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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kann ich zum Dienst kurzfristig gezwungen werden?



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Medimatze
29.06.2011, 19:48
Bei uns ist der Juli nicht besetzt. Noch kein einziger Dienst, weil eine Umstellung des Dienstes auf Schichtdienst stattfindet. Das ist schon seit Monaten in Planung. Ab 01.07.11 gehts los. Das Problem: Bis heute ist der kommende Monat nicht geplant. Das Wochenende steht vor der Tür. Meine Frage: Morgen wird über unsere Köpfe entschieden wer wann welche Schicht machen muss. Darf die Verwaltung so kurz vorher bestimmen wers macht?!

McBeal
29.06.2011, 20:14
Ja, leider. Der Chef kann es als Dienstanweisung aussprechen, dann kannst Du Dich nicht weigern.

LG
Ally

stennadolny
29.06.2011, 21:04
Nö, der Chef kann das nicht.

Am besten an den Marburger Bund oder den Betriebsrat wenden: Die Sache ist KEIN katastrophaler Notfall, da schlicht Planungsversäumnis. In der Regel darf nach meinem Wissen jemand lediglich bis max. 3 Tage (wegen der Planungssicherheit des Arbeitnehmers) VOR dem "Einspringen" abkommandiert werden. Ansonsten braucht man einfach eine Rufbereitschaft im Falle des Ausfalls - die aber (wenig) kosten dürfte.....

Dienstanweisungen sind übrigens keine militärischen Befehel aus der Nazizeit, obgleich viele in Deutschland das noch glauben.

Mir ist persönlich ein Fall bekannt, in welchem ein Chefarzt wegen Amtsmißbrauchs (Öffentlicher Dienst) und einer völlig unzulässigen Dienstanweisung (, deren Nichtbefolgung zunächst zu Abmahnung geführt hatte) letztlich seinen Job "freiwillig" aufgegeben hat. Arbeitsrechtlich sind die allermeisten Dienstanweisungen übrigens ohnehin Schrott wegen der Formalfehler !

pieks
29.06.2011, 21:15
jo ... was glaubst Du, was das den MB interessiert ...:-nix .... ich hab´da so meine einschlägigen Erfahrungen ... :-(

z.b. bei der Meldung, dass in einer Klinik massiv gegen das EuGh verstossen wird und ich nicht der 1. sei, der das bei selbigem MB meldet ....
Kommentar: " geht uns nix an ... müssen Sie beim Gewerbeaufsichtsamt melden .. "



Nö, der Chef kann das nicht.

Am besten an den Marburger Bund oder den Betriebsrat wenden: Die Sache ist KEIN katastrophaler Notfall, da schlicht Planungsversäumnis. In der Regel darf nach meinem Wissen jemand lediglich bis max. 3 Tage (wegen der Planungssicherheit des Arbeitnehmers) VOR dem "Einspringen" abkommandiert werden. Ansonsten braucht man einfach eine Rufbereitschaft im Falle des Ausfalls - die aber (wenig) kosten dürfte.....

Dienstanweisungen sind übrigens keine militärischen Befehel aus der Nazizeit, obgleich viele in Deutschland das noch glauben.

Mir ist persönlich ein Fall bekannt, in welchem ein Chefarzt wegen Amtsmißbrauchs (Öffentlicher Dienst) und einer völlig unzulässigen Dienstanweisung (, deren Nichtbefolgung zunächst zu Abmahnung geführt hatte) letztlich seinen Job "freiwillig" aufgegeben hat. Arbeitsrechtlich sind die allermeisten Dienstanweisungen übrigens ohnehin Schrott wegen der Formalfehler !

stennadolny
29.06.2011, 21:33
Und, haste (vll. über Anwalt) beim Gewerbeaufsichtsamt angezeigt oder nicht ?

In Bayern macht der MB sehr wohl Anzeigen beim Gewerbeaufsichtsamt - das dann allerdings wenig zu tun pflegt.

