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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : ZVS - Härtefallantrag ?



Medizingeist
26.06.2011, 11:24
Hi,
Ich leide seit mehreren Jahren an Schlafstörungen. Aus diesen resultieren Müdigkeit und Konzentrationsschwäche in der Schule. Ich habe dafür auch mehrere ärztliche Atteste die das bescheinigen. Habe ich eine Chance durch die Härtefallquote angenommen zu werden ?

Melina93
26.06.2011, 12:06
Das tut mir Leid, dass du gesundheitliche Probleme hast. Ist nicht einfach-ich spreche da aus Erfahrung.
Aber ich glaube nicht, dass diese Rahmenbedingungen dir etwas nützen.
Wenn man sich einklagt, dann basiert dies immer darauf, dass man der Universität vorwirft, sie hätte noch mehr Studienanfänger aufnehmen können. Es geht also immer irgendwie um die Kapaziät. So kommen jedes Jahr ein paar Leute rein, wobei die Gefahr besteht, dass die Universität dich wieder rausschmeißt.
Von daher glaube ich kaum, dass du durch deine gesundheitlichen Gründe irgendwie anders begründen könntest. Du könntest es natürlich mit einer Kapazitätsklage probieren, aber da gibt es eigentlich nie eine Sicherheit.
Was für eine DN hast du denn, wenn ich fragen darf?

Medi2009
26.06.2011, 12:13
Das tut mir Leid, dass du gesundheitliche Probleme hast. Ist nicht einfach-ich spreche da aus Erfahrung.
Aber ich glaube nicht, dass diese Rahmenbedingungen dir etwas nützen.
Wenn man sich einklagt, dann basiert dies immer darauf, dass man der Universität vorwirft, sie hätte noch mehr Studienanfänger aufnehmen können. Es geht also immer irgendwie um die Kapaziät. So kommen jedes Jahr ein paar Leute rein, wobei die Gefahr besteht, dass die Universität dich wieder rausschmeißt.
Von daher glaube ich kaum, dass du durch deine gesundheitlichen Gründe irgendwie anders begründen könntest. Du könntest es natürlich mit einer Kapazitätsklage probieren, aber da gibt es eigentlich nie eine Sicherheit.
Was für eine DN hast du denn, wenn ich fragen darf?

was hat ein Härtefallantrag mit Einklagen zu tun?? :-lesen
Das sind zwei paar Schuhe, den Härtefallantrag reichst du bei der ZVS ein damit die deine DN nach oben korrigieren und das Einklagen regelst du mit deinem Anwalt. Ich sehe da jetzt nicht den Zusammenhang.

Aber generell ist es sehr schwer einen Härtefallantrag durchzubekomen. Es muss aus den Gutachten/Attesten hervorgehen, dass du 1) VOR deiner Erkrankung deutlich besser warst und sich ein Leistungsabfall auf die Krankheit zurückführen lässt und 2) MUSS ersichtlich sein, dass zB die Wartezeit für dich nicht hinnehmbar ist, weil du in der Zukunft körperlich nicht in der Lage wärst ein Studium durchzustehen.
Beides schwer nachzuweisen, dafür musst du Ärzte und Lehrer auf deiner Seite haben.

Spriggan
26.06.2011, 17:18
Verwechselt das nicht mit dem Nachteilsausgleich!

Härtefall kannst du stellen wenn du z.B. aufgrund einer Erkrankung deinen bisherigen Beruf aufgeben musstest, die Wartezeit somit nicht mehr sinnvoll überbrücken kannst. Ausserdem wenn die Krankheit Tendenz zur Verschlimmerung zeigt und sich bei einer späteren Zulassung studienerschwerend auswirken kann (z.B. nach und nach Verlust des Sehfeldes bis zur Blindheit, Krebs etc.).
Also kurz: Es kann dir nicht mehr zugemutet werden auch nur ein Semester für den Studienbeginn zu warten.

Hier musst du auf jeden Fall ein fachärztliches Gutachten vorlegen.



Nachteilsausgleich bedeutet eine nachträgliche Verbesserung deiner Zulassungschancen aufgrund von Krankheit während der Schulzeit und einem daraus resultierenden schlechterem Abitur.
Dabei muss sich allerdings eindeutig nachweisen lassen das du vor Krankheitsbeginn bessere Leistungen (Noten) erbracht hast und der Leistungsabfall mit der Krankheit in verbindung steht.

EKT
26.06.2011, 19:15
@Medizingeist:
Hört sich nach insuffizienter Behandlung (und Diagnostik) an. Was nützen dir da ärztliche Atteste?! :-nix
Mit diesen Symptomen wirst du es schwer haben, sowohl im medizinischen Studium als auch im Beruf.