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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : examen bestanden und jetzt?



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lm09
11.05.2011, 14:57
hallo.ich habe gestern mein examen bestanden und jetzt wo ich eigentlich entspannen sollte kommen fragen über fragen...

1. wo beantrage ich wie meine approbation? und was brauche ich alle sdafür?
2. wer kann einen objektiv über versicherungen beraten? also was man alles an versicherungen braucht und welche gut sind?


wäre unglaublich dankbar über hilfen, habe sonst keinen im bekanntenkreis, der mir helfen kann...oder mich beraten kann.

lirbrn gruß

LasseReinböng
11.05.2011, 15:13
hallo.ich habe gestern mein examen bestanden und jetzt wo ich eigentlich entspannen sollte kommen fragen über fragen...

1. wo beantrage ich wie meine approbation? und was brauche ich alle sdafür?
2. wer kann einen objektiv über versicherungen beraten? also was man alles an versicherungen braucht und welche gut sind?


wäre unglaublich dankbar über hilfen, habe sonst keinen im bekanntenkreis, der mir helfen kann...oder mich beraten kann.

lirbrn gruß

die Appro gibts meist beim LPA. Versicherungen weiß ich net...die meisten "Berater" sind Gauner...außer einer Berufshaftpflichtversicherung würd ich mir erstmal nix zulegen.

lm09
12.05.2011, 10:35
danke für deine antwort. ok also zuerst berufshaftpflicht. was kann man denn rein theoretisch alles abschließen? bzw was gehört alles dazu?

Ex-PJ
14.05.2011, 06:55
Falls Du als Arzt tätig werden wirst in den nächsten Monaten, wirst Du bezüglich der Rentenversicherung Pflichtmitglied im Versorgungswerk Deines Bundeslandes bzw. Deiner Ärztekammer.

Zudem mußt Du Dich nach Erhalt der Approbation bei der Ärztekammer anmelden. Entweder bei der Ärztekammer des Wohnortes, sofern Du noch nicht direkt eine Tätigkeit aufnimmst (z.B. wg. Pause für Promotion). Oder im Falle einer kurzfristigen Berufsaufnahme bei der Ärztekammer, in deren Bereich sich die Arbeitsstelle befindet.

Krankenversicherung muß natürlich fortgeführt werden.

janne5284
14.05.2011, 18:56
huhu laila....

Ganz wichtig wenn du anfängst zu arbeiten bei der rentenkasse abmelden! Sonst zahlst du doppelt weil die Rente trägt ja das Versorgungsamt....

ansonsten bin ich auch ahnungslos :-D

Ex-PJ
15.05.2011, 10:28
[QUOTE=janne5284;1025105]huhu laila....

"Ganz wichtig wenn du anfängst zu arbeiten bei der rentenkasse abmelden! Sonst zahlst du doppelt weil die Rente trägt ja das Versorgungsamt...."

--> Weitgehend richtig.
Also, wenn man vorher nicht oder nur kurz in der Deutschen Rentenversicherung war, sollte man sich von der DRV-Pflicht befreien lassen.
Wenn man längere Vorversicherungszeiten hat, z.B. weil man vor dem Studium mehrere Jahre als Krankenpfleger /-schwester gearbeitet hat, kann es anders aussehen; hier kommt es auf den konkreten Einzelfall an.
Doppelversicherung jeweils zu Teilbeiträgen wäre nicht per se schädlich, denn man hätte bei beiden Versicherungen später auch Rentenanspruch.

Abmeldung bei der DRV geht auch noch einige Wochen nach Arbeitsaufnahme

Feuerblick
15.05.2011, 11:22
Was die Anmeldung bei der Ärztekammer angeht solange man nicht arbeitet: Die jeweilige ÄK in dem Bundesland, in dem man lebt, ist zuständig. Und nicht alle Ärztekammern verlangen eine Anmeldung von Ärzten, die nicht arbeiten. Daher nachfragen!

lm09
19.05.2011, 16:14
danke für eure tipps!

wie ist es denn, wenn ich noch nicht arbeite, wollte erst einmal den sommer genießen und zum herbst (oktober...) beginnen, wenn sichbis dahin ne stelle anbietet...