Tja, entsprechende Kliniken haben dann eben entweder keine oder aber dürftig Deutsch sprechende Ärzte, spricht sich ja `rum, die Chose.:-dance

Komisch aber auch, daß immer noch Kollegen trotz Wahlfreiheit ganz gerne 24-h-Dienste machen, obwohl sie es nicht müßten.

Rico
29.06.2011, 21:38
Aber Recht hat der Sten schon, die "akute Zwangsverpflichtung" ist AFAIK tatsächlich nur auf unverhersehbare Situationen wie z.B. plötzliche Krankheitsausfälle, bei deren Nichtkompensation der Klinikbetrieb nicht aufrecht gehalten werden kann.
Ansonsten muss ein realistischer Dienstplan (also ohne noch zu besetzende Lücken) in einen "angemessenen Zeitraum" vor dessen Inkrafttreten vorliegen um dem Arbeitnehmer Planungssicherheit zu bieten. Oft gibt es betriebsinterne Zusatzvereinbarungen wie lange dieser Zeitraum sein soll, bei uns sind das zwei Monate vorher.
"Angemessen" ist der hier noch verbleibende Zeitraum also sicherlich nicht mehr... :-meinung

Evil
29.06.2011, 21:38
müssen Sie beim Gewerbeaufsichtsamt melden .. "
Und genau das sollte man tun, aber nicht als Einzelner (das wäre ein Kündigungsgrund) sondern geschlossen als Assistentenschaft über den Betriebsrat (oder die MV in kirchlichen Häusern).
Dann darf die Verwaltung respektive der Chef nämlich ordentlich Strafe zahlen, also wehrt Euch!

stennadolny hat übrigens Unrecht: natürlich werdet Ihr nicht erschossen, wenn Ihr eine Dienstverpflichtung Eures Chefs verweigert, aber das ist ZUNÄCHST ein Grund für eine fristlose Kündigung.
Ich schätze aber, daß das vor einem Arbeitsgericht rückwirkend anders beurteilt wird, sollte die Situation durch einen eklatanten Planungsfehler verursacht worden sein; das Beschäftigungsverhältnis dürfte jedoch nachhaltig gestört sein und mit einer Abfindung oder einem Vergleich beendet werden.

stennadolny
29.06.2011, 22:03
natürlich werdet Ihr nicht erschossen, wenn Ihr eine Dienstverpflichtung Eures Chefs verweigert, aber das ist ZUNÄCHST ein Grund für eine fristlose Kündigung.

Falsch, scheint aber in "Laienkreisen" sehr verbreitet. Der AG kann schon die Fristlose aussprechen (, würde aber wohl eher eine Abmahnung oder eine ordentliche wagen...), mit der kommt er allerdings meist aus formalen (und durchaus auch inhaltlichen) Gründen nie und nimmer durch.

Erstens: War es überhaupt eine arbeitsrechtliche Dienstanweisung, in welcher Form wurde sie übermittelt, war sie dem Arbeitnehmer überhaupt bekannt (klingt banal, ist es aber oft nicht !) , war es überhaupt ein ernstzunehmender Verstoß oder schlicht unerheblich ? Gab es Gleichbehandlung aller betroffenen Arbeitnehmer bei der Dienstanweisung ? (Stichwort: Mobbing)
Wenn ja: Absichtlich oder nicht - war die Kündigung überhaupt arbeitsrechtlich indiziert oder vielmehr "nur" eine Abmahnung ? Ist dem AG dadurch überhaupt ein Schaden entstanden ?

Man kann sich auch als Einzelner ans Gewerbeaufsichtsamt wenden, ist überhaupt kein Kündigungsgrund (wieso denn bitte - Staatsbürgerrechte..... ? - da wird wohl AG-Propaganda wiedergekäut......), kann aber in der Tat zu beruflichen "Nachteilen" führen, wenn dem Gewerbaufsichtsamt der Name trotz Amtsgeheimnisses heraus"rutscht", was durchaus passieren kann........:-heul

Nochmals: Chefärzte und Verwaltungen ziehen bei solch einem Chaos wie geschildert durchaus nicht immer an einem Strang, FALLS Anwälte o.Ä. auf einmal am Tapet wegen solch einer "Kleinigkeit" stehen könnten.

