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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kassenrezept an gute Freunde



Nebiros
15.06.2011, 17:36
Hallo Ihr Lieben,

Hab mal ein problem, folgendes,.
mein Freund hat letztens Rezepte an einen guten Kumpel ausgestellt,. Es handelt sich um ein Kassenrezept. Eine davon hat der Kumpel in einer Online-Apotheke gelöst, da er sich nicht traute

Blöd ist nur dass der Apotheker sich in Verbindung mitm Krankenhaus gesetzt hatte und es hatte sich festgestellt, dass der Kumpel eigentlich nicht als Patient im System regristiert ist.

Die Online Apotheke wollte jetzt rechtliche Schritte gegen den Kumpel einleiten.
Wird es auch probleme geben mit meinem Freund, da er ja sozusagen derjenige, der das Rezept ausstellte ? so rechtlich gesehen ??

Nei

Coxy-Baby
15.06.2011, 18:07
Also ich halte kurz fest, dein Freund arbeitet in einem Krankenhaus als Arzt und hat dort schwarz und am System vorbei Kassenrezepte ausgestellt, hm joar könnte wohl Ärger geben, was sagt denn der Arbeitgeber dazu???

Hatten wir hier (http://www.medi-learn.de/medizinstudium/foren/showthread.php?t=58609) schon mal das Thema..

PS: Leicht abgefahrene Story..

FirebirdUSA
16.06.2011, 19:45
Ich denke ganz ehrlich, dass das größere Problem derjenige hat der die Rezepte ausgestellt hat.

Wenn die Person mit dem Kassenrezept nachweisen kann, dass sie eine entsprechende Krankheit hat und das Medikament braucht. In dem Fall kann man sich ja auch erstmal doof stellen und sagen ich war doch beim Arzt, dass der mich nicht aufgenommen hat ist nicht mein Fehler.

Derjenige der das Rezept ausgestellt hat ist jedoch rechtlich in mehrerer Hinsicht in einer schwierigen Lage. Insbesondere wenn das Medikament nicht notwendig war oder er sich nicht davon überzeugt hat... standesrecht und arbeitsrecht sind ja in dem anderen Thread den Coxy dir verlinkt hat schon abgehandelt...

Ich frag mich ehrlich nur wie blöd man sein kann Kassenrezepte "zu verschenken...".

Relaxometrie
16.06.2011, 20:01
Alleine schon die völlig insuffiziente Darstellung des Problems, dessen illegalen Hintergrund man aber herauslesen kann, ist doch schon fragwürdig.



Blöd ist nur dass der Apotheker sich in Verbindung mitm Krankenhaus gesetzt hatte
Warum blöd? Ich würde es aufmerksam und konsequent nennen.


es hatte sich festgestellt, dass der Kumpel eigentlich nicht als Patient im System regristiert ist.
Was bedeutet das genau? Ist derjenige, der die Rezepte erhalten hat, gar nicht versichert? Wie und auf wen wurde das Rezept denn ausgestellt? Mit einer gestohlenen Chip-Karte?

konstantin
16.06.2011, 20:18
An dem Rezept muss ja irgendwas faul gewesen sein, ansonsten haette sich der Apotheker sicherlich nicht die Muehe gemacht, da extra noch einmal nachzuforschen (BTM? Falsche Daten? ...).

Wenn es sich da um Medikamente im Sinne des BMTG handelt, kann das denke ich schon eine ganz bittere Nummer bishin zum Entzug der Approbation werden. Aber auch sonst sehe ich die Schuld beim Arzt - der Rezeptempfaenger kann es ja nicht unbedingt besser wissen.

Coxy-Baby
16.06.2011, 20:23
Das rezept kann einfach auch nur falsch ausgefüllt worden sein, oder der Apotheker wundert sich wieso eine Assi für Labormedizin ne Handvoll Neuroleptika verschreibt....
Wer als Arzt BTM auf nem normalen Rezept ausfüllt gehört eh wegen Doofheit weggehäftet, erinnert mich so bisschen an diesen Arztausweisfred, ich glaub den gabs bei rippenspreizer....

