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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Kündigung TVÄ im 1. Jahr



geins
01.07.2011, 08:28
Servus Kollegen!

Ich habs leider nicht mit Tarifverträgen und wenn man googelt findet man nur wiedersprüchliche Angaben.
Zum Geschehen:
Ich hab an nem Kommunalen Krankenhaus nen Assistenzarztvertrag über 5 Jahre. Nun bin ich 9 Monate dabei (seit 1.10.2010) und wollte gerne zum 1.8.2011 ne neue Stelle antreten.
War sehr knapp mit der Kündigung und hab mal am 30.6.2011 die Kündigung ausgesprochen.

Wenn man sich jetzt mal den Tarifvertrag unter
http://www.vka.de/media/exe/18/97cf44ead097ebe5f2290f5427c80668/tv-rzte_vka_if_tv-2.pdf
ansieht, dann finde ich einmal das hier:

... Nach Ablauf der Probe-zeit beträgt die Kündigungsfrist in einem oder mehreren aneinandergereihten Arbeitsverhältnissen bei demselben Arbeitgeber
von insgesamt mehr als sechs Monaten vier Wochen
zum Schluss eines Kalendermonats ...

und zum anderen das hier:

Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2) ...
von mindestens 5 Jahren 3 Monate ...
zum Schluss eines Kalendervierteljahres.

Was ist nun richtig und betrifft mich?

Mein Arbeitgeber meint es wären 2 Monate zu Quartalsende. Aber das passt ja dann auch nicht...

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Brutus
01.07.2011, 08:34
Wieso? Das ist doch beides korrekt! Im ersten Jahr gilt folgende Regelung:
Innerhalb der Probezeit kannst Du mit einer Frist von 2 Wochen zum Monatsende kündigen.
Danach bis zum Ende des 1. Jahres mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende.
Ab einem Jahr bis zum vollendeten 5. Jahr hast Du 6 Wochen zum Quartalende.
Ab dem 5. Jahr sind es 3 Monate zum Quartalende.
Es gibt dann noch mal eine Stufe, danach sind es 6 Monate zum Quartalsende, aber so lange war ich noch nicht an einer Arbeitsstelle. Sind glaube ich länger als 8 oder 10 Jahre...

geins
01.07.2011, 08:42
Ja ne, das mein ich nicht :-party
Wenn man in dem PDF mal die Suchfunktion anwirft und nach "Kündigung" sucht, dann findet man zwei Passagen. Beide treffen zu - meiner bescheidenen Meinung nach :(

Also, weiss jemand SICHER dass es 4 Wochen sind, weil dann bin ich ja genau in der Frist drinne oder? 9 Monate gearbeitet, 1 Monat davor gekündigt...

Danke Leutz fürs Verständnis!

Brutus
01.07.2011, 08:56
Ja ne, das mein ich nicht :-party
Wenn man in dem PDF mal die Suchfunktion anwirft und nach "Kündigung" sucht, dann findet man zwei Passagen. Beide treffen zu - meiner bescheidenen Meinung nach :(

Also, weiss jemand SICHER dass es 4 Wochen sind, weil dann bin ich ja genau in der Frist drinne oder? 9 Monate gearbeitet, 1 Monat davor gekündigt...

Danke Leutz fürs Verständnis!

Nein! Bei Dir trifft nur eins zu:

... Nach Ablauf der Probe-zeit beträgt die Kündigungsfrist in einem oder mehreren aneinandergereihten Arbeitsverhältnissen bei demselben Arbeitgeber
von insgesamt mehr als sechs Monaten vier Wochen
zum Schluss eines Kalendermonats ...
Wichtig ist nur, dass Du 30 Tage vor Monatsende kündigen musst:
Wenn Du zum 31.07. kündigen willst, muss die Kündigung spätestens am 01.07. = 30 Tage bei der Verwaltung eingegangen sein (am Besten mit Eingangsstempel oder Zeugen). Je eher, desto besser natürlich. Also, wenn Du schon im Juni gekündigt hast, sollte es auf jeden Fall reichen.

Das 2. Zitat:

Im Übrigen beträgt die Kündigungsfrist bei einer Beschäftigungszeit (Absatz 3 Satz 1 und 2) ...
von mindestens 5 Jahren 3 Monate ...
zum Schluss eines Kalendervierteljahres.
musst Du so lesen: Wenn Du mindestens 5 Jahre dort gearbeitet hast, beträgt die Frist 3 Monate. Mit der Beschäftigungszeit ist nicht die vertragliche Zeit gemeint, sondern die tatsächlich dort verbrachte Zeit.
Wäre ja auch noch schöner. Dann würde ich als Arbeitgeber ja nur noch Verträge über mehr als 10 Jahre abschließen und bekäme gratis eine Kündigungsfrist von einem halben Jahr geschenkt...

geins
01.07.2011, 09:34
Vielen Dank Brutus!

Du hast mir den Tag gerettet :-top

Brutus
01.07.2011, 09:37
War sehr knapp mit der Kündigung und hab mal am 30.6.2011 die Kündigung ausgesprochen.

Ich hoffe nur, Du hast sie nicht nur "ausgesprochen" sondern auch "ausgeschrieben" und abgegeben und Unterschreiben lassen mit Datum, oder Eingangsstempel. :-))


Vielen Dank Brutus!

Du hast mir den Tag gerettet

Gerne! :-party

Viel Erfolg und Spaß bei der neuen Stelle!!!!

mainzer
01.07.2011, 17:21
@geins:
wo geht's denn hin? und vor allem welche fachrichtung??
und von welchem haus wechselst du?? (sprich: welches haus sollte man meiden, wenn man in deiner gegend eine stelle sucht :-)?)

freu mich über ne pn