Da gibt es oft erstaunliche Alleingänge, bei denen (v.a. in Kliniken mit öffentlich-rechtl. Trägerschaft) Chefärzte plötzlich gaaaaanz klein werden können, wenn es aufkommt. Betriebsrat ist je nach Klinik meist wirklich ein guter Ansprechpartner, weil es bei "kurzfristigen" Dienstplänen auch in der Pflege genügend Solidarität geben kann. Ich weiß, wovon ich rede !

McBeal
29.06.2011, 22:06
Aber Recht hat der Sten schon, die "akute Zwangsverpflichtung" ist AFAIK tatsächlich nur auf unverhersehbare Situationen wie z.B. plötzliche Krankheitsausfälle, bei deren Nichtkompensation der Klinikbetrieb nicht aufrecht gehalten werden kann.
Ah, okay, da liegt dann der Unterschied. In solchen Fällen ist das bei uns nämlich schon dreimal vorgekommen (waren dann auch plötzliche Krankheitsausfälle und dann Zwangsverpflichtung von Kollegen).

LG
Ally

pieks
29.06.2011, 22:12
nee ... habe ich (aus "Selbstschutz" - vllt.feige) - ebensowenig wie meine 4 Kollegen, die auch den MB informiert haben - nicht getan ....

Aber 11 Kündigungen innerhalb 1 Jahres (meist von seiten der Arbeitnehmer ... Mobbing, Dienstplan unter aller S**, uvm.) hat weder die Verwaltung noch sonst jemanden zum Handeln veranlasst ...

Bislang "verirren sich" dennoch immer wieder - vorwiegend Berufsanfänger - Kollegen in diese Klinik ....

und: die, die bleiben und dort "klarkommen" sind häufig unerfahrene Kollegen, die sich jede Menge zutrauen und oft gar nicht merken, "was abgeht" und in welche Gefahr das die Patienten bringt und was das Wort "Übernahmeverschulden" bedeutet ...

"The show must go on ....." :-dance
Und, haste (vll. über Anwalt) beim Gewerbeaufsichtsamt angezeigt oder nicht ?

In Bayern macht der MB sehr wohl Anzeigen beim Gewerbeaufsichtsamt - das dann allerdings wenig zu tun pflegt.

Tja, entsprechende Kliniken haben dann eben entweder keine oder aber dürftig Deutsch sprechende Ärzte, spricht sich ja `rum, die Chose.:-dance

Komisch aber auch, daß immer noch Kollegen trotz Wahlfreiheit ganz gerne 24-h-Dienste machen, obwohl sie es nicht müßten.

stennadolny
29.06.2011, 22:13
Krankheitsausfälle gehen eigentlich auch nicht, weil man dafür eine Letzte-Wiese-Rufbereitschaft einrichten kann (naturgemäß nicht kostenlos, wenn man nicht blöde ist.)

Ist mir auch aus manchen Kliniken bekannt (weniger jetzt aus den organisator. ohnehin häufig chaotischen Psychiatrien), daß es dies bei Ärzten gibt. Im Zweifelsfall muß eben der Hintergrund-OA oder -FA (allenfalls sogar CA) rein, aber nicht einer der Assis.

