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ehem-user-02-08-2021-1033
06.05.2011, 19:04
Ok, mir wurde zwar immernoch nicht erklärt, wie die Beleuchtung bei den 2 anderen Prüfungen war aber egal.

Der wichtigste Punkt zum Schatten und der schlechten Beleuchtung ist aber folgender:

Der Kläger ist in der Beweispflicht.
-->Der Kläger müsste den Nachweis erbringen, dass Schatten auf seinen Lösungsbogen geworfen wurden bzw. dieser Sachverhalt mit größter anzunehmender Wahrscheinlichkeit geschah.

--> viel Spass beim Klagen. :-wow

--> Mein Tip:
Versuchen das Studium irgendwo im EU-Ausland zu Ende zu bringen...

Die Niere
07.05.2011, 18:51
Aber Leute...jetzt bleiben wir doch mal realistisch! Ein Schatten auf dem Prüfungsbogen bringt niemanden soweit, dass er eine Prüfung nicht besteht, sondern es geht einzig und allein darum den letzten Versuch nochmal zu wiederholen. So ehrlich muss man ja sein...

Ich kann mir nicht im geringsten vorstellen, dass ein Richter dabei eine Chancenungleichheit sieht.

gruesse, die niere

Rico
07.05.2011, 22:30
Der wichtigste Punkt zum Schatten und der schlechten Beleuchtung ist aber folgender:

Der Kläger ist in der Beweispflicht.
-->Der Kläger müsste den Nachweis erbringen, dass Schatten auf seinen Lösungsbogen geworfen wurden bzw. dieser Sachverhalt mit größter anzunehmender Wahrscheinlichkeit geschah.Das ist aber nur die halbe Miete und das lässt sich ja auch relativ simpel nachprüfen: Bei bekannter Position des Tischs und der leuchtenden Lampe ist der Schattenwurf ja eindeutig nachzuvollziehen.
Allerdings ist es das gar nicht, was entscheidend ist, denn er müsste beweisen, dass er DESWEGEN schlechter war, was IMHO praktisch aussichtslos ist, denn selbst wenn die Leistung an den Tagen schlechter gewesen sein sollte als an dem zweiten Tag, dann müsste halt man beweisen, dass das nicht einfache Schwankungen der Prüfungsleistung waren oder durch sonstige Einflüsse zustande gekommen sind.
Alles sehr schwierig zu beweisen...

Kackbratze
08.05.2011, 08:48
Aber für den betreuenden Rechtsanwalt trotzdem ein angenehmes Zubrot.

Thomas24
08.05.2011, 19:34
Und für das Gericht mal was zum schmunzeln...:-))

Coxy-Baby
08.05.2011, 19:35
Und für das Gericht mal was zum schmunzeln...:-))

Man könnte ja ein OFT veranstalten, so im Gerichtssaal als Publikum, dann hätte man auch was von.

Kackbratze
08.05.2011, 22:36
Der Richter wird entweder schmunzeln oder total angepi§§t sein, weil er sich wieder mit juristischem Bull§hit beschäftigen muss, der ihn von der realen Gerichtsarbeit abhält.

el Scorcho
09.05.2011, 07:59
Man könnte dem Richter ein Stroboskop über sein Pult montieren, oder seine Beleuchtung abdunkeln, damit er sich besser in den Fall reinversetzen kann.

Gibt es keinen besseren Ansatz um einen neuen Versuch zu kommen? Unser Prüfungsraum war übrigens ca. 7 Meter hoch. Ich vermute diverse Lampen haben zu meiner "Erleuchtung" beigetragen.