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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Psychiatrie-Gutachten für FA



Ninette
30.06.2011, 21:17
Eine Frage an die angehenden Psychiater unter Euch:
welche Gutachten kann man sich im Rahmen der Facharztausbildung "anrechnen" lassen (zur Vorlage bei FA-Prüfung)? Nur vom Gericht in Auftrag gegebene (z.B. Betreuungen, Schwerbehindertenangelegenheiten etc.) oder auch Gutachten für Versicherungen???

Grüße,

Ninette

stennadolny
30.06.2011, 21:26
In Bayern sind Betreuungsgutachten, Strafrechtsgutachten und Sozialgerichtsgutachten üblich.

An sich können aber auch alle anderen Gutachten, soferne fachärztlich supervidiert bzw. vom Weiterbilder anerkannt, verwandt werden.

Strafrecht wird in der Regel am besten entlohnt und dürfte auch am spannendsten sein, es sei denn, man kommt an interessante Zivilrechtsgutachten (sehr selten, meist nicht betreuungsrechtlich).

Strafrechtsgutachten sollte man aber schon von einem Forensiker supervidieren lassen. Sonst blamiert man sich gnadenlos vor Gericht.

jemand
04.07.2011, 22:15
Wenn wir schonmal dabei sind:
Wieviele Gutachten braucht man den genau an der Zahl für den FA? In den WBOs habe ich keine genaue Anzahl gefunden ...

Zählen auch Gutachten aus anderen (angrenzenden) Fachgebieten? Etwa Neuro?

apple
05.07.2011, 08:30
nach der neuen WB- Ordnung gibt es keine festgelegte Anzahl mehr

lala
05.07.2011, 13:12
genau - der Weiterbildungsbefugte bescheinigt im Logbuch nur noch "Kenntnisse" im Bereich der Begutachtung....also Hauptsache Unterschrift....

condorito
05.07.2011, 13:26
Da wär ich vorsichtig und würde im allgemeinen Teil noch mal nachschauen,hier in NRW muss man Gutachten zur Prüfung mitbringen.

stennadolny
05.07.2011, 19:59
In Bayern braucht man keine best. Zahl, aber ich würde schon meinen, daß 5-10 Betreuungsgutrachten und mind. 2-3 Strafrechtsgutachten drin sein sollten. Am besten auch noch mind. ein Sozialrechtsgutachten. Allein schon wegen der Kohle !

lala
06.07.2011, 05:39
In Bayern braucht man keine best. Zahl, aber ich würde schon meinen, daß 5-10 Betreuungsgutrachten und mind. 2-3 Strafrechtsgutachten drin sein sollten. Am besten auch noch mind. ein Sozialrechtsgutachten. Allein schon wegen der Kohle !

Das sowieso :-))
@condorito: in BaWü nicht. Und im allgemeinen Teil der aktuellen WBO steht es auch so drin -also ohne bestimmte Anzahl.

condorito
06.07.2011, 10:41
@lala: find ich ja ulkig. Ich musste zur Prüfung 2 Gutachten mitbringen (die im speziellen fachgebundenen Teil nicht drin sind) und die wurden auch von den Prüfern gecheckt. Man wird hier auch in der Prüfungseinladung noch mal draufhingewiesen.