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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Straftaten und Studium



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Swooupy
24.06.2011, 16:58
Naja... auch wenn es nichts mit dem Beruf eines Arztes zu tun hat, aber bei nem Arzt der aus Rache einen Brandanschlag verübt hätte ich ein mulmiges Gefühl...

Es gibt Nichts schlimmes, es ist ein Fallbeispiel.

Swooupy
24.06.2011, 16:58
Es kommt auch drauf an ob die begangene Straftat in direktem Konflikt mit den Idealen des Arztberufs steht. Das tun Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz und Körperverletzung sicherlich mehr als z.B. Insiderhandel an der Börse.



Ja, sehr logisch.

ehem-user-02-08-2021-1033
24.06.2011, 19:46
Hallo Elite:
Danke für Antwort :-)

Würde die Strafe von einem Jahr auf Bewährung ausgesetzt, dann steht das im grossen Behördl. FZ 15 Jahre lang?
Wäre das ein Problem für die Abbropation?

Das müsste dann die Behörde entscheiden, die die Approbation ausstellt.
Wenn sie sagt kein Problem, dann haste Glück gehabt.

Wenn die sagt, oh, oh, das geht so nicht...dann ist folgendes passiert:
Du hast einen Antrag auf Approbation gestellt. Dieser Antrag wird per Bescheid abgelehnt. --> Der Rechtsweg steht offen. --> Das kann dann bis zum Bundesverwaltungsgericht gehen und ggf. sogar bis zum Bundesverfassungsgericht (Art. 12 GG) --> Der Weg kann "schnell gehen" oder sehr lange dauern --> kann günstig sein oder verdammt teuer...

Wie gesagt in solchen Situationen sollte man sich von Anfang an einen Anwalt suchen...