nicht immatrikuliert war; sie "verfallen" also nicht wenn sie bereits für ein ein anderes NC-Fach angerechnet wurden.

Vielen Dank @all!!!

Die.kleine.helene
03.05.2011, 22:32
Nun habe ich eine aehnliche Frage. Wenn man zum Erststudium zugelassen wurde, dann aber doch Medizin studieren moechte. Kann man sich dann exmatrikulieren lassen und sich fuers Medizinstudium mit dem gleichen abischnitt bewerben, den man initial hatte?


Vielen Dank fuer Rueckmeldungen.
die.kleine.helene

Muriel
03.05.2011, 22:37
Welchen Schnitt willst Du denn sonst nehmen?

DeSeal
03.05.2011, 22:39
Klar, wieso nicht? Durch den Beginn eines fachfremden Studiums wird der Schnitt ja nicht schlechter...

Wobei das ja auch mal eine nette Neuregelung wäre: pro Semester Jura/BWL/etc. wird der Abischnitt um 0,1 erhöht :-))

Tante Edith meint: Muri war schneller, sorry :-/

Die.kleine.helene
03.05.2011, 22:43
SUPERB!

Dankeschoen!