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Miss_H
17.06.2011, 15:24
ist für ausländische anfragen nicht das lpa in nrw zuständig?

Ja, aber man braucht Äquivalenzbescheinigungen. Diese gibt es halt nur an einer deutschen Hochschule, die Medizin anbietet.

Linda.1001
17.06.2011, 16:21
ist für ausländische anfragen nicht das lpa in nrw zuständig?

Für ausländische Studienbewerber. ;-)

SuperSonic
17.06.2011, 18:41
Ja, aber man braucht Äquivalenzbescheinigungen.
Im Falle eines Auslandsstudiums nicht unbedingt - was auch nachvollziehbar ist.

nepomuc
17.06.2011, 20:19
Meiner Erfahrung nach und auch von denen anderer Quereinsteiger, die ich kennengelernt habe, geht ohne Äquivalenzbescheinigungen nichts. Aus dem einfachen Gründen, dass aus den Scheinen nicht direkt hervorgeht was genau abgeleistet wurde und die Menschen im LPA nur die Äquivalenz prüfen aber sich nur auf das berufen können, was man ihnen vorlegt. Sie werden nirgendwo anrufen, um die Äquivalenz selber zu prüfen.
Was du versuche kannst ist Praktikumsleiter für Humanmedizinerpraktika hier in Deutschland zu kontaktieren und dir bei denen eine Äquivalenzbescheinigung zu holen. Wird wohl sehr schwer werden, aber wenn es jemand macht musst du ihm halt zeigen können was du alles genau gemacht hast. Kommolitione hat es ähnlich gemacht. Ist aber ein "long shot".

epeline
20.06.2011, 23:35
Für ausländische Studienbewerber. ;-)

empfandest du das jetzt irgendwie als diskriminierung oder warum die "berichtigung"?

SuperSonic
21.06.2011, 08:22
"Ausländische Anfragen" könnten auch Anfragen von Studenten sein, die zwar in Deutschland geboren wurden, aber im Ausland studieren. Für solche ist dennoch das LPA des Geburtsorts zuständig, also nicht automatisch das LPA NRW.