mach ich was falsch, wenn ich in den nächsten wochen nur "freizeot" hab, bzw kann ich da was versäumen, fristen, kündigungen etc...wisst ihr was ich meine...ich verstehe nichts von diesem drv versicherungskram, und fühl mich leider irgendwie leicht überfordert...*nerv*

lm09
19.05.2011, 16:15
bräuchte jemanden, der mir sagt welche schritte ich nun gehen sollte...also als erstes kümmerst du dich darum dann machst du das und jenes...:-))

Muriel
19.05.2011, 16:19
Also, als allererstes lernst Du mal, dass man einen Beitag editieren kann, indem man auf den "Ändern"-Button klickt ;-)

Ex-PJ
19.05.2011, 16:40
In dieser Woche habe ich nochmal den Artikel gefunden:
Gemäß neuester Version des Heilberufegesetzes NRW muß sich jeder approbierte Arzt bei der zuständigen Kammer (Nordrhein oder Westfalen-Lippe) innerhalb eines Monats anmelden.

Feuerblick
19.05.2011, 18:08
Mag sein, in Hessen musste man bisher nicht. Und da ich nicht weiss, in welchem Bundesland der TE wohnt, fand ich den Hinweis ganz sinnvoll, dass es nicht überall ein Muss ist.

Frau Dockter
14.06.2011, 12:12
Ich verlasse nächsten Monat das schöne Hessen und ziehe nach Baden-Württemberg. Muss ich mich dann eigentlich in meinem NEUEN Bundesland bei der Ärztekammer anmelden? Und noch viel interessanter: Bekomme ich dann in BW einen Arztausweis, auch wenn ich noch nicht arbeite??

loxi
17.06.2011, 08:36
Arztausweis bekommt jeder approbierte Arzt.

Und wies mit anmelden aussieht, würd ich eher mal die Ärztekammer fragen als ein Internetforum. Einfach mal anrufen...

Brutus
17.06.2011, 16:38
Also eigentlich ist ja jeder approbierte Arzt Zwangsmitglied in der für ihn zuständigen Ärztekammer. Selbst ohne ärztliche Tätigkeit muss ich ja den Mindestbeitrag an die Kammer entrichten. Von daher gehe ich mal davon aus, dass man sich auch bei der Kammer anmelden muss. Bei mir haben die sogar mal Theater gemacht, weil ich von einem Verwaltungsbezirk in den benachbarten gewechselt habe. Merke: gleiche Ärztekammer, nur eben anderer VB: ummelden! So zumindest ist es in Westfalen-Lippe, da aber zumindest die Geschichte mit dem Kammerbeitrag überall gleich ist, denke ich mal, dass man sich auch zumindest in irgendeiner Form melden muss. Und dann klappt es auch mit dem Arztausweis...

Haru
18.06.2011, 10:18
---edit---

noname2
26.10.2011, 09:32
Was ist, wenn man seine Approbation noch nicht beantragt? Die benötige ich dich eh erst, wenn ich arbeite, oder?

SuperSonic
26.10.2011, 12:33
Für jede ärztliche Tätigkeit benötigst du halt die Approbation/Berufserlaubnis, also auch wenn du dir z. B. in der Apotheke ein verschreibungspflichtiges Medikament kaufen möchtest.

Wieso möchtest du denn (so liest es sich zumindest) die Approbation erst später beantragen?

noname2
26.10.2011, 14:42
Ich möchte jetzt noch nicht arbeiten und sehe damit verbunden nur Nachteile (Beiträge Landesärztekammer, nur eingeschränkte Rehaleistungen usw.)

Sunflower
26.10.2011, 14:48
Ich möchte jetzt noch nicht arbeiten und sehe damit verbunden nur Nachteile (Beiträge Landesärztekammer, nur eingeschränkte Rehaleistungen usw.)

Also zumindest bei der Ärztekammer in SH muss man, solange man noch nicht arbeitet, keinerlei Beiträge zahlen. Nett ist eben, dass man z.B. das Ärzteblatt und die Zeitschrift der entsprechenenden Landesärztekammer bekommt.

Mir würden also gerade keine Nachteile einfallen, und das mit den eingeschränkten Rehaleistungen wäre mir neu.