PDA

Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Störfaktoren beim Examen



Seiten : [1] 2

Latinfire
05.05.2011, 08:56
Hallo,

ein kumpel hat im Examen (3. versuch) einen lichtausfall über seiner reihe am ersten und dritten tag erlebt und dadurch konnte er sich nicht mehr so richtig konzentrieren, weil sein kopf ständig einen schatten auf sein aufgabenheft geworfen hat. er hat es gleich gemeldet, aber die leute haben nix dagegen getan. aus diesem grund hat er eine tiefleistung an den entsprechenden tagen gehabt.

soll man gleich einen anwalt einschalten oder kann man dies dem lpa durch einen einfachen brief mitteilen falls er nicht besteht?

wie soll man damit vorgehen? hat jemand erfahrung in dem bereich?

danke im voraus

Coxy-Baby
05.05.2011, 09:02
Wurde das Examen im Keller geschrieben? War es so dunkel dass er nichts mehr erkannt hat? Denn durchfallen aufgrund eines Schattens auf dem aufgabenheft, finde ich schon leicht grenzwertig und ich wage mal die These, wenn das anerkannt wird, dann höchstens mit nem Anwalt vor Gericht....

Kackbratze
05.05.2011, 09:22
Yupp, wenn es so aussieht, sollte er dringend einen Anwalt nehmen.
Und danach vielleicht nochmal Bücher lesen und eine gut ausgeleuchtete Klinik für seine spätere Arbeit suchen.

Wenn man in der Zeit schon Probleme mit "Schatten im Arbeitsgebiet" hat, wie soll das dann erst bei der Arbeit werden?!?

Keenacat
05.05.2011, 16:13
Hallo,

ein kumpel hat im Examen (3. versuch) einen lichtausfall über seiner reihe am ersten und dritten tag erlebt und dadurch konnte er sich nicht mehr so richtig konzentrieren, weil sein kopf ständig einen schatten auf sein aufgabenheft geworfen hat.

Wenn er sich von einem Schatten derart ablenken lässt, hat er womöglich ein gravierenderes Problem. Ich kann hier mal ein psychiatrisches Konsil ausfüllen.
:luigi:

Michael72
05.05.2011, 16:30
wie soll man damit vorgehen?

Man sucht sich einen guten Anwalt und fragt ihn nach den Erfolgsaussichten und, falls man keine Rechtsschutzversicherung hat, nach den Kosten.

spekulatia
05.05.2011, 16:43
Also wenn Dein Freund ehrlich ist, geht es wohl eher darum, das HEX nochmal schreiben zu dürfen. Mit einem guten Anwalt lässt sich da ja vielleicht unter Umständen wirklich etwas drehen, könnte ich mir vorstellen. :luigi:

Feuerblick
05.05.2011, 17:56
Sorry, aber das dürfte wohl nur Aussichten auf Erfolg haben, wenn das Examen in einem fensterlosen und ansonsten stockdunklen Raum geschrieben wurde UND keine Möglichkeit eines Sitzplatzwechsels bestanden hat... Außerdem müsste der "Kumpel" nachtblind gewesen sein...
Denn dass ein simpler Schatten dafür sorgt, dass jemand sich nicht mehr auf seine Aufgaben konzentrieren kann, dürfte kein Gericht dieser Welt interessieren und einen Richter vermutlich zum Lachen reizen.

Muriel
05.05.2011, 17:58
Es sei denn es bestehen Auffälligkeiten bei der Nyktometrie, die ggf. im Vorfeld zu prüfen wäre.


:-angel

Feuerblick
05.05.2011, 18:03
Ich erwähnte es als laienhaftes "nachtblind", liebe Kollegin :-D Vielleicht ein kleines ERGchen noch?

ehem-user-02-08-2021-1033
05.05.2011, 18:10
Hallo,

ein kumpel hat im Examen (3. versuch) einen lichtausfall über seiner reihe am ersten und dritten tag erlebt und dadurch konnte er sich nicht mehr so richtig konzentrieren, weil sein kopf ständig einen schatten auf sein aufgabenheft geworfen hat. er hat es gleich gemeldet, aber die leute haben nix dagegen getan. aus diesem grund hat er eine tiefleistung an den entsprechenden tagen gehabt.



Und wie war die Beleuchtung bei den anderen beiden Versuchen?

spekulatia
05.05.2011, 18:16
-> retinopathia pigmentosa? :luigi:

netfinder
05.05.2011, 22:43
Wenn er sich von einem Schatten derart ablenken lässt, hat er womöglich ein gravierenderes Problem. Ich kann hier mal ein psychiatrisches Konsil ausfüllen.
:luigi:

:-dafür

Solara
05.05.2011, 23:03
wenn eine Klage etc Aussichten auf Erfolg haben hätte sollen, hätte man direkt im Anschluss an die Prüfung Einspruch gegen die Wertung einlegen müssen - jetzt, also nachdem die offiziellen Lösungen bekanntgegeben wurden: keine Chance.

