geins
01.07.2011, 08:28
Servus Kollegen!
Ich habs leider nicht mit Tarifverträgen und wenn man googelt findet man nur wiedersprüchliche Angaben.
Zum Geschehen:
Ich hab an nem Kommunalen Krankenhaus nen Assistenzarztvertrag über 5 Jahre. Nun bin ich 9 Monate dabei (seit 1.10.2010) und wollte gerne zum 1.8.2011 ne neue Stelle antreten.
War sehr knapp mit der Kündigung und hab mal am 30.6.2011 die Kündigung ausgesprochen.
Wenn man sich jetzt mal den Tarifvertrag unter
http://www.vka.de/media/exe/18/97cf44ead097ebe5f2290f5427c80668/tv-rzte_vka_if_tv-2.pdf
ansieht, dann finde ich einmal das hier:
... Nach Ablauf der Probe-zeit beträgt die Kündigungsfrist in einem oder mehreren aneinandergereihten Arbeitsverhältnissen bei demselben Arbeitgeber
von insgesamt mehr als sechs Monaten vier Wochen
zum Schluss eines Kalendermonats ...
und zum anderen das hier:
Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2) ...
von mindestens 5 Jahren 3 Monate ...
zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
Was ist nun richtig und betrifft mich?
Mein Arbeitgeber meint es wären 2 Monate zu Quartalsende. Aber das passt ja dann auch nicht...
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Ich habs leider nicht mit Tarifverträgen und wenn man googelt findet man nur wiedersprüchliche Angaben.
Zum Geschehen:
Ich hab an nem Kommunalen Krankenhaus nen Assistenzarztvertrag über 5 Jahre. Nun bin ich 9 Monate dabei (seit 1.10.2010) und wollte gerne zum 1.8.2011 ne neue Stelle antreten.
War sehr knapp mit der Kündigung und hab mal am 30.6.2011 die Kündigung ausgesprochen.
Wenn man sich jetzt mal den Tarifvertrag unter
http://www.vka.de/media/exe/18/97cf44ead097ebe5f2290f5427c80668/tv-rzte_vka_if_tv-2.pdf
ansieht, dann finde ich einmal das hier:
... Nach Ablauf der Probe-zeit beträgt die Kündigungsfrist in einem oder mehreren aneinandergereihten Arbeitsverhältnissen bei demselben Arbeitgeber
von insgesamt mehr als sechs Monaten vier Wochen
zum Schluss eines Kalendermonats ...
und zum anderen das hier:
Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2) ...
von mindestens 5 Jahren 3 Monate ...
zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
Was ist nun richtig und betrifft mich?
Mein Arbeitgeber meint es wären 2 Monate zu Quartalsende. Aber das passt ja dann auch nicht...
Vielen Dank für Eure Hilfe!