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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ausbildung kündigen wegen Studienplatz?!



Madame Bouvier
04.06.2011, 21:16
Hallo Leute!
Folgende Sachlage: Seit August 2010 in Ausbildung zur GuKrpf. August 2011 Ham-Nat. Die "Ausbilder" wissen nicht dass ich Medizin studieren will( geht sie auch nix an!). Gemäß dem Fall ich krieg am 1.Sep 2011 eine Zusage (September Theoriemonat), kann ich dann erst zum 31.9 kündigen oder kann ich sofort Sayonara sagen??? Ich mein ein Studienplatz ist doch ein "wichtiger Grund" (wie er im Vertrag verlangt wird) oder? Und die können mir ja auch nicht vorwerfen, dass ich ihnen das vorher hätte sagen müssen, da es ein "unsicheres" Auswahlverfahren ist und ich eben nicht wusste ob ich einen Platz kriege.
2. Frage ich bin ja dann schon 1 Jahr in Ausbildung davon 6-7 Monate in "pflegerischem Dienst" (a 39 stunden Woche), also hab ich das erforderliche Krankenpflegepraktikum ja schon doppelt gemacht;-) Wie soll ich mir das bescheinigen lassen? Die ganzen 7 Monate oder nur die letzten 3 Monate im KH?
Und ich hab mal gehört, dass das KrpfPraktikum nach 2 Jahren abläuft! Stimmt das? Wäre ja irgendwie blöd für diejenigen die es vor Studienbeginn abgeleistet haben.

Also habt ihr Antworten für einige meine Fragen, dann her damit:knuddel:

LG

Feuerblick
04.06.2011, 21:20
Bemüh doch bitte mal die Suchfunktion (http://www.medi-learn.de/medizinstudium/foren/search.php). Das Thema wurde schon mehrfach erschöpfend durchgekaut!

Madame Bouvier
04.06.2011, 21:37
Find aber nix genaues. Soll ja kein Roman sein...
Nur wo soll ich sonst fragen, wenn nicht hier?
Eine Antwort reicht ja schon. Ich werde trotzdem weitersuchen

Das einzige "nützliche" was bei der Suchfunktion rauskommt ist mein Thread;-)

Feuerblick
04.06.2011, 21:47
Hier (http://www.medi-learn.de/medizinstudium/foren/showthread.php?t=63071&highlight=ausbildung+abbrechen)

oder hier (http://www.medi-learn.de/medizinstudium/foren/showthread.php?t=61963&highlight=ausbildung+abbrechen)

oder hier (http://www.medi-learn.de/medizinstudium/foren/showthread.php?t=57256&highlight=ausbildung+abbrechen)

oder hier (http://www.medi-learn.de/medizinstudium/foren/showthread.php?t=53678&highlight=ausbildung+abbrechen)

stand wirklich nichts Brauchbares? Und das war nur eine sehr oberflächliche Suche... Würde mich jetzt schon wundern, da ich mich an ähnliche Fragestellungen und die Diskussionen drumherum erinnere. :-top

Madame Bouvier
04.06.2011, 21:54
Hier (http://www.medi-learn.de/medizinstudium/foren/showthread.php?t=63071&highlight=ausbildung+abbrechen)

oder hier (http://www.medi-learn.de/medizinstudium/foren/showthread.php?t=61963&highlight=ausbildung+abbrechen)

oder hier (http://www.medi-learn.de/medizinstudium/foren/showthread.php?t=57256&highlight=ausbildung+abbrechen)

oder hier (http://www.medi-learn.de/medizinstudium/foren/showthread.php?t=53678&highlight=ausbildung+abbrechen)

stand wirklich nichts Brauchbares? Und das war nur eine sehr oberflächliche Suche... Würde mich jetzt schon wundern, da ich mich an ähnliche Fragestellungen und die Diskussionen drumherum erinnere. :-top

Äh ja danke! Aber das hab ich alles schon gelesen und es passt alles nicht ausser diese Aussage vielleicht:

"Du kannst jederzeit mit vier Wochen Frist kündigen, weil du deine Berufsausbildung ganz aufgeben willst, zum Beispiel weil du studieren willst oder weil du dich für einen anderen Beruf entschieden hast (§ 22 Berufsbildungsgesetz). Diese Kündigungsform solltest du nicht anwenden, wenn du deine Berufsausbildung in einem anderen Betrieb fortsetzen willst!"

->Heißt das, dass ich die Vier Wochen von Kündigung an bis zur Kündigungsfrist Arbeiten muss???

Feuerblick
04.06.2011, 22:04
Wenn du heute kündigst, musst du die Kündigungsfrist einhalten. D.h. hast du vier Wochen Kündigungsfrist, dann musst du ab dem Tag der Kündigung noch vier Wochen arbeiten. Falls du früher aufhören musst oder möchtest, kannst du den jeweiligen Chef um einen Auflösungsvertrag bitten.