Kackbratze
06.05.2011, 00:14
wenn eine Klage etc Aussichten auf Erfolg haben hätte sollen, hätte man direkt im Anschluss an die Prüfung Einspruch gegen die Wertung einlegen müssen - jetzt, also nachdem die offiziellen Lösungen bekanntgegeben wurden: keine Chance.

Jetzt zerstör doch nicht die letzte Hoffnung. Wir harren hier weiter auf Antwort!

el Scorcho
06.05.2011, 06:32
Wenn man in der Zeit schon Probleme mit "Schatten im Arbeitsgebiet" hat, wie soll das dann erst bei der Arbeit werden?!?

Die Frage kann doch nicht Dein Ernst sein???
Da ruft man den Anästhesisten und der stellt das Licht neu ein. Weiß doch jeder :-dance


Anwalt. Unbedingt! Ein Bekannter von mir hat (damals Physikum, Übergang alte AO auf neue AO) seinerzeit nach alter Regelung schirftlich bestanden und mündlich nicht. Damals konnte man nur zusammen bestehen oder nicht. Dann kam die neue AO und er hat mündlich bestanden aber nicht schriftlich im 3. Versuch. Dann hat er geklagt, weil er ja damals schriftlich in bestanden hatte. (Die Bestehensgrenze war nach alter AO viel niedriger als nach neuer AO und wäre er nach Neuer bewertet worden, hätte es auch im 1. Versuch nicht gereicht.) Er hat geklagt und einen 4. Versuch bekommen.

Die Storry ist etwas anders gelagert, aber er hatte definitiv keinen Prüfungsanspruch mehr und es hat doch geklappt.

Also Klagen. Kostet viel Geld, aber es geht ja auch um ALLES!

Aber grundsätzlich sollte man sich in einem Staatsexamen vom Licht nicht stören lassen.

Miss
06.05.2011, 09:30
Wenn man in der Zeit schon Probleme mit "Schatten im Arbeitsgebiet" hat, wie soll das dann erst bei der Arbeit werden?!?
Es lag mir auch auf der Zunge :-nix Licht, Schatten, Lärm sind einzukalkulierende Störfaktoren bei späterer Arbeit.

SemperIdem
06.05.2011, 10:01
soll man gleich einen anwalt einschalten oder kann man dies dem lpa durch einen einfachen brief mitteilen falls er nicht besteht?

wie soll man damit vorgehen? hat jemand erfahrung in dem bereich?

Nun, frag Deine juristisch unbedarften Kollegen. Das Ergebnis kannst Du ja schon sehen. :-nix

Welche Relevanz die hier gegebenen Vergleiche und Bewertungen haben, sei dahingestellt.
Aus meiner Sicht führt kein Weg an einer Beratung durch einen Juristen vorbei, der vorzugsweise auf Medizinrecht - besser sogar diesen Prüfungs-Kram - spezialisiert ist. Denn: "Gesunder Menschenverstand" =! Juristische / Gerichtliche Wertung

Viel Glück!

KleinDorit
06.05.2011, 16:14
hm, gab es früher nicht hier bei Medilearn ein Anwalt,der sich auf Prüfungsrecht spezialisiert hat? den vl kontaktieren.

tehs89
06.05.2011, 18:38
hm...ich denke es geht hier nicht darum, wie konzentrationsfähig besagte person nach dem studium bei der alltäglichen arbeit sein muss, sondern um chancengleicheit bei der prüfung, und die war ja dann offensichtlich in diesem fall wegen dem flackern dieser lampe nicht gegeben. ich würd mich auch einfach mal bei einem anwalt erkundigen.

Coxy-Baby
06.05.2011, 18:51
hm...ich denke es geht hier nicht darum, wie konzentrationsfähig besagte person nach dem studium bei der alltäglichen arbeit sein muss, sondern um chancengleicheit bei der prüfung, und die war ja dann offensichtlich in diesem fall wegen dem flackern dieser lampe nicht gegeben. ich würd mich auch einfach mal bei einem anwalt erkundigen.

Wo steht da flackern? Da steht licht war defekt, also aus.
Der nächste wird dann bestimmt klagen weil auf dem Klo das Licht defekt war oder der Kollege eine Reihe weiter vorne Eier gepellt hat.....