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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Zweitstudium - Gutachten ignoriert?



Crazy Bird
01.06.2011, 12:59
Hallo zusammen!

Kurze Frage zum Thema "Zweitstudium aus wissenschaftlichen Gründen":


Theoretisch hat die Zulassungsstelle laut Regularien die Möglichkeit, sich bei der Punktevergabe über das ausgestellte Gutachten hinwegzusetzen und bspw. keine Punkte zu vergeben.


Sind irgendjemandem Fälle bekannt, in denen die ZVS/hochschulstart auch tatsächlich das Gutachten der Hochschule ignoriert hat?
Oder ist ab dem Zeitpunkt, wo die Uni das Gutachten ausstellt, die Sache klar?


Viele Grüße,
CB

Miss_H
01.06.2011, 19:13
Hallo zusammen!

Kurze Frage zum Thema "Zweitstudium aus wissenschaftlichen Gründen":


Theoretisch hat die Zulassungsstelle laut Regularien die Möglichkeit, sich bei der Punktevergabe über das ausgestellte Gutachten hinwegzusetzen und bspw. keine Punkte zu vergeben.


Sind irgendjemandem Fälle bekannt, in denen die ZVS/hochschulstart auch tatsächlich das Gutachten der Hochschule ignoriert hat?
Oder ist ab dem Zeitpunkt, wo die Uni das Gutachten ausstellt, die Sache klar?


Viele Grüße,
CB

Es gibt wohl auch solche Fälle bei denen HSS dem Gutachten der Hochschule widerspricht. Ich denke das ist aber eher die Ausnahme als die Regel.

MisterXYZ
08.06.2011, 07:26
Würde sagen extreme Ausnahme, mir ist persönlich kein Fall bekannt. Hatte aber die gleichen Bedenken wie du nachdem ich wusste das meine wissenschaftl. Gründe akzeptiert wurden :-D

Kandra
08.06.2011, 15:52
woher hast du das gewusst? Hast du ne Nachricht von der Uni bekommen oder Vitamin B? ^^

LotF
08.06.2011, 16:13
laut telefonischer Nachfrage in Leipzig ist denen das dort wohl mal passiert.

CHRisDeDisk
10.06.2011, 14:08
Ja, ich habe auch von einem Fall gehört, bei dem das Gutachten nicht anerkannt wurde, weil es zu simpel verfasst und keine Bezüge zu den Tätigkeiten des Bewerbers nannte (ich glaube bei thieme.de gab es so einen Fall). Also entscheidend ist die "Erfahrung" der jeweiligen Uni, den Wortlaut eines solchen Gutachtens zu treffen.
Laut ZVS-Broschüre stellt das Gutachten immerhin eine Vorentscheidung dar. Daher kommt es sehr selten vor, dass so ein Gutachten in Frage gestellt und abgelehnt wird.