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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arbeitsvertrag per e-mail



georg12
18.05.2011, 12:16
Hallo,

ich habe vielleicht eine neue Stelle in Aussicht. Letzte Woche hat mir ein Herr mitgeteilt, dass die Stelle zuerst der Form halber zwei Wochen intern ausgeschrieben sein muss und wenn sich dann von intern niemand meldet, würde man mir den Arbeitsvertrag per e-mail zukommen lassen. Ist das üblich? Der Arbeitsvertrag ist ja dann nicht unterschrieben von meinem neuen Arbeitgeber, dann kündige ich bis Ende Mai meine alte Stelle und wenns blöd läuft, krieg ich die neue Stelle gar nicht. Hat jemand von euch nen Vertrag per e-mail bekommen? Bei meiner ersten Stelle war das nicht so, da bin ich selbst zur Personalabteilung und hab unterschrieben.

Die Niere
18.05.2011, 12:57
In der Regel unterschreibst du den Vertrag und erhälst dann sicher die von den gegenseite unterschriebene 2. Version direkt zurückgeschickt. Darauf würde ich warten bevor ich die alte Stelle kündige.

gruesse, die niere

p4uL
18.05.2011, 14:06
Ich habe meinen Arbeitsvertrag zwar in doppelter Ausführung mit der Post bekommen, aber er war nicht unterschrieben und hätte auch genauso per email versandt werden können. Nachdme ich ihn unterschrieben zurück gesendet habe, am er auch schnell unterzeichnet zurück.
Ich denke nicht, dass man dir einen Arbeitsvertrag schickt und ihn gleichzeitig jemand anderem zukommen lässt, der dann schneller sein könnte.
Trotzdem würde ich mit dem Kündigen warten bis alles eingetütet ist.

Bjoern83
30.08.2011, 13:44
Ich hänge mich mal dran:
Habe am 15.08. meinem zukünftigen Chef telefonisch zugesagt, Stelle beginnt am 01.11.. Er meinte, er gibt es "noch heute" dem Personalleiter weiter.
Letzten Freitag (26.08.) per Email nachgefragt, Chef meint, es dauere halt etwas.
Klar, ich fange erst in 2 Monaten an, aber irgendwie bleibt ein Unsicherheitsfaktor (Wohnung schon unterschrieben etc)...

Wie lange hat das bei euch gedauert, bis der Vertrag endlich da war?
Danke für Eure Antworten!

McBeal
30.08.2011, 13:55
Wie lange hat das bei euch gedauert, bis der Vertrag endlich da war?
Danke für Eure Antworten!

Laaange. Fast einen Monat und ich habe schon 1,5 Monate nach Bewerbungsgespräch dort angefangen. Die Mühlen in Personalabteilungen mahlen einfach langsam.

LG
Ally

THawk
30.08.2011, 17:03
Ebenso lange. Hatte den Vertrag wenige Tage vor Stellenbeginn. Und ca. 4-6 Wochen nach Zusage.

Solara
30.08.2011, 19:55
Ich hänge mich mal dran:
Habe am 15.08. meinem zukünftigen Chef telefonisch zugesagt, Stelle beginnt am 01.11.. Er meinte, er gibt es "noch heute" dem Personalleiter weiter.
Letzten Freitag (26.08.) per Email nachgefragt, Chef meint, es dauere halt etwas.
Klar, ich fange erst in 2 Monaten an, aber irgendwie bleibt ein Unsicherheitsfaktor (Wohnung schon unterschrieben etc)...

Wie lange hat das bei euch gedauert, bis der Vertrag endlich da war?


Mind. vier bis sechs Wochen - also gaaanz ruhig!
Durch den email-Kontakt hast du ja schriftlich was in der Hand ;-).

Bjoern83
31.08.2011, 07:44
Ok, scheint dann ja normal zu sein. Dann warte ich mal schön in Ruhe:-music

Gibt es denn eine Frist, in der ich den unterschriebenen Vertrag wieder zurückschicken muss? ALs neues MB-Mitglied wollte ich ihn gerne dort prüfen lassen.
gruß Björn

Ine
01.09.2011, 10:23
Der MB gibt meiner ERfahrung nach innerhalb 1-2 Tagen Rückmeldung über den Vertrag. Eingescannt hinmailen, das geht dann fix! Und dann kannst den auch schnell unterschrieben zurückschicken.

Bjoern83
16.09.2011, 13:35
So endlich ist er heute da, nachdem ich gestern nachgehakt habt ("da ist wohl etwas schief gelaufen..."). Nur eine Klausel finde ich seltsam:

"Der Einsatz in einer anderen Abteilung zur Vertretung bleibt vorbehalten.
Der Dienstvertrag kann jederzeit durch eine Dienstanweisung ergänzt werden. Der Mitarbeiter ist verpflichtet, auf Anordnung des Arbeitgebers, auch in anderen Einrichtungen mit denen der Anstellungsträger Kooperations-vereinbarungen eingegangen ist, Dienst zu leisten. Der Arbeitsort ist in diesen Fällen der Kooperationspartner. Zur Dienstaufgabe gehört auch die kostenlose Erteilung von Unterricht an der Krankenpflegeschule."

