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gnuff
12.04.2013, 14:01
...Wie oft kann man eigentlich widerspruch einlegen?...

Frag einfach den Gerichtsvollzieher wenn er bei Dir klingelt...

Gast26092018
12.04.2013, 14:04
Ne, ich habe den ersten Betrag schon bezahlt @Gnuff. Aber trotzdem werde ich mich gleichzeitig dagegen wehren, da ich es unrechtmäßig finde.

Milana
12.04.2013, 14:37
Muss ich mich da eigentlich um irgendwas kümmern? Ich meine, ich hätte während der Diskussion Ende letzten Jahres gelesen, dass die GEZ alle anschreibt. Bis jetzt ist das noch nicht passiert und ich stell mich grad einfach mal doof. Kommt da noch was?

McDübel
12.04.2013, 15:50
Muss ich mich da eigentlich um irgendwas kümmern? Ich meine, ich hätte während der Diskussion Ende letzten Jahres gelesen, dass die GEZ alle anschreibt. Bis jetzt ist das noch nicht passiert und ich stell mich grad einfach mal doof. Kommt da noch was?

Bist du denn bei der GEZ bereits gemeldet? Oder hast du noch nie Beiträge gezahlt?

Wobei meine Fragen eigentlich egal sind, da mit dem neuen Rundfunkbeitrag eine Anmeldepflicht besteht und du (soweit mir in Erinnerung!) innerhalb von 6 Monaten die Gebühren zahlen musst, da du sonst eine Ordnungswidrigkeit begehst, die dann wiederum weitere Kosten nach sich zieht. Und zahlen musst du ab Januar 2013...also auf jeden Fall rückwirkend. So zumindest mein Kenntnisstand...

Feuerblick
12.04.2013, 16:03
Google kann ja helfen und eine Extra-Seite für den neuen Rundfunkbeitrag gibts auch. Klick! (http://www.rundfunkbeitrag.de/haeufige-fragen.shtml#zutun-bisher-keine-rundfunkgebuehren-gezahlt)

Milana
12.04.2013, 17:30
Google kann ja helfen und eine Extra-Seite für den neuen Rundfunkbeitrag gibts auch. Klick! (http://www.rundfunkbeitrag.de/haeufige-fragen.shtml#zutun-bisher-keine-rundfunkgebuehren-gezahlt)
Auf der Seite war ich natürlich schon ;) Hab aber dort keine Angabe dazu gefunden, ob ich tatsächlich 'gesetzlich verpflichtet' bin, mich da selbstständig anzumelden und ob die mir was können, wenn ichs nicht sofort mache... Schließlich wollen DIE ja was von mir.

Habs jetzt aber mal gemacht, führt ja eh kein Weg drumrum. Aber die bekommen selbstverständlich einen Zahlungsvorbehalt (http://www.akademie.de/wissen/gez-rundfunkbeitrag-vorbehalt-anzeige/musterbrief-vorbehalt) von mir gratis hinterhergeschickt.

Relaxometrie
12.04.2013, 18:14
Das mit dem Zahlungsvorbehalt klingt interessant, den werde ich der ex-GEZ auch schicken.
Da ich vor der Änderung des Rundfunkbeitrags bei nicht vorhandenem Fernseher nur ein Radio angemeldet hatte, hat die ex-GEZ eine Einzugsermächtigung von mir, über die sie natürlich auch schon munter den neuen Beitrag abbucht. Jetzt überlege ich, ob ich es einfach bei der Einzugsermächtigung belasse, denn bei aller Kritik an GEZ/Nachfolgeorganisation, kann ich sagen, daß sie bisher nichts Falsches abgebucht haben.
Der Zahlungsvorbehalt müsste (nach entsprechendem Urteil, welches vielleicht irgendwann in der Zukunft rechtsgültig wird) ja unabhängig von der Zahlungsart der Beiträge wirksam sein.

McDübel
12.04.2013, 18:33
Manchmal frage ich mich, warum man eigentlich Links setzt, wenn die offensichtlich eh niemand liest (außer Gesocks in diesem Fall)...und ich hatte mich schon über die Resonanz, nämlich keine, gewundert... Aber nu... :-nix

Shizr
12.04.2013, 22:09
Wie oft kann man eigentlich widerspruch einlegen? ^^
Bis es aufhört, dir Spaß zu machen.

Ernsthaft:
Es gibt zwar gute Argumente, wieso die Rundfunkbeiträge verfassungswidrig sein dürften, m.W. ist auch eine Verfassungsbeschwerde anhängig...

Aber dein Widerspruch hat halt keinerlei Rechtsgrundlage, insofern dürfte die GEZ ihn nicht mal beachten, wenn sie deine Argumente für stichhaltig hielte. (Was sie nicht tun werden, da herrscht absolute Behördenmentalität: Was wir tun, ist rechtlich einwandfrei, sonst würden wir es ja nicht tun, weil wir nichts rechtswidriges tun.)

Ob die Rundfunkbeiträge legal sind oder nicht, entscheidet - mittel- bis langfristig - das Bundesverfassungsgericht.
Und es ist durchaus vorstellbar, dass die zu dem Schluss kommen, dass die Rundfunkbeiträge so legal sind. Und dann ist der Drops halt gelutscht und man muss auf eine eventuelle Änderung durch den Gesetzgeber warten.

McDübel
12.04.2013, 22:24
Und es ist durchaus vorstellbar, dass die zu dem Schluss kommen, dass die Rundfunkbeiträge so legal sind. Und dann ist der Drops halt gelutscht

Davon gehe ich mittlerweile sogar aus. Hab irgendwo gelesen (den Link klemm ich mir mal :-)) ), dass die wohl gerade dabei sind, einige Dinge zu ändern...allerdings nur in Einzelfällen, damit Leute z.B. nicht doppelt abkassiert werden etc.. Aber das war's dann auch. Ich hege ja noch die Hoffnung, dass die keinen Unterschied mehr bei Studenten machen, also Bafög-Bezieher oder nicht, sondern Student = Student = kein Beitrag oder halt deutlich weniger... Aber ich denke, da wird sich auch nix mehr ändern :-nix

Dr.Hackenbush
13.04.2013, 10:11
Ob die Rundfunkbeiträge legal sind oder nicht, entscheidet - mittel- bis langfristig - das Bundesverfassungsgericht.
Und es ist durchaus vorstellbar, dass die zu dem Schluss kommen, dass die Rundfunkbeiträge so legal sind. Und dann ist der Drops halt gelutscht
Davon gehe ich mittlerweile sogar aus.

Das liegt daran das es für "unsere Politiker" nicht unbedingt das wichtigste
oben auf deren Agenda ist. Es geht auch anders rum.

Als vor 10 Jahren ein Deutscher in Miami/USA von Sozialhilfe lebte
bekam er von der Boulevardpresse den Spitznamen "Florida Rolf" -
ein fießling der sich ein Gesetz zu nutze machte das einst für Juden
erschaffen wurde denen man es nicht zumuten konnte nach Deutschland
zurückzukehren.

Und ZACK - innnerhalb von drei Wochen hat der Bundestag das Gesetz neu
ausgelegt sodas Florida Rolf keine Unterstützung mehr bekam.

Oder ganz Aktuell: Die Sitzplatzvergabe beim NSU Prozess in München.
Wurde ja erst vor zwei Wochen bekannt das kein Vertreter der Ausländischen Presse
einen Platz bekommen hat. Und gestern - ZACK - hat das Bundesverfassungsgericht
entschieden das noch drei Stühle zusätzlich aufgestellt werden müssen.

Da hätten die Münchner Richter auch von selber drauf kommen können,
aber nein, erst mal abwarten was Deutschland höchstes Gericht dazu zu sagen hat :-))

Denüse
13.04.2013, 12:00
(Was sie nicht tun werden, da herrscht absolute Behördenmentalität: Was wir tun, ist rechtlich einwandfrei, sonst würden wir es ja nicht tun, weil wir nichts rechtswidriges tun.)Joa, und es regnet, weil Regen fällt... :-wand

Gesocks
13.04.2013, 13:52
Meines Erachtens gibt's noch keinen Grund für Pessimismus. Ich bin nach wie vor recht zuversichtlich, dass die Rundfunkgebühr als solche (de facto Steuer) gekippt wird; unter den Juristen rangiert das wohl sogar zwischen Mehr- bis Einheitsmeinung. Das BVerfG hat sich in der Vergangenheit immerzu als ziemlich cooler Laden rausgestellt.

ehemaliger User_25062015
13.04.2013, 14:36
Wie ist das eigentlich, wenn man keinen Wohnsitz anmeldet? Dann ist ja auch keine Gebühr fällig oder? Jaja ich weiß, Meldepflicht und so. Aber ich beziehe frühestens ab Mai Bafög und bin auch dann erst befreit von der Gebühr. Wollte mich dementsprechend auch erst ab dann beim Einwohnermeldeamt einschreiben, um der GEZ zu entgehen.

Gesocks
13.04.2013, 17:07
Womöglich sind nebst Meldeämtern auch Vermieter verpflichtet, beim Rundfunkgebühr-Eintreiben mit Wohndaten zu helfen. Dazu habe ich allerdings bisher keine verlässliche Quelle gesucht oder gefunden.
Ich würd's genau so machen, ab Mai als befreit anmelden und erst b.B. den einen Monat nachzahlen. Die melden sich schon, wenn sie tatsächlich rechtmäßig Kohle haben wollen.
War da nicht außerdem irgendwas, dass man schon rückwirkend ab Antragstellung BAföG-berechtigt ist? Dann wärest du (je nach Antragszeitpunkt) eh schon aus dem Schneider.

Gast26092018
19.05.2013, 06:59
Die haben meinen Widerspruch abgelehnt! :-?
Wisst ihr was die geschrieben haben? Ich soll mir selbst helfen oder von meiner Ausbildung ganz oder vorübergehend Abstand nehmen, um durch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit meine Hilfebedürftigkeit abzuwenden!
Was fällt denen eigentlich ein? Ich soll mein Studium niederlegen um ihren Missmanagement und ihre Schuldenberge zu begleichen, weil sie links und rechts Geld aus dem Fenster schmeißen :-?

Das ist echt unmöglich!

McDübel
19.05.2013, 08:22
Wisst ihr was die geschrieben haben? Ich soll mir selbst helfen oder von meiner Ausbildung ganz oder vorübergehend Abstand nehmen, um durch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit meine Hilfebedürftigkeit abzuwenden!

Dass Du eine Ablehnung erhältst, war klar. Aber Dir diesen "Ratschlag" zu geben, ist schon leicht unverschämt! :-(

Gast26092018
19.05.2013, 08:48
Ich finde das auch unverschämt!
Ich werde mich an das Justizministerium wenden. Ich werde keine Befreiung bekommen, das ist mir schon klar. Aber das mindeste, was ich verlangen kann ist Transparenz. Ich will wissen was mit meinem Geld gemacht wird. Ich will wissen warum diese Organisation so hohe Schulden aufgebaut hat und wie sie dagegen vorgeht. In einem Rechtsstaat habe ich als Bürger das Recht dies zu erfahren...nich? ;-)

bipolarbär
19.05.2013, 09:55
Die haben meinen Widerspruch abgelehnt! :-?
Wisst ihr was die geschrieben haben? Ich soll mir selbst helfen oder von meiner Ausbildung ganz oder vorübergehend Abstand nehmen, um durch die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit meine Hilfebedürftigkeit abzuwenden!

Wow, das ist echt asozial. Ich würde vorschlagen, dass man dem Menschenabfall von Mitarbeitern Hausverbote in allen Arztpraxen erteilt.

Denüse
19.05.2013, 11:27
Ich finde das auch unverschämt!
Ich werde mich an das Justizministerium wenden. Ich werde keine Befreiung bekommen, das ist mir schon klar. Aber das mindeste, was ich verlangen kann ist Transparenz. Ich will wissen was mit meinem Geld gemacht wird. Ich will wissen warum diese Organisation so hohe Schulden aufgebaut hat und wie sie dagegen vorgeht. In einem Rechtsstaat habe ich als Bürger das Recht dies zu erfahren...nich? ;-)Lies doch mal nach, was die Intendanten der öffentlich-rechtlichen Sender im Jahr so gezahlt bekommen. Du wirst staunen. Da gehen - völlig transparent - Millionen über den Tisch... :-nix