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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Studiengebühren während des PJs



karla_kolumna
19.06.2011, 17:26
Hallihallo,

im Rahmen meines Journalistik-Studiums schreibe ich einen Artikel über Abwanderung deutscher Ärzte ins Ausland und bräuchte dafür dringend ein paar Infos, die ich auf die Schnelle nicht googeln konnte:

Gibt es Unis in Deutschland, wo man während des PJs noch Studiengebühren zahlen muß? Oder sind die Studenten bundesweit davon befreit?

Und falls letzteres der Fall sein sollte, seit wann gibt es diese Befreiung und gab es überhaupt Studenten, die während des PJs Studiengebühren zahlen mußten.

Vielleicht könnt Ihr mir ja weiterhelfen. Das wäre supi lieb.

Dankeschön. :-blush

karla_kolumna
19.06.2011, 18:56
biiitte habt erbarmen und gebt antwort. ich leide :-heul

SuperSonic
19.06.2011, 19:14
Na, na, wer wird denn schon nach so kurzer Zeit quengeln!

Allgemeine Studiengebühren gibt es wohl nur in Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg und Niedersachsen.

Zu Bayern kann ich sagen, dass keine Studiengebühren während des zweiten und dritten PJ-Tertials zu zahlen sind. Das erste Tertial beginnt im Februar oder August und damit noch im Semester, in dem man womöglich noch Studienleistungen erbringen musste. Für dieses Semester können die Studiengebühren nicht rückwirkend erstattet werden.
Soweit ich weiß, war das seit Einführung der allgemeinen Studiengebühren schon so geregelt.

ole_cranon
19.06.2011, 20:51
habe mich vor kurzem selbst über das Thema informiert. In Heidelberg und damit wahrscheinlich auch in Mannheim ist man für insgesamt 2 Semester von den Studiengebühren befreit - so lange geht auch das PJ. Sollte man irgendwie ein Semester länger brauchen, muss man zahlen.

fosforito
19.06.2011, 21:07
Info zur Uni Köln:
Befreiung von den Studiengebühren (lediglich der Semesterbeitrag ist zu zahlen), über das komplette PJ hinweg.

Was das Semester angeht, in dem man sein Examen macht, ist meines Wissens nach der Stand so, dass man dort die Semestergebühren zahlen muss, die man per Antrag zurückerhält, wenn man das Examen bestanden hat und die Approbation nachweisen kann.

Kann aber sein, dass sich diese Regelung in der Zwischenzeit schon wieder verändert hat, da man sich im letzten Semester erst per Antrag von den Semestergebühren über das PJ befreien lassen musste und auch diese Regelung wurde mittlerweile wieder zurückgenommen.

karla_kolumna
19.06.2011, 23:00
DANKE!!!
Habt mir sehr geholfen!
Ihr seids paar Schatzerl:-top

BananaJoe
20.06.2011, 13:29
Info zur Uni Köln:
Befreiung von den Studiengebühren (lediglich der Semesterbeitrag ist zu zahlen), über das komplette PJ hinweg.

Was das Semester angeht, in dem man sein Examen macht, ist meines Wissens nach der Stand so, dass man dort die Semestergebühren zahlen muss, die man per Antrag zurückerhält, wenn man das Examen bestanden hat und die Approbation nachweisen kann.

Kann aber sein, dass sich diese Regelung in der Zwischenzeit schon wieder verändert hat, da man sich im letzten Semester erst per Antrag von den Semestergebühren über das PJ befreien lassen musste und auch diese Regelung wurde mittlerweile wieder zurückgenommen.

soweit ich das mitbekommen habe wird es in Köln (oder ganz NRW?) ab nächstem semester keine studiengebühren mehr geben.