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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ausfüllen des Totenscheines



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Die Niere
04.05.2011, 12:26
Aus gegebenem Anlass eine kurze Frage.

Wir alle haben sicher schon Totenscheine ausgefüllt, jedoch wohl in der Regel innerhalb des Spitalbetriebes. Abern wie ist es ausserhalb der Arbeitszeiten.

Der Sohn eines Nachbars fragte mich, nachdem er seinen Vater Tod in seinem Bett aufgefunden hatte, ob ich mal schauen könnte, ob er gestorben sei, was man bei Totenstarre klar mit einem JA beantworten musste. Der Hausarzt hatte eine volle Sprechstunde und konnte er in ca. 8 Stunden kommen um den Tod festzustellen, davor dürfte ein Bestatter den Leichnam nicht abholen.

Allein aus Ermangelung eines Totenscheis daheim, konnte ich den Tod natürlich nicht "offiziell" feststellen, aber angenommen ich hätte gerade einen Totenschein rumliegen. Wäre ich dazu berechtigt gewesen?

gruesse, die niere

Lava
04.05.2011, 12:40
Gute Frage. Kann ja auch gut sein, dass das in der Schweiz nochmal anders geregelt ist als in Deutschland. Ich habe in Rechtsmedizin aber mal gelernt, dass jeder (niedergelassene?) Arzt (außer Notärzte) dazu verpflichtet ist, eine Leichenschau durchzuführen. Darunter würde ich auch verstehen, dass der Hausarzt sofort antanzen muss und nicht erst nach 8 Stunden.

JJ*
04.05.2011, 12:48
Hallo Niere,

für die Schweiz kann ich dir die Frage nicht beantworten, in Deutschland das ist abhängig vom Bundesland, in dem du dich befindest. Die entsprechenden Regelungen finden sich in den Bestattungsgesetzen (Landesgesetze). Für Schleswig-Holstein gilt beispielsweise:


Jede niedergelassene ärztliche Person hat im Falle einer Benachrichtigung die Leichenschau unverzüglich selbst durchzuführen;[...] Bei im Krankenhaus Verstorbenen oder dort Totgeborenen obliegt die Durchführung der Leichenschau den ärztlichen Personen des Krankenhauses.
§3 BestattG (http://www.schleswig-holstein.de/MASG/DE/Gesundheit/OeffentlicherGesundheitsdienst/Bestattungsgesetz/BestattungsgesSH.html) SH

Acht Stunden fällt sicherlich nicht mehr unter "unverzüglich". Ob ein Notarzt zur Leichenschau verpflichtet ist ergibt sich ebenfalls aus den Landesgesetzen. Soweit ich weiß besteht in den meisten Ländern keine Verpflichtung, für NRW und SH kann ich das definitiv sagen.

Gruß,
JJ*

emergency doc
04.05.2011, 12:54
Aus diesem Grund habe ich immer zwei Leichenschauscheine zu Haus liegen.
In NRW gilt, das jeder Arzt, dem der Tod angezeigt wird, zur Leichenschau verpflichtet ist.

Lava
04.05.2011, 13:02
Da steht halt jede nidergelassene Person. Niere ist ja nicht niedergelassen! Also dürfte das auf ihn eigentlich nicht zutreffen :-nix

JJ*
04.05.2011, 13:06
In Schleswig-Holstein. In NRW wäre Niere dazu verpflichtet. Wie gesagt, das ist, wie so vieles, Ländersache.

emergency doc
04.05.2011, 13:08
Bestattungsgesetz NRW

§9
Leichenschau, Todesbescheinigung und Unterrichtung der Behörden
(1) Die Hinterbliebenen sind verpflichtet, unverzüglich die Leichenschau zu veranlassen.
Dies gilt auch bei Totgeburten. Hilfsweise haben diejenigen, in deren Räumen oder auf de-
ren Grundstücken der Tod eingetreten oder die Leiche oder Totgeburt aufgefunden worden
ist, unverzüglich sowohl die Leichenschau zu veranlassen als auch die Hinterbliebenen, er-
satzweise die örtliche Ordnungsbehörde zu unterrichten.
(2) Bei Sterbefällen in einer Anstalt, einem Krankenhaus, Pflegeheim oder einer vergleichba-
ren Einrichtung hat die Leitung die Durchführung der Leichenschau zu veranlassen.
(3) Ärztinnen und Ärzte sind verpflichtet, unverzüglich nach Erhalt der Todesanzeige die un-
bekleidete Leiche oder die Totgeburt persönlich zu besichtigen und sorgfältig zu untersuchen
(Leichenschau) sowie die Todesbescheinigung auszustellen und auszuhändigen.
Falls andere Ärztinnen und Ärzte für die Leichenschau nicht zur Verfügung stehen, ist sie
von einer Ärztin oder einem Arzt der für den Sterbe- oder Auffindungsort zuständigen unte-
ren Gesundheitsbehörde durchzuführen.
Notärztinnen und Notärzte im öffentlichen Rettungsdienst sind während der Einsatzbereit-
schaft und während des Einsatzes, sobald sie den Tod festgestellt haben, weder zur Lei-
chenschau noch zur Ausstellung der Todesbescheinigung verpflichtet; gesetzliche Unterrich-
tungspflichten bleiben unberührt, die Pflichten nach den Absätzen 5 und 6 gelten für sie ent-
sprechend. Auf Verlangen der Ärztinnen und Ärzte, die die Leichenschau vorgenommen ha-
ben, sind die Angehörigen der Heilberufe, die die Verstorbenen oder die Mütter der Totge-
burten behandelt haben, zur Auskunft über ihre Befunde verpflichtet.

