HosHa
04.07.2011, 09:45
Hallo,
Wenn man vom LPA zur Prüfung geladen wird, geschieht dies ja von Amts wegen, d.h. man kann nur durch ein Amtsärztliches Attest von der Prüfung zurücktreten.
Gibt es eigentlich auch andere Gründe, die vom LPA anerkannