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Gast26092018
11.01.2013, 16:14
Was ist mit den Leuten, die WIRKLICH und wahrhaftig keine Geräte besitzen, mit denen sie diverse TV- oder Radio-Sender empfangen können? Wird denen die Möglichkeit eingeräumt, sich irgendwo zu melden? Ich glaube nicht... :-kotz[-::-]
Aber Leute die gar keine Empfangsgeräte besitzen zahlen doch weiterhin nichts:-nix Oder habe ich das falsch verstanden?

Gesocks
11.01.2013, 16:25
Jeder zahlt, bzw. pro Wohnung wird einmal gezahlt, unabhängig von Vorhandensein, Art und Anzahl an Empfangsgeräten, BAföG-Empfänger sind kostenbefreit.

Ich hoffe mal, die machen keinen Stress, wenn wir die Wohnheimsetage als WG anmelden.

McDübel
11.01.2013, 17:00
Ich hoffe mal, die machen keinen Stress, wenn wir die Wohnheimsetage als WG anmelden.


Hmm...wie ist denn eure Etage so geschnitten? :-wow


d. Studentenwohnheim


Das Original-Logo zum neuen Rundfunkbeitrag. Ganz so einfach sind die Details zumindest für einige dann doch nicht ...
Da die baulichen Voraussetzungen von Studentenwohnheimen sehr unterschiedlich sind, ist immer im Einzelfall zu prüfen, ob die dort gemietete Unterkunft eine Wohnung im Sinne des Fünfzehnten Rundfunkänderungsstaatsvertrages ist oder nicht (siehe dazu oben unter 1.).

Relativ klar ist die Sache noch bei Studierenden, die in einem Studentenwohnheim ein komplettes Apartment für sich haben. Bei ihnen gilt das Gleiche wie für diejenigen, die eine eigene Wohnung haben.

Schwieriger wird es bei denjenigen, die nur ein Zimmer in einem Wohnheim gemietet haben und sich mit anderen Studierenden Bad und Küche teilen. Hier kommt es darauf an, wie der Zugang des Zimmers gestaltet ist. Geht es von einem Wohnheimflur ab, kann es durch einen eigenen Eingang unmittelbar von einem Treppenhaus oder einem Vorraum und nicht ausschließlich über eine andere Wohnung betreten werden. Es gilt deshalb das Gleiche wie für Studierenden mit eigener Wohnung. Gibt es dagegen eine gemeinsame Wohnungstür zu den Zimmern verschiedener Studenten, fehlt es am eigenen Eingang und es handelt sich um eine WG. So jedenfalls unsere Einschätzung – man wird abwarten müssen, wie in der Realität entschieden wird und inwieweit es zu einer genaueren Definition kommen wird. http://www.studis-online.de/StudInfo/rundfunkbeitrag-fuer-studenten.php

Gast26092018
11.01.2013, 17:14
hmm...aber ich hoffe, dass ich trotzdem eine Befreiung bekomme, wenn die Penner mich anschreiben. Ich habe schon mal alle nötigen Nachweise zusammengelegt.

Ich finde dieses Gesetz unmöglich, nicht rechtmäßig:-?

Gesocks
11.01.2013, 17:36
Hmm...wie ist denn eure Etage so geschnitten? :-wow [...]
Zwei verbundene Flure mit gemeinsamen Bädern, Küche und Wohnzimmer, als Etage aber von jedermann zugänglich, der einen Hausschlüssel hat. Die meisten Einschätzungen gehen schon davon aus, dass wir p.P. als Einzelwohnung durchgehen würden, aber man muss es denen ja nicht gleich in den Rachen schmeißen. So ganz klar sind WG's ja nicht gesetzlich geregelt, daher ist es auf jeden Fall am besten, erstmal die WG-Schiene versuchen zu fahren. Wenn's nicht klappt hat bestimmt irgendwer 'ne Rechtsschutz, sonst haben wir Pech gehabt. ;-(
Blöderweise verlangt das Studierendenwerk hier Meldebescheinigungen, GEZ-Asyl bei den Eltern fällt leider auch flach..

Maxi, kriegst du denn BAföG? Dann ist die Sache ja eindeutig! Ich werde auch nochmal einen Antrag aufsetzen. Ich weiß zwar nicht, wie weit wir damals an der Grenze vorbei sind, mein Bruder ist mittlerweile aber Fernstudent und hier meinte letztens mal einer, das hätte bei ihm den Ausschlag gegeben, doch noch BAföG zu kriegen.

Laelya
11.01.2013, 17:47
Ab wann wird das jetzt wie fällig?
Wie ist das bei ehempartnern? Mein Mann bezieht Bafög und wäre ja von der GEZ befreit. Ich hab nen Bafög negativ Bescheid. Wie läuft das jetzt?
Ich bin ein totaler GEZ Gegner. Öffentlich rechtliche kommen bei mir nicht in die Tüte. Weder Radio noch TV, daher find ich es ätzend dafür zu Zahlen.

McDübel
11.01.2013, 17:50
@Laelya: Du musst nix zahlen, da ihr verheiratet seid! :-) Steht so zumindest auf der verlinkten Seite...

abi07
11.01.2013, 17:51
Ein Thema über das ich gar nicht erst anfangen will, mich aufzuregen! Ich habe ein Einzelappartment im Wohnheim und dort nicht mal die Möglichkeit, einen TV anzuschließen! Das Studentenwerk hat beschlossen, die Umstellung auf digital nicht zu machen - dementsprechend also keine konventionelle Fernsehmöglichkeit. Trotzdem muss ich jetzt den Höchstbetrag zahlen.

Und - sorry an alle Bafög-Empfänger - ich finde es eine extreme Unverschämtheit, dass manche den vollen Betrag zahlen müssen, andere gar nicht oder nur ein Drittel. Jeder Bafög-Empfänger hat mehr Geld zur Verfügung als ich - warum sollte er also nicht zahlen? Wofür kriegt man denn Bafög? Die meisten wohl, um eine Geldanlage draus zu machen...
Nächster Punkt: Behinderte. Sorry, aber langsam wird die Übervorteilung dieser Menschen lächerlich. Was hat eine Behinderung (es sei denn, es handelt sich um eine Seh- oder Hörbehinderung) denn mit dem Fernsehen zu tun?

McDübel
11.01.2013, 17:55
Und - sorry an alle Bafög-Empfänger - ich finde es eine extreme Unverschämtheit, dass manche den vollen Betrag zahlen müssen, andere gar nicht

Willkommen im Club! Leider! :-nix

Laelya
11.01.2013, 18:09
@abi:
Ich stimme dir vollkommen zu. Er konnten nur Bafög neu beantragen, weil man Mann jetzt im Master ist und das als neuer Studiengang zählt und wir verheiratet sind . Vorher haben wir auch nichts bekommen und ich fand es ätzend. Ich kann deine Argumentation vollkommen verstehen.

milz
11.01.2013, 18:32
Möchte sonst noch jemand Kohle von mir? Nur zu! Je dreister, desto besser! Steh ich drauf! [-::-]

Och, keine Sorge, bei uns bedient sich sowieso jeder wie er will. Irgendwie müssen GEZ, Gema, Kirche, Wulffis "Ehrensold", Bankenrettung, Griechenlandrettung, Berliner Flughafendesaster uswusf. ja finanziert werden. Dafür klopp ich dann gerne noch ein paar Überstunden...

Kandra
11.01.2013, 18:49
Nächster Punkt: Behinderte. Sorry, aber langsam wird die Übervorteilung dieser Menschen lächerlich. Was hat eine Behinderung (es sei denn, es handelt sich um eine Seh- oder Hörbehinderung) denn mit dem Fernsehen zu tun?

"Einen Anspruch auf ermäßigte haben blinde oder stark sehbehinderte Menschen mit einem Grad der
Behinderung von wenigstens 60 Prozent allein wegen der Sehbehinderung, die nicht nur vorübergehend ist. Weniger müssen auch hörgeschädigte Menschen, die gehörlos sind oder denen eine ausreichende Verständigung über das Gehör auch mit Hörhilfen nicht möglich ist oder Behinderte, deren Grad der Behinderung nicht nur vorübergehend wenigstens 80 Prozent beträgt und die wegen ihres Leidens an öffentlichen Veranstaltungen ständig nicht teilnehmen können. Für die ermäßigte Gebühr muss der Schwerbehindertenausweis mit „RF-Merkzeichen” oder eine Bescheinigung der Behörde über die Zuerkennung des „RF-Merkzeichens” vorgelegt werden. "

Wo siehst du da eine Übervorteilung?

abi07
11.01.2013, 19:17
@Kandra: Hör- und Sehbehinderte sollten eine ERMÄSSIGUNG bekommen, alle anderen meiner Meinung nach nicht. Beim gesamten Rest finde ich es unverschämt. Wenn jemand nicht "an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen kann", hindert ihn das keineswegs am Fernsehen. Ich verstehe einfach nicht, wo die Logik ist, wenn ich für etwas bezahlen muss, was ich nicht nutzen kann, während andere Leute vollkommen ohne Zusammenhang mit der Sache nicht bezahlen müssen. Sehe ich nicht ein.

Und zur sonstigen Übervorteilung von Behinderten: Überall und in allen Lebensbereichen. Eine deutsche Krankheit.

Kandra
11.01.2013, 19:32
@Kandra: Hör- und Sehbehinderte sollten eine ERMÄSSIGUNG bekommen, alle anderen meiner Meinung nach nicht. Beim gesamten Rest finde ich es unverschämt. Wenn jemand nicht "an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen kann", hindert ihn das keineswegs am Fernsehen. Ich verstehe einfach nicht, wo die Logik ist, wenn ich für etwas bezahlen muss, was ich nicht nutzen kann, während andere Leute vollkommen ohne Zusammenhang mit der Sache nicht bezahlen müssen. Sehe ich nicht ein.

Und zur sonstigen Übervorteilung von Behinderten: Überall und in allen Lebensbereichen. Eine deutsche Krankheit.

Die meisten mit einem Schwerbehindertenausweis haben sich diesen auch "redlich verdient", das kannst du mir glauben.
Zumal sicher 90% der Ausweis-Besitzer keine Ermäßigung der GEZ-Gebühr bekommen. Jemand, der DAUERHAFT " nicht an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen kann" sitzt nicht im Rollstuhl. Das sind die Leute, die schwerstbehindert und auf ständige Pflege angewiesen sind und ihre Wohnung nicht oder kaum verlassen können. Die können dann natürlich auch nicht arbeiten und sind auf Grundsicherung angewiesen. Das die keine GEZ zahlen müssen, finde ich mehr als berechtigt.

Gast26092018
11.01.2013, 19:34
Maxi, kriegst du denn BAföG? Dann ist die Sache ja eindeutig!
Naja, bei mir ist die Sache etwas kompliziert. Ich bin dem Grunde nach nicht bafögberechtigt(also aus finanziellen Gründen wäre ich schon berechtigt), bekomme stattdessen Wohngeld und nebenbei noch einen Kredit. Finanziell stehe ich schlechter da als ein Bafögempfänger. Ich werde an die Vernunft der GEZ appelieren und hoffe eine Befreiung zu bekommen:-nix

Laelya
11.01.2013, 19:37
Kannst vergessen. Gleiche Situation. Hatte Wohngeld und studienkredit und Bafög negativ Bescheid. Du musst GEZ zahlen

Gast26092018
11.01.2013, 19:40
aber warum hast du einen bafögnegativbescheid? wegen fehlender Leistungsnachweise?

McDübel
11.01.2013, 19:49
Ich werde an die Vernunft der GEZ appelieren und hoffe eine Befreiung zu bekommen:-nix

:-D

Ja genau!!

:-D


Maximus...ick find dich süß!! :-love

abi07
11.01.2013, 19:53
@Kandra: Ich bezweifle nicht, dass diese Leute sich ihren Ausweis "verdient" haben, aber was hat das bitte mit Fernsehen und Radio zu tun? Und das Geld-Argument zieht leider nicht. Ist ähnlich wie beim Bafög - die kriegen alle genug Unterstützung. Ich bin sicher, jeder Behinderte hat mehr Geld zur Verfügung als ich. Warum soll ich also für's Fernsehen bezahlen ohne die Möglichkeiten zu selbigem zu haben?
Ich bleibe bei meiner Meinung: Behinderte werden in diesem Land massiv übervorteilt. Ist wohl geschichtlich bedingt, aber das macht es nicht akzeptabler.

Miss_H
11.01.2013, 21:14
@abi07: Du neigst zur Pauschalisierung.
Und wieso hast du so wenig Geld? Jeder der kein Bafög bekommt, der sollte von seinen Eltern dieses Geld bekommen. Man kann auch seine Eltern verklagen.
Und wieso solltest du das Angebot der öffentlich rechtlichen nicht nutzen können? Du hast einen Internetzugang. Da kannst du fast alles über die Mediathek oder im Live-Stream schauen. Und außerdem gibt es auch noch Zattoo. Da kannst du mir nicht erzählen, dass du es nicht nutzen kannst...
Ich bin froh, dass es unabhänige Medien gibt. Ich finde den Beitrag auch viel zu hoch, aber ich finde es okay, dass jeder zahlen muss. (Und ja ich finde es auch okay, dass Behinderte weniger oder gar nichts zahlen müssen!)