Nochmals: Im Dienstpool sind arbeitsrechtlich SÄMTLICHE Ärzte und ich könnte mir durchaus vorstellen, daß man arbeitsrechtlich problemlos die Verweigerung des kurzfristigen Einspringens damit begründen könnte, daß manche Ärzte zum Einspringen (CA,OÄ.....) erst garnicht berücksichtigt worden seien. Was in der Regel auch so ist, aber ihrer arbeitsrechtlichen Leitungsfunktion zuwider läuft. :-stud

Konkretes Beispiel: Liebe Kollegin meldet sich kurzfristig während der Weihanchtsfeiertagsdienste krank, Hintergrund-OA beginnt fieberhaft herumzutelephonieren, aber keiner ist erreichbar. Dann wird IM DIENST Druck gemacht, daß der Assi vom Tag A nach der Nacht auch den Dienst der Kollegin übernehmen solle. Dieser verweigert mit der Begründung, er habe Familie und müsse auf die Kinder aufpassen. Der CA plötzlich durch den Hintergrund-OA nicht erreichbar, dieser traute sich keine Dienstanweisung zu geben (, die auch sinnlos gewesen wäre, weil der Kollege schlicht Leine gezogen hätte) und der OA mußte selber `ran.

Fußnote: Die Assis hatten schon seit Jahren vorgeschlagen, eine reguläre Rufbereitschaft für solche Fälle über Feiertagsketten einzurichten. Lt. CA und OÄ "brauchte" es das nicht.....

Evil
30.06.2011, 07:42
Der AG kann schon die Fristlose aussprechen (, würde aber wohl eher eine Abmahnung oder eine ordentliche wagen...), mit der kommt er allerdings meist aus formalen (und durchaus auch inhaltlichen) Gründen nie und nimmer durch.
Das hab ich doch geschrieben. ;-)
Das mit dem "nicht durchkommen" passiert aber idR erst vor dem Arbeitsgericht, wenn man sich als Angestellter zur Wehr setzt. Bis dahin hängt man in good old germany erstmal in der Befehlskette.

Brutus
30.06.2011, 08:31
Ich kann eine Dienstverpflichtung gar nicht verweigern, da es eine Dienstverpflichtung gar nicht gibt! Wir leben ja nicht mehr in der Steinzeit, in der der Arbeitgeber den Arbeitnehmer als Leibeigenen besitzt. Bindend ist der Dienstplan, der eine angemessene Zeit vor Dienstplanbeginn UNTERSCHRIEBEN vorliegen muss. Wenn ich laut Dienstplan frei habe, dann habe ich frei! Und dieses Gelaber von Dienstplanverpflichtung seitens der Chefs ist einzig und allein ein Einschüchterungsversuch, der leider zu häufig auch funktioniert.
Der Arbeitgeber ist nur während der Arbeitszeit weisungsbefugt. Meine Freizeit gehört mir:

Frei von Pflichten
Sie müssen nicht im Frei erreichbar sein.
Sie müssen nicht in Ihrer Freizeit mit Vorgesetzten Dienstgespräche führen.
Sie müssen nicht in Ihrer Freizeit dienst- oder fahrtüchtig sein.

Frei zu handeln
Sie dürfen Dienste, die nicht im Dienstplan stehen, verweigern.
Sie dürfen sagen, dass es eine Dienstverpflichtung nicht gibt.
Sie dürfen den Hörer einfach auflegen.

Daraus leitet sich auch ab, dass es kein Holen aus dem Frei geben kann!
siehe dazu auch: Klick mich! (http://rhein-wupper.verdi.de/fb/gesundheit-soziales/arbeitszeit)
Ist zwar von Verdi, läßt sich aber m.E. auch auf unsere Situation anwenden.

Wir haben es eigentlich immer auf kollegialer Ebene hinbekommen! Wenn jemand krank wurde, dann haben wir eben dafür gesorgt, dass ein Ersatz gefunden wurde. Dafür hat man dann eben auch mal unproblematisch ein langes WE bekommen oder einen anderen Tag frei. :-))
Was natürlich nicht sein kann ist, dass man im Nachhinein für die übernommenen Dienste quasi noch bestraft wird, weil man das Arbeitszeitgesetz missachtet hat. Dann kann man nur noch Dienst nach Vorschrift machen, ohne Rücksicht auf den Arbeitgeber... :-wand:-wand

