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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : PJ Vergütung und Bafög?



laurana82
25.06.2011, 16:58
Hi,
ich weiß der Thread wurde schon einmal eröffnet, vielleicht und hoffentlich hat sich in den 2 Jahren aber etwas geändert.
Ich bin ab dem Sommer im PJ und meine Klinik bezahlt 400€ Ausbildungsvergütung plus 75€ Fahrtkostenerstattung.
Bislang bekomme ich Bafög und 400€ aus einem Nebenjob.

Die Crux an der Sache sei wohl, dass die 400€ Ausbildungsvergütung komplett oder teilweise aufs Bafög angerechnet (eigentlich sollten die mir meinen Nebenjob ersetzen)!

Kennt jemand die aktuelle Sachlage bzw. ein Berechnungsbeispiel?

Danke!

Michael72
25.06.2011, 21:55
Mein aktuellster Stand ist, dass von der Bafög-Vergütung (in Deinem Fall 400 x 12 = 4800 Euro) eine Werbungskostenpauschale von 920 Euro (bzw. wenn mehr nachgewiesen wird, die tatsächlichen Werbungskosten) abgezogen wird (macht in Deinem Fall 3880 Euro). Davon werden dann nochmal 21,3% Sozialpauschale abgezogen (bei Dir 814,80 Euro). Somit bleiben 3065,20 Euro übrig, die Dir vom Bafög abgezogen werden (in 12 Monatsraten von, bei Dir, jeweils 255,43 Euro).

Anders ausgedrückt: Du darfst von den 400 Euro etwa 144,57 Euro behalten. (Alle Angaben ohne Gewähr).

laurana82
25.06.2011, 23:17
Danke dir, das lohnt sich ja gleichmal überhaupt nicht..., nicht, dass es sich vorher finanziell gelohnt hätte. Tja, was tun... neben PJ jobben, wasn Spass!

mainzer
26.06.2011, 14:29
hi laurana,

um die 400€ deiner klinik zu bekommn musst du doch bestimmt eine lohnsteuerkarte abgeben.. (war bei uns nämlich so..). vielleicht lässt sich die ausbildungsvergütung ja als regulärer 400€-job und damit als ersatz für deinen ursprünglichen nebenjob deklarieren...somit wärst du aus dem schneider..der klink dürfte es ja egal sein...
bei uns im haus war es im pj so, dass wir n8-dienste an der pforte gemacht haben und dafür eine vergütung bekommen haben. vielleicht lässt sich deine klinik ja auf diesen deal ein, würde da in der perso freundlich anfragen....so a la: ihr haus gefällt mir ja echt gut und ich komme total gern zum pj...aber vielleicht könnten sie mir bei o.g. problem etwas entgegenkommen...sonst hat man ja de facto weniger im monat zur verfügung...denn richtig zeit für einen nebenjob während dem pj hat man ja nicht mehr...
komisch eigentlich überhaupt, dass der 400€ nebenjob problemlos parallel zum baföf läuft aber die klinikvergütung statt dem 400€job nicht....bürokratieland deutschland

Trianna
27.06.2011, 14:47
Also du kannst ja, ohne dass dir was abgezogen wird, bis 400 € arbeiten (Zumindest ich darf das und ich denke nicht dass dies eine Sonderposition ist). Warum sollte das ein Problem werden, wenn du nun anstelle des Nebenjobs nun die PJ Vergütung bekommen würdest?

SuperSonic
27.06.2011, 16:42
Weil das eine Praktikumsvergütung darstellt und diese voll - also ohne Freibetrag - auf den Bedarf angerechnet wird, § 23 Abs. 3 BAföG.

laurana82
01.07.2011, 14:23
@mainzer: Das werd ich versuchen, klingt nach einer guten Idee! Danke!

@Trianna: Tja, das verstehe wer will. Wurde mir vom Bafög-Amt so mitgeteilt. Weil das Praktische Jahr eine Pflichtveranstaltung ist! Wäre es ein freiwilliges Praktikum und ich bliebe unter der 4800€ Grenze hätte es keine Auswirkungen auf die Bafög-Zahlungen...was das hier mit frei-oder unfreiwillig zu tun hat weiß ich nicht. Kohle bleibt Kohle...

Michael72
01.07.2011, 17:59
Wäre es ein freiwilliges Praktikum und ich bliebe unter der 4800€ Grenze hätte es keine Auswirkungen auf die Bafög-Zahlungen...was das hier mit frei-oder unfreiwillig zu tun hat weiß ich nicht. Kohle bleibt Kohle...