Madame Bouvier
04.06.2011, 22:08
Kann man das nicht umgehen! ich mein was wollen die von mir? Die können mir ja eigentlich nix ausser mich kündigen;-) Und ich hab ja Schule im September also Arbeitskraft geht auch nicht verloren. Und Gehalt können die auch behalten.
Was hälst du davon, wenn ich mir den Krankenpflegepraktikums wisch von der PDL unterschreiben lasse und mich dann Krankschreiben lasse (oder einfach nicht mehr komme)

Und ist die Aufnahme eines Studiums kein "wichtiger Grund", der eine fristlose Kündigung möglich macht? siehe http://de.wikipedia.org/wiki/Wichtiger_Grund

Madame Bouvier
04.06.2011, 22:12
Ein wichtiger Grund, der den Ausbildenden berechtigt, das Berufsausbildungsverhältnis nach der Probezeit zu kündigen, ist (nur) dann gegeben, wenn Tatsachen vorliegen, aufgrund derer dem Ausbildenden unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der Interessen des Ausbildenden und des Auszubildenden die Fortsetzung des Berufsausbildungsverhältnisses bis zum Ablauf der Ausbildungszeit nicht zugemutet werden kann. An das Vorliegen eines wichtigen Grundes sind aber um so strengere Anforderungen zu stellen, je länger das Ausbildungsverhältnis bereits bestanden hat.

Ich muss im September ja eine Wohnung finden umziehen mich ummelden etc. also kann mir dass nebenbei zugemutet werden;-)

Feuerblick
04.06.2011, 22:15
Ob das ein wichtiger Grund ist, kann ich dir nicht sagen. Soweit ich weiss, müssen das wirklich wichtige Sachen (Krankheit, schwerwiegende familiäre Dinge) sein. Und da du ja noch nicht studierst, weil das Semester noch lange nicht angefangen hat, kann dir ein Weiterarbeiten durchaus zugemutet werden (steht so in dem von dir zitierten Wiki). Sprich: Geh zu deinem Vorgesetzten und bitte ihn um einen Auflösungsvertrag. Meistens spielen die Vorgesetzten mit, weil sie auch keine Lust auf einen Mitarbeiter haben, der keinen Bock auf die Arbeit hat. Ich würde da nicht gleich auf Konfrontationskurs gehen - das bringt dich nicht weiter... und vielleicht willst du ja nicht nur einen Krankenpflegewisch sondern auch ein Zeugnis - für den Fall, dass das mit dem Studium doch nicht so funktioniert auf Dauer.

Madame Bouvier
04.06.2011, 22:20
Ein Auflösungsvertrag ist dasselbe wie ein Aufhebungsvertrag oder?
Zu wem muss ich da denn? Zur PDL oder zum Schulleiter?

Feuerblick
04.06.2011, 22:20
Bei wem hast du deinen Ausbildungsvertrag unterschrieben? Zu genau dem musst du gehen.

Madame Bouvier
04.06.2011, 22:32
Auf meinem Ausbildungsvertrag steht folgendes;

"Vereinbarung über die Ausbildung in der Krankenpflege zwischen dem St. Irgendwo GgbmH als Rechtsträger des St. Irgendwos Hospitals" Alles unter dem Dach der Caritas.

Also muss ich doch zur PDL, aber Höflichkeitshalber vorher zum Schulleiter.

Trianna
04.06.2011, 22:34
Warte doch erst mal ob du einen Platz hast...

Wenn ja, hingehen und nach Möglichkeiten fragen...

Feuerblick
04.06.2011, 22:35
Bei WEM hast du den Vertrag unterschrieben??? Bei der PDL oder in der Schule? Letzteres sicher nicht. Also kündigst du auch bei der PDL deines Hauses. *seufz* So schwer ist das doch nicht, oder?

Madame Bouvier
04.06.2011, 22:36
Wie gesagt ich will darauf vorbereitet sein, falls es passiert, wär ja blöd wenn ich was falsches sage oder meine Rechte nicht bekomme...

Feuerblick
04.06.2011, 22:38
Dein Recht ist, innerhalb einer festgelegten Kündigungsfrist zu kündigen. Etwas "Falsches" sagen kannst du nicht, weil du keine Begründung dafür nennen musst. So einfach ist das.
Für alles andere musst du dich auf den guten Willen deiner PDL verlassen.

medizininteressiert
05.06.2011, 07:58
... für den Fall, dass das mit dem Studium doch nicht so funktioniert auf Dauer.

Sollte er/ sie diese Methode wählen, dann wird es mit einem Ausbildungsplatz in diesem Bereich sowieso schwer.


Ein Ausbildungsverhältnis kann während der Probezeit jederzeit ohne Frist ordentlich gekündigt werden. Nach Beendigung der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis nur noch aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Frist oder durch den Auszubildenden mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen, wenn er die Berufsausbildung aufgeben oder sich für eine andere Berufstätigkeit ausbilden lassen will, gekündigt werden.

Madame Bouvier
05.06.2011, 16:30
Also ich hab grad folgendes gefunden

"Ordentliche Kündigung wegen Berufswechsel oder Berufsaufgabe: Du kannst jederzeit mit vier Wochen Frist kündigen, wenn du die Berufsausbildung aufgeben oder einen anderen Beruf erlernen willst."

Ich will aber keine Vier Wochen weiter zu Schule gehen kann ich einen sofortigen Aufhebungsvertrag beantragen?

Feuerblick
05.06.2011, 16:39
Wie bereits gesagt: JA, kannst du. Aber ob man dir das gewährt, kann ich dir nicht sagen... Das ist Ermessenssache und kein Vorgesetzter dieser Welt ist verpflichtet, dich vorher freizustellen.