Und die Situation des TE, dass ein Wechsel von Dienst- auf Schichtmodell umgesetzt wird, habe ich selbst erlebt. Auch damals wollte der Chef den Plan dann selbst schreiben, ohne Rücksicht auf Mitarbeiter. Auch hier kam der offiziell freigegebene Plan seeeeehr kurzfristig (1 Tag vor Monatsbeginn) in Umlauf. Meine Reaktion auf diese inakzeptable Situation (Zeitpunkt des Planes, 4 Dienste in Folge an einem Wochenende, uvm...) war derzeit eine sofortige Kündigung mit 15 Tagen zum Monatsende. :-)) :-))

Tante Edith fiel noch ein: Ich habe auch schon einen Chefarzt den 1. Anwesenheitsdienst machen sehen, weil niemand diesen Dienst übernehmen konnte. Am nächsten Morgen fragte selbiger dann, ob die Dienste immer so schlimm wären, er habe ja gar keinen Schlaf bekommen. Geändert hat sich allerdings nichts...

Rico
30.06.2011, 08:54
Krankheitsausfälle gehen eigentlich auch nicht, weil man dafür eine Letzte-Wiese-Rufbereitschaft einrichten kann [...] Im Zweifelsfall muß eben der Hintergrund-OA oder -FA (allenfalls sogar CA) rein, aber nicht einer der Assis.

Nochmals: Im Dienstpool sind arbeitsrechtlich SÄMTLICHE Ärzte und ich könnte mir durchaus vorstellen, daß man arbeitsrechtlich problemlos die Verweigerung des kurzfristigen Einspringens damit begründen könnte, daß manche Ärzte zum Einspringen (CA,OÄ.....) erst garnicht berücksichtigt worden seien. Das ist aber nur teilweise richtig.
Erstmal genießt natürlich auch der OA den gleichen Schutz wie der Assistent vor kurzfristiger Einteilung, zum anderen Ist es ja nicht damit getan einfach einen Hintergrund-OA zum Vordergrundsdienst zu machen, da es ja beim Hintergrund nicht nur um jemanden geht, den man anruft wenn man nicht weiterkommt, sondern eben auch jemand, der kommt wenn man Manpower braucht, z.B. wenn im Dienst ein perforierter Darm operiert werden muss, dann kann den ja in der Regel nicht der nun im Vordergrund tätige Hintergrund-OA alleine mit der Instrumentenschwester operieren, d.h. der bräuchte auch wieder einen Hintergrund, den man dann auch zwangsverpflichten müsste.
Ausserdem muss man ja auch an den nächsten Tag denken: Wenn der OA statt nem Assistent dann nach Hause geht, dann fehlt der an dem Tag, was je nach Personalschlüssel schwieriger zu kompensieren sein kann als bei den Assistenten (wo das Dienstfrei ja im Personalschlüssel berücksichtigt ist).

Brutus
30.06.2011, 09:26
Ausserdem muss man ja auch an den nächsten Tag denken: Wenn der OA statt nem Assistent dann nach Hause geht, dann fehlt der an dem Tag, was je nach Personalschlüssel schwieriger zu kompensieren sein kann als bei den Assistenten (wo das Dienstfrei ja im Personalschlüssel berücksichtigt ist).

Das wiederum ist aber das Problem des Arbeitgebers, damit muss er dann eben leben. Kann man ja auch ganz einfach handhaben: Wenn nachts operiert wurde, dann fehlt ja morgens der Hintergrund eh. Bei uns war das klar geregelt: Die Abteilung, die Nachts den Anästhesierufdienst verschlissen hatte, bekommt am nächsten Tag einen Saal weniger. Funktionierte auch ganz gut. Gemeckert haben die Operateure zwar immer, aber dann überlegt man sich halt zweimal, ob man wirklich nachts die Pseudonotfälle operieren muss...