In unserer Stadt ist es so, daß der Notarzt vertretungsweise als Arzt der unteren Gesundheitsbehörde auftritt, so daß er doch die Leichenschau durchführt.

Die Niere
04.05.2011, 13:11
Und so ein Hausarzt soll sich dann mal eben für locker eine Stunde bei voller Sprechstunde aus der Praxis verabschieden um die Leichenschau durchzuführen? Ist ja auch dämlich geregelt. Aber wenn ich es richtig verstehe, ist es zwar länderspezifisch, ob ich dazu verpflichtet wäre, aber allgemein überall erlaubt, es zu tun.

Hmmm...und wo bekomm ich jetzt Totenscheine her :-)

Rico
04.05.2011, 13:26
Hmmm...und wo bekomm ich jetzt Totenscheine her :-)Und vergiss nicht sie einzupacken wenn Du das nächste Mal nach (oder durch) NRW reist.
Nicht dass man mal seinen Anschlussflug am Kölner Flughafen nicht kriegt, weil irgendwo auf ner Wartebank ein Toter liegt und man den ganzen Papierkram erledigen muss, nur weil man zufällig Arzt ist und einem im Vorbeigehen der Tod angezeigt wurde....

Die Niere
04.05.2011, 13:33
Made my day :-D

Relaxometrie
04.05.2011, 13:39
Hmmm...und wo bekomm ich jetzt Totenscheine her :-)
DAS soll nicht das Problem an der Sache sein. Ich habe mich schon immer gewundert, warum in unserem regionalen Ärzteblättchen (welches man zusätzlich zum Deutschen ÄBlatt auch zugeschickt bekommt) immer Werbung für die Totenscheinformulare (http://wwf-medien.de/) gemacht wird. Ob diese Formulare aber auch in der Schweiz zu verwenden sind, weiß ich nicht.

JJ*
04.05.2011, 13:46
Die Formulare sind von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Für die meisten Länder kann man die zum Beispiel bei dokuForm bestellen:

http://www.dokuform.de/formulare/todesbescheinigungen/todesbescheinigung.html

Die Niere
04.05.2011, 13:56
Wollen dir auch noch Geld für die Formulare haben?

JJ*
04.05.2011, 14:17
Ich befürchte schon. Keine Ahnung wie das bei Todesbescheinigungen aussieht, Rettungsdienstprotokolle kann man da immer nur kartonweise bestellen. Lohnt sich vermutlich für Einzelpersonen nicht, wenn man nicht gerade als niedergelassener Hausarzt arbeitet. Vielleicht kann man sich ja ein oder zwei Exemplare aus der Klinik... leihen. ;-)

Die Niere
04.05.2011, 14:18
Vielleicht kann man sich ja ein oder zwei Exemplare aus der Klinik... leihen. ;-)Mach ich bei den BTM-Rezepten auch immer :-D

JJ*
04.05.2011, 14:41
Seitdem ruft die Bundesopiumstelle auch nicht mehr jede Woche mit komischen Nachfragen an, wie? :-D

Eilika
05.05.2011, 13:13
Also bei mir im Spital sind das ja einfach nur Zettel, die wir auch immer weiter durch kopieren vervielfältigen...

Mh, aber das ist sicher kantonal geregelt :-))

Relaxometrie
05.05.2011, 14:01
Vielleicht kann man sich ja ein oder zwei Exemplare aus der Klinik... leihen. ;-)
Und nach der Beerdigung alles Eingetragene ausradieren und das Formular zurückgeben? :-D

JJ*
05.05.2011, 15:32
Genau! Das schont Geldbeutel und Umwelt! :-))

medizininteressiert
05.05.2011, 16:06
Genau! Das schont Geldbeutel und Umwelt! :-))

der nächste will den Zettel sehen und du schreibst wieder die Daten drauf. :-oopss