Blöderweise hatte ich von einem AA im anderen KH gehört, der mal bei meinem zukünfitgen Arbeitgeber gearbeitet hat, dass er total ausgebeutet wurde weil in eine kleine Klitsche versetzt, die zum Verbund des KH gehört.
Und jetzt diese Klausel?! :-( Was macht man da sinnvollerweise?
Was steht in euren Verträgen?
Dem mb habe ich schon einen Vertrag zugemailt, mal abwarten.
Besten Gruß Björn

ChillenMitBazillen
16.09.2011, 15:58
Kostenloser Krankenpflegeunterricht? Wo leben die denn? Bei uns wird die Unterrichtszeit bezahlt, aber nicht die Vorbereitungszeit, und selbst das ist eigentlich schon frech.

Je nach dem, wie sehr du an dieser Stelle hängst, würde ich einfach mal fordern, dass das gestrichen wird. Bei dem momentanen Arbeitsmarkt sind wir durchaus keine Bittsteller. Und dein Chef hat wahrscheinlich auch kein gesteigertes Interesse daran, dass du Pflegeunterricht machst und daher in der Abteilung fehlst.

Feuerblick
16.09.2011, 16:17
Bei uns stand auch im Vertrag, dass man theoretisch am zweiten Standort des Klinikums eingesetzt werden könnte. Ist aber noch niemandem gegen seinen Willen passiert. Insofern würde ich mich durchaus bei anderen Angestellten mal erkundigen, wie das gehandhabt wird. Wenn der Arbeitgeber dazu neigt, mit seinen Leuten "Reise nach Jerusalem" zu spielen, dann Finger weg.
Und kostenlosen Unterricht an der Pflegeschule? Das meinen die jetzt nicht ernst? Ich hab mich schon (obwohl Landesvertrag und nicht "nur" Hausvertrag des Klinikums) über die Verpflichtung zum Studentenunterricht geärgert. Aber für eine Pflegeschule würde ich sicher nicht kostenlos arbeiten.
Wie sehr ist das denn deine Traumstelle? Wenn das nicht DIE Stelle überhaupt ist, würde ich mir lieber was anderes suchen...

GOMER
16.09.2011, 16:36
Was macht man da sinnvollerweise?


It's a buyers market...

Was Du nicht möchtest, würde ich auch nicht unterschreiben. Wenn Du nicht in anderen Abteilungen/Häusern/Krankenpflegeschulen eingesetzt werden möchtest, dann teile das Deinem Chef mit. Wenn er Dich trotzdem möchte, wird er bei der Verwaltung die Ausstellung eines neuen Vertrages, in dem die genannten Klauseln gestrichen wurden, erwirken.

stennadolny
16.09.2011, 18:48
Kostenloser Unterricht in Krankenpflegeschule ist nicht, definitiv. Da kann man heute eigentlich auch schon Vorbereitungszeit heraushandeln, wenn man tough ist, hängt allerdings vom Standort ab.

Ich würde den Einsatz bei "Kooperationspartnern" nicht akzeptieren, in keinem Falle. Allenfalls in einem KH-Verbund, aber nicht bei NICHT NÄHER definierten "Kooperationspartnern", da ist man ja nichts als ein Spielball.

Insgesamt ziemlich miese Untertöne, würde Finger davon lassen.

Bjoern83
17.09.2011, 09:16
Was Du nicht möchtest, würde ich auch nicht unterschreiben. Wenn Du nicht in anderen Abteilungen/Häusern/Krankenpflegeschulen eingesetzt werden möchtest, dann teile das Deinem Chef mit. Wenn er Dich trotzdem möchte, wird er bei der Verwaltung die Ausstellung eines neuen Vertrages, in dem die genannten Klauseln gestrichen wurden, erwirken.

Der Chef hat mich noch gestern abend zurückgerufen, dass er sich jede Woche min. 1 x mit der Verwaltung auseinander setzen muss wegen immer den gleichen ärgerlichen Dingen. Er klärt es am Montag und ich bekomme (hoffentlich) einen neuen Vertrag! Die Verwaltung würde immer wieder solche Tricks versuchen und habe die Zeichen der Zeit noch nicht erkannt...Der Chef scheint auf meiner Seite zu sein!
Was die Traumstelle anbelangt: Wohnung gemietet, Freundin hat ebenfalls schon Job dort und allen anderen Häusern hatte ich ja abgesagt weil es auch nicht wirklich passte...

Ein ganz so entspanntes WE wird es dennoch wohl kaum.:-(

Bjoern83
17.09.2011, 09:19
Was den Krankenpflege-Unterricht angeht:
Der Jurist vom mb (die übrigens unglaublich schnell d.h. innerhalb von 2 h meinen Vertrag angeschaut haben!!:-top) meinte, im TV-Ärzte-KF steht das tatsächlich so drin unter Nebentätigkeiten. WEnn auch nicht explizit kostenlos...

"(2) Die Ärzte können vom Arbeitgeber verpflichtet werden, als Nebentätigkeit Unterricht zu erteilen sowie Gutachten, gutachtliche Äußerungen und wissenschaftliche Ausarbeitungen zu erstellen, die von einem Dritten angefordert und vergütet werden."