Die Begründung liegt im zusätzlichen Aufwand. Wenn Du nebenher arbeitest, leistest Du mehr als ein Bafög-Empfänger ohne Nebenjob, also darfst Du das Geld behalten. Das PJ machen aber alle, es stellt keinen zusätzlichen Aufwand gegenüber anderen dar und es wird Dir von der Uni vorgeschrieben, also darfst Du das Geld nicht behalten.

mainzer
12.07.2011, 12:42
@michael72

meine persönliche meinung: deine argumentation hinkt
denn natürlich leistet jemand im pj mehr als ein "normaler" bafög-empfänger...nimmt man mal den durchschnitts-studenten als typischen bafög-empfänger an...schließlich arbeitet man im pj ja vollzeit...bis vor einiger zeit gab es dafür noch gar kein geld...und nun, da sich die zeiten ändern soll man draufzahlen...vollzeit arbeiten, eine - vergleichsweise sehr geringe - entlohnung dafür bekommen und beim bafög noch bestraft werden....das kann ja wohl nicht sein...

würde mich interessieren, wie es dem te weiter ergangen ist...
bitte mal updaten.. ;-)

Michael72
12.07.2011, 13:38
@michael72

meine persönliche meinung: deine argumentation hinkt
denn natürlich leistet jemand im pj mehr als ein "normaler" bafög-empfänger..

Aber eben nicht mehr als ein anderer Bafög-Empfänger im PJ ;-)

astrophys
20.07.2011, 06:25
@michael72

denn natürlich leistet jemand im pj mehr als ein "normaler" bafög-empfänger...nimmt man mal den durchschnitts-studenten als typischen bafög-empfänger an...schließlich arbeitet man im pj ja vollzeit...

Sag das mal dem "Durchschnittsstudenten", der gerade seine Diplomarbeit oder Magisterarbeit anfertigt. Der wird das bestimmt genau so sehen.

haasi89
09.09.2014, 16:39
Hi wollte hier nochmal fragen was ihr so für Erfahrungen gemacht habt im PJ mit dem Bafög...
Also einmal bzgl. des Geldes - hab da an einer Stelle gesagt bekommen das sei offiziell kein Lohn (hab da auch keinen Vertrag, keine Lohnsteuerkarte hinterlegt etc.) und ich solle das gar nicht angeben, liefe offiziell unter "Taschengeld" oder "Aufwandsentschädigung" oder so, hab aber das Gefühl wenn ich das nicht angebe mach ich mich dann doch strafbar. Ab wann gilt denn das Geld was man erhält als "Vergütung???"

Und zum anderen - gibt es jemand der dann im Wohnheim eines Klinikums gewohnt hat? Was gebe ich da an?

Am Ende ziehen Sie mir doppelt Geld ab und ich erhalte gar nix mehr... suuuper!

tetrapak
12.09.2014, 08:44
Man muss es angeben, weil das Gehalt im Rahmen eines "Pflichtpraktikums im Studium" anfällt. Unterkunft, Verpflegung usw. müssen vom PJ-Krankenhaus in Geld umgerechnet werden und zählen dann auch zur PJ-Vergütung. Von dieser Summe wird noch eine Werbekostenpauschale und eine Sozialpauschale abgezogen, der Rest wird 100% vom Bafög abgezogen.

Durch die beiden Pauschalen, die von der Vergütung abgezogen werden, bleibt einem also ein klein wenig von der Vergütung erhalten (bzw. das Bafög sollte nicht komplett 0€ betragen). Nicht angeben halte ich für sehr risikoreich, weil die Leute vom Amt nicht zum ersten Mal mit Medizinern zu tun haben. Meine Sachbearbeiterin wusste das alles aus dem FF.

haasi89
12.09.2014, 20:35
erstmal danke für die antwort!
ja das hab ich vom bafög-amt aus prinzipiell auch so verstanden, und da sagte man mir am telefon noch was von wegen ich solle mir formular 2 seite 2 von denen ausfüllen lassen und abgeben.
jetzt stehe ich aber vor dem problem, dass das klinikum sagt das ganze sei kein praktikum und ich bin da weder als praktikant angestellt noch nach gesetz xy wie ein praktikant vergütet, insgesamt sei das sowieso keine vergütung wie da steht sondern nur eine zuwendung/aufwandsentschädigung was weiß ich und sie sind auch nicht die praktikumsstelle. und das formular füllen sie demnach nicht aus. so jetzt stehe ich da und hab den salat und die einen sagen so die anderen so geschweige denn dass ich eine summe für die wohnung kenne!?!?

noch jemand ideen :D
ich überlege jetzt ob ich irgendwie von nem anwalt oder sowas da vorher rechtliche beratung einholen kann...

mieze
15.09.2014, 16:32
das mit der Aufwandentschädigung wurde mir heute in FR auch so gesagt. Diese Summe wird nicht versteuert. siehe auch mein thread