ludor
12.06.2011, 17:59
Hallo,
ich schließe am 14.7. mein Studium mit Abgabe der Diplomarbeit ab. Würde mich gerne für ein Zweitstudium in Medizin bewerben.
Wenn ich richtig informiert bin gilt als Bewerbungstermingrenze für Leute, die nach dem 15. Januar ihr Studium abschließen der 15. Juli. Da mein Lehrstuhl mir entgegenkommt und mir am 14. 7 bereits das Bestehen meiner Diplomarbeit quittiert (nach erfolgter Plagiatsprüfung :-stud), bekomme ich vom Prüfungsamt meiner Uni dann ein vorläufiges Zeugnis ausgestellt, das mir den Abschluss meines Studiums mit mindestens (2,4 = gut, bei Annahme das Diplomarbeit mit 4,0, was ja sicher ist) bestätigt.
Man kann die Unterlagen (sprich Zeugnis, Nachweise und Begründungsschreiben) ja bis zum 30. Juli nachreichen.
So, jetzt meine Frage, wenn ich euch nicht bis hierhin schon komplett verwirrt habe...:-blush
Macht es eurer Meinung einen Unterschied ob ich mein Antrag auf besondere berufliche Gründe erst bis zum 30. schicke, oder sollte den eurer Meinung nach so früh wie möglich schicken? Mir kommt das etwas schleierhaft vor, wenn man den erst zum 30. Juli schickt und die Bescheide ja schon zum 10. August rausgehen. Da haben die ja eigentlich gar keine Zeit mehr den groß zu berücksichtigen und vielleicht sind bis dahin auch schon die 3 % vergeben?!:-nix
Was meint ihr? Ich kann mir irgendwie kaum vorstellen, dass die ganzen Anträge erst in der Zeit vom 30.7-09.8 bearbeitet werden...
Wäre super, wenn ihr mir weiterhelfen könntet...bin etwas ratlos...
Danke Euch :-winky
Ludor
ich schließe am 14.7. mein Studium mit Abgabe der Diplomarbeit ab. Würde mich gerne für ein Zweitstudium in Medizin bewerben.
Wenn ich richtig informiert bin gilt als Bewerbungstermingrenze für Leute, die nach dem 15. Januar ihr Studium abschließen der 15. Juli. Da mein Lehrstuhl mir entgegenkommt und mir am 14. 7 bereits das Bestehen meiner Diplomarbeit quittiert (nach erfolgter Plagiatsprüfung :-stud), bekomme ich vom Prüfungsamt meiner Uni dann ein vorläufiges Zeugnis ausgestellt, das mir den Abschluss meines Studiums mit mindestens (2,4 = gut, bei Annahme das Diplomarbeit mit 4,0, was ja sicher ist) bestätigt.
Man kann die Unterlagen (sprich Zeugnis, Nachweise und Begründungsschreiben) ja bis zum 30. Juli nachreichen.
So, jetzt meine Frage, wenn ich euch nicht bis hierhin schon komplett verwirrt habe...:-blush
Macht es eurer Meinung einen Unterschied ob ich mein Antrag auf besondere berufliche Gründe erst bis zum 30. schicke, oder sollte den eurer Meinung nach so früh wie möglich schicken? Mir kommt das etwas schleierhaft vor, wenn man den erst zum 30. Juli schickt und die Bescheide ja schon zum 10. August rausgehen. Da haben die ja eigentlich gar keine Zeit mehr den groß zu berücksichtigen und vielleicht sind bis dahin auch schon die 3 % vergeben?!:-nix
Was meint ihr? Ich kann mir irgendwie kaum vorstellen, dass die ganzen Anträge erst in der Zeit vom 30.7-09.8 bearbeitet werden...
Wäre super, wenn ihr mir weiterhelfen könntet...bin etwas ratlos...
Danke Euch :-winky
Ludor