Evil
30.06.2011, 10:04
Die Abteilung, die Nachts den Anästhesierufdienst verschlissen hatte, bekommt am nächsten Tag einen Saal weniger.
Das find ich ja mal cool :-top

Feuerblick
30.06.2011, 10:16
Auch wenn es natürlich nicht euer Problem ist, den Dienstplan rechtzeitig zu besetzen und auch wenn ich verstehen kann, dass man es mal drauf ankommen lässt... ich persönlich hätte mich mit meinen Kollegen intern und ohne den oberen Chargen das mitzuteilen auf einen "Plan B" bezüglich des Wochenenddienstes geeinigt.... Denn letztlich leidet IHR unter diesem Versäumnis der Chefetage. Irgendeiner macht den Dienst ja am Ende doch - und der hat dann die A-Karte gezogen.

@Sten: Deine Ansichten zu 24-Stunden-Diensten sind ein klein wenig monoperspektivisch, oder? Es soll ja durchaus Fachrichtungen geben, die nachts mehrheitlich Ruhe haben und den nächsten, dienstfreien Tag komplett als eben freien Tag genießen können. Ich persönlich arbeite in so einer Fachrichtung, habe in ebenjener auch schon Schichtdienste gemacht und würde nie, nie, nie meine 24-Stunden-Dienste mit dienstfreiem Tag danach gegen 1 Woche Schichtdienst (in unserem Fach leider ohne freie Kompensationswoche danach) eintauschen! Würde man mir Schichtdienst reindrücken wollen, wäre ich spontan zum nächstmöglichen Zeitpunkt weg!

WackenDoc
30.06.2011, 10:26
Wieso macht denn bei euch die Verwaltung die Dienstpläne?
Und ich seh das so wie die Schamanin- euch war doch klar, dass das System umgestellt wird, wieso habt ihr euch nicht schon nen Plan gebastelt?

Wir haben für sowas nen Assistentensprecher. Der trommelt rechtzeitig die Assistenten zusammen und dann wird gemeinsam der Dienstplan für die nächsten 1-2Monate gebastelt. Der Chef unterschreibt das am Ende nur noch, damit es offiziell ist und wir auch unsere Ausgleiche dafür bekommen.

Ich fang morgen ja auf ner neuen Stelle an und da hat mich die kollegin, die für die Dienstpläne zuständig ist schon angerufen und gefragt, ob ich für die nächsten 6 Monate Wünsche oder Ausschlüsse hab.

Feuerblick
30.06.2011, 10:32
So läuft das bei uns auch.
Und selbst wenn es nicht so liefe, würde ich mit meinen Kollegen so einen "Notfallschlachtplan" ausarbeiten. Weil es dann nämlich wesentlich entspannter "schiefgehen" darf und man weiß, dass am Ende keiner unvorbereitet in die Röhre guckt. Muss ja die Chefetage/Verwaltung nicht wissen, dass man vorgeplant hat. :-))

Rico
30.06.2011, 11:43
Das wiederum ist aber das Problem des Arbeitgebers, damit muss er dann eben leben. Kann man ja auch ganz einfach handhaben: Wenn nachts operiert wurde, dann fehlt ja morgens der Hintergrund eh. Also dass der Hintergrund am Folgetag fehlt, dafür müssen die ja fast die ganze Nacht operiert haben, wenn der bloß um 23 Uhr ne Appendektomie gemacht hat und dann wieder heim ist, dann kann der am nächsten Tag schon arbeiten.
Wenn der Hintergrund-OA aber zum Vordergrund wird, dann muss der in jedem Fall heim.

Bei uns war das klar geregelt: Die Abteilung, die Nachts den Anästhesierufdienst verschlissen hatte, bekommt am nächsten Tag einen Saal weniger. Funktionierte auch ganz gut. Gemeckert haben die Operateure zwar immer, aber dann überlegt man sich halt zweimal, ob man wirklich nachts die Pseudonotfälle operieren muss...Interessantes Konzept, aber was wenn mehrere Abteilungen am "Verschleiß" beteiligt waren?