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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kann ich zum Dienst kurzfristig gezwungen werden?



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Brutus
30.06.2011, 12:13
Genau wie Du es gesagt hast: die Appendektomie um 23 Uhr war nicht ausschlaggebend. Aber die Notfall-Stent-Einlage um 5 Uhr schon: Urologie -1.
Wenn mehrere Abteilungen beteiligt waren, dann wurde der eben geteilt. Abteilung 1 darf bis 12, Abteilung 2 ab 12...

Miss
30.06.2011, 12:46
Mir ist auch nicht ganz klar, warum Ihr nicht einen Notfallplan in petto habt.
Dass irgendjemand Dienst machen müßte, kam ja nicht ganz unerwartet, oder?

Bei uns ist es eigentlich auch so geregelt, daß wenn wirklich kurzfristig
jemand krank werden würde, der Hintergrund übernehmen müßte. Als das wirklich einmal passierte, hat der dann natürlich hektisch in der Gegend rumtelefoniert :-) und wie gut, daß ich 700km entfernt war und auch ganz bestimmt nicht gekommen wäre. Für meine Kollegen (für die meisten) spring ich ja gerne mal ein, aber meistens muß man ja nur irgendwelche Planungsmißstände kompensieren und DAS seh ich nicht ein, da hab ich neulich auch schon mal den Chef verhaftet, als Punkt vier alle fluchtartig die Intensiv verlassen haben, auf einmal bekam ich dann doch Unterstützung :-D

Ich hab auch kein Problem mit 24h Diensten, bei uns muß man das nicht machen, man kann auch nur 12h machen, und das gilt sowieso nur für Wochenende und Feiertage. Aber lieber einmal 24h, als 2x 12h, wenn man Pech hat, arbeitet man dann halt wirklich 18h oder mehr durch, aber meistens ja doch nicht.

emergency doc
30.06.2011, 17:04
AFAIK ist in den meisten Abteilungen letztendlich der Chef verantwortlich. d.h. wenn aufgrund von Fehlplanung o.ä. plötzlich um 16:00 keiner mehr im Haus ist und alle unerreichbar, muss sich der Chef mit dem Dienstfunk in die Ambulanz setzen.
Im Allgemeinen empfiehlt es sich aber, Dienste schon irgendwie unter den Assistenten einvernehmlich zu besetzen, selbst wenn man mal in den sauren Apfel beissen muss, kann man ja nach "Ich war letzten Monat, diesmal ist jemand anders dran" verfahren.
Abgesehen von Abmahnung/Kündigung oder sonstigen Schreckgespensten gibt es nämlich einige Dinge, die ein Chef durchaus machen kann, ohne daß man eine rechtliche Handhabe dagegen hat. Er könnte z.B. einfach den Dienstplan selber erstellen. Schön mit einer Tabelle und einem gemusterten Raster einfach fürs ganze Jahr im Voraus und ohne Einflußmöglichkeit seitens der Assistenten.

Michael72
30.06.2011, 17:56
Abgesehen von Abmahnung/Kündigung oder sonstigen Schreckgespensten gibt es nämlich einige Dinge, die ein Chef durchaus machen kann, ohne daß man eine rechtliche Handhabe dagegen hat. Er könnte z.B. einfach den Dienstplan selber erstellen. Schön mit einer Tabelle und einem gemusterten Raster einfach fürs ganze Jahr im Voraus und ohne Einflußmöglichkeit seitens der Assistenten.

Ich finde es interessant, dass Du das als Negativbeispiel anführst, denn ich muss (allerdings als jemand, der noch nicht als Arzt arbeitet, wohl aber in der Pflege) sagen, so ein Konzept würde mir gefallen. Man hat Planungssicherheit, kann auch mal zu Veranstaltungen zusagen, die noch weiter in der Zukunft liegen ohne immer sagen zu müssen "Der Dienstplan kommt erst in 2 Monaten" und kurzfristig findet man immer jemanden, mit dem man mal tauschen kann. Alles in allem sehe ich in dem von Dir geschilderten Beispiel absolut keine Nachteile.

stennadolny
30.06.2011, 18:07
Nur so als Anmerkung: Wenn man in der Rufbereitschaft von zu Hause aus als Hintergrund in die Klinik zum Malochen muß, wird dadurch die Gesetzliche Mindestruhezeit von 11 Stunden zwischen zwei Vollarbeitszeitblocks naturgemäß unterbrochen und man darf frühestens 11 h nach Beendigung der Nachtaktivität wieder auf Arbeit.

Nur so als "Input" für die Unverbesserlichen Arbeitgebergläubigen......

Wie im Kongo hier in Deutschland !

@evil:
Das mit dem "nicht durchkommen" passiert aber idR erst vor dem Arbeitsgericht, wenn man sich als Angestellter zur Wehr setzt. Bis dahin hängt man in good old germany erstmal in der Befehlskette.
Nicht ganz: Bereits ein Anwaltsschreiben kann Klinikleitungen durchaus vom Gegenteil "überzeugen", bei Öffentlich-Rechtlichen Trägern schon mal auch die "Anrufung" der Kontrollebene/-behörde. Da werden Abmahnungen in einem Tempo aufgehoben, daß man nur so aus der Wäsche guckt.

Klar ist das Arbeitsgericht auch möglich, aber eben nicht regelhaft.

Beispiel: Assi meldet sich im Wochenenddienst krank, informiert Hintergrund und 2. Wochenenddienst (Große Klinik). Wird abgemahnt, weil angeblich Hintergrunddienst (hätte dann hereinkommen müssen in einem konservativen Fach) und 2. Dienst nichts davon wußten - dummerweise hatten die nicht gewußt, daß die Kollegin dies auch noch geistesgegewärtig an die Pforte und die Klinikleitung gefaxt hatte. Abgesehen davon war sie sofort beim Ärztlichen Notdienst zwecks Krankschreibung.

Abmahnung mußte umgehend nach Anwaltsschreiben und Einschaltung Betriebsrat zurückgenommen werden.

@Rico:
Erstmal genießt natürlich auch der OA den gleichen Schutz wie der Assistent vor kurzfristiger Einteilung, zum anderen Ist es ja nicht damit getan einfach einen Hintergrund-OA zum Vordergrundsdienst zu machen, da es ja beim Hintergrund nicht nur um jemanden geht, den man anruft wenn man nicht weiterkommt, sondern eben auch jemand, der kommt wenn man Manpower braucht, z.B. wenn im Dienst ein perforierter Darm operiert werden muss, dann kann den ja in der Regel nicht der nun im Vordergrund tätige Hintergrund-OA alleine mit der Instrumentenschwester operieren, d.h. der bräuchte auch wieder einen Hintergrund, den man dann auch zwangsverpflichten müsste.

Klar, aber wenn noch nicht mal nachgewiesen werden kann, daß auch OÄ und CA "gefragt" wurden, braucht man nicht weiterreden......Es gibt durchaus auch Fächer, wo nicht operiert wird, da sollte der Hintergrund als FA die Arbeit eines Vordergrundassis schon noch auf die Reihe bringen, nicht ?

In der Psychiatrie soll es sogar vorkommen, daß der Hintergrund "mündlich" die Entlassung eines Pat. untersagt; wenn die so talentiert sind, dürfen sie auch mal reinkommen !

Und nochmals: Der CA als Führungsperson ist in der Regel an keine Arbeitszeiten gebunden, muß dann eben Dauerreservist sein. Gibt durchaus Kliniken (z.B. in der Reha), die das so sehen.

Mondschein
30.06.2011, 18:58
Nur eine kurze Anmerkung: Zur Mindestruhezeit bei Rufbereitschaft gelten NICHT die ansonsten vorgeschriebenen 11 h!
http://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__5.html
Bei uns an der Klinik sind in Rufbereitschaft 5 Stunden Ruhezeit notwendig, wenn man die unterschreiten würde, wird der Dienst kurzfristig getauscht bzw. man kommt am nächsten Tag später, um ein bisschen Schlaf zu bekommen...

Evil
01.07.2011, 12:47
Ich finde es interessant, dass Du das als Negativbeispiel anführst, denn ich muss (allerdings als jemand, der noch nicht als Arzt arbeitet, wohl aber in der Pflege) sagen, so ein Konzept würde mir gefallen. Man hat Planungssicherheit, kann auch mal zu Veranstaltungen zusagen, die noch weiter in der Zukunft liegen ohne immer sagen zu müssen "Der Dienstplan kommt erst in 2 Monaten" und kurzfristig findet man immer jemanden, mit dem man mal tauschen kann. Alles in allem sehe ich in dem von Dir geschilderten Beispiel absolut keine Nachteile.
Da unterscheiden sich die Geschmäcker. Ich selber finde es beispielsweise extrem nervtötend, wenn ich mein ganzes Jahr schon im voraus planen muß und nicht wenigstens 2-3 Monate vorher noch Unternehmungen kurzfristig einschieben kann.


@evil:
Nicht ganz: Bereits ein Anwaltsschreiben kann Klinikleitungen durchaus vom Gegenteil "überzeugen", bei Öffentlich-Rechtlichen Trägern schon mal auch die "Anrufung" der Kontrollebene/-behörde. Da werden Abmahnungen in einem Tempo aufgehoben, daß man nur so aus der Wäsche guckt.
Stimmt, mittlerweile sind einige Verwaltungen aufgeschreckt und handeln vorher, aber erst, seitdem es Präzedenzfälle gegeben hat.

Das setzt außerdem voraus, daß die Assistentenschaft der Verwaltung gegenüber glaubwürdig vermittelt, daß man es im Ernstfall darauf ankommen läßt und gegen solche ungerechtfertigten Abmahnungen angeht, anstatt einzuknicken.