Muriel
16.06.2011, 20:32
Wenn eine Versicherungskarte nicht eingelesen ist, kann normalerweise auch kein Aufdruck (Daten des Patienten, KV etc.) auf dem Rezept vorhanden gewesen sein. Handschriftlich ausgefüllte Kassenrezepte sollten jeden guten Apotheker /PTA stutzig machen :-meinung

Brutus
16.06.2011, 20:35
Ein bißchen Off-Topic:


Wer als Arzt BTM auf nem normalen Rezept ausfüllt gehört eh wegen Doofheit weggehäftet, erinnert mich so bisschen an diesen Arztausweisfred, ich glaub den gabs bei rippenspreizer....

Naja, aber möglich ist es trotzdem. Im Notfall kann ich BTMs auf einem "normalen" Kassenrezept verschreiben, muß dann aber mit einem großen "N" für Notfallrezept gekennzeichnet sein. Allerdings muss dann ein "richtiges" BTM-Rezept nachgereicht werden.


2.3. N-Rezept (Notfall)

Die zur Behebung eines Notfalls notwendige Menge an Betäubungsmitteln kann auf einem Normalrezept verschrieben werden. Das Rezept muss zwingend als Notfall-Verschreibung gekennzeichnet werden: mit dem Zusatz "Notfall-Verschreibung" im Rezeptfeld.

Das Rezept gilt nur einen Tag.
Die Apotheke muss unverzüglich nach Vorlage der Notfall-Verschreibung und möglichst vor Abgabe des BtM den Arzt über die Belieferung informieren.
Der Arzt ist verpflichtet, der abgebenden Apotheke ein gleichlautendes BtM-Rezept nachzureichen und dieses mit einem "N" zu versehen. In der Regel wird dieses Rezept an den Patienten gegeben und dieser reicht es in der Apotheke ein oder die Arztpraxis leitet es direkt an die Apotheke weiter.
Die Notfallverschreibung muss dauerhaft mit dem in der Apotheke verbleibenden Teil der nachgereichten BtM-Verschreibung verbunden werden.

Die Apotheke darf auf ein nachgereichtes N-BtM-Rezept kein BtM herausgeben, da die Abgabe des Arzneimittels bereits aufgrund des Notfall-Rezeptes erfolgt ist.

s. http://www.betanet.de/betanet/soziales_recht/Betaeubungsmittelrezepte-785.html

Relaxometrie
16.06.2011, 20:36
Wenn eine Versicherungskarte nicht eingelesen ist, kann normalerweise auch kein Aufdruck (Daten des Patienten, KV etc.) auf dem Rezept vorhanden gewesen sein.
Genau das habe ich zwar nicht 100%ig gewusst, aber stark vermutet.
Wenn das Rezept mit einer gestohlenen Versicherungskarte ausgestellt worden wäre, wäre vielleicht gar nicht so schnell aufgefallen, daß etwas faul ist. Vielleicht tatsächlich handschriftlich ausgefüllt?

Coxy-Baby
16.06.2011, 20:46
Danke Brutus für diesen Beitrag, aber das dürfte wohl dann doch eher die megaausnahme sein oder? Wieviele von solchen Rezepten hast du schon gesehen oder ausgestellt (rein interessehalber)?

Brutus
16.06.2011, 20:56
Ich selbst keine, da ich in 2 Jahren Schmerz immer genug meiner BTM-Rezepte in der Klinik gehabt habe. Wenn ich keine mehr hatte, musste halt der OA aushelfen, sprich Rezept ausstellen. Oder eben umgekehrt.
Aber in der Praxis kann das schon mal vorkommen. Erlebt habe ich es ein Mal: HA im Altenpflegeheim, Patient final, Morphin auf Normalrezept verschrieben, selbst abgeholt und später das BTM-Rezept nachgereicht. So konnten wir vom Rett.-Dienst wieder fahren und der Patient durfte im Heim bleiben...

loxi
17.06.2011, 08:30
Also Handschriftlich ausgefüllte Rezepte sind jetzt per se Mal nichts vollkommen ungewöhnliches.

Gerade bei Hausbesuchen hat man ja nicht immer schon ein vorgedrucktes Rezept für jeden Patienten einstecken und es soll auch Ärzte geben, die im Notdienst ohne die Anwesenheit einer Helferin gerade mal das Telefon bedienen können aber nicht unbedingt ein Rezept aus dem Drucker bekommen.


Auffälliger ist da dann eher, wenn die Fachabteilung auf dem Rezept mal eben garnicht zu dem verordneten Medikament passt oder eben gewaltige Formfehler beim Ausfüllen des Rezepts gemacht wurden, oder beides...

Hellequin
17.06.2011, 17:00
Konsequenzen kann das sowohl straf-, als auch standes- und arbeitsrechtlich haben. Dein "Kumpel" sollte sich mal von einem Anwalt beraten lassen.

Brutus
18.06.2011, 09:40
mein Freund hat letztens Rezepte an einen guten Kumpel ausgestellt,. Es handelt sich um ein Kassenrezept. Eine davon hat der Kumpel in einer Online-Apotheke gelöst, da er sich nicht traute
Was gibt es denn da nicht zu trauen? Den komischen Blick in der Apotheke? Rückfragen?


Blöd ist nur dass der Apotheker sich in Verbindung mitm Krankenhaus gesetzt hatte und es hatte sich festgestellt, dass der Kumpel eigentlich nicht als Patient im System regristiert ist.
Das alleine ist ja per se soo ungewöhnlich nicht. Kann ja durchaus passieren. Aber normalerweise ruft ja die Apotheke auch nicht "das Krankenhaus" an, sondern die Nummer dessen, der auf dem Stempel steht, also meistens dem Chef.


Die Online Apotheke wollte jetzt rechtliche Schritte gegen den Kumpel einleiten.
Wird es auch probleme geben mit meinem Freund, da er ja sozusagen derjenige, der das Rezept ausstellte ? so rechtlich gesehen ??
Aha! Daher scheißt der Schwan! Wenn ich jetzt mal böse spekulieren soll: Entweder hat irgendjemand dem Kumpel Rezepte verschafft (der Freund?) oder der Kumpel hat sie sich angeeignet. Und weil er zu doof war, ein einfaches Rezept auszufüllen (Anleitungen gibt es ja fast keine im großen weiten Netz der Netze) hat der Apotheker es gemerkt und jetzt gibt es Ärger für den Kumpel.
Wenn der Freund die Rezepte wirklich weitergegeben hat und man es ihm nachweisen kann, tja, dann sollte er sich wirklich einen guten Anwalt nehmen...

Rico
18.06.2011, 10:28
Was hält eigentlich der Arbeitgeber davon, wenn das Ambulanzbuget durch Patienten belastet wird, die das Haus gar nicht abrechnen kann? Ist ja eigentlich ein finanzieller Schaden für das Haus.
Ist das ein fristloser Kündigungsgrund wie der "Diebstahl" einer Maultasche aus dem Müll oder eines Pfandbons?
Immerhin das Rezeptformular dürfte der Kollege ja dem Haus geklaut haben...

konstantin
18.06.2011, 18:50
Immerhin das Rezeptformular dürfte der Kollege ja dem Haus geklaut haben...

Hehe. YMMD. :-bee

gnuff
18.06.2011, 19:15
Fake? Der Eingangs-Thread stinkt wie der Fisch von Verleihnix...

Coxy-Baby
18.06.2011, 19:39
Da Keule seit dem 15.06.11 nicht mehr On war (vielleicht von den Troll Polizei verhaftet?) kann es nicht so dringend gewesen sein, lustige Story aber allemal......

Relaxometrie
19.06.2011, 00:34
Fake?
Dacht ich auch erst.
Dann habe ich die Frage mal kurzzeitig zwar für...räusper.....ziemlich dämlich...., aber ernst gehalten.
Jetzt halte ich es doch eher für ein Fake, bzw. eigentlich ist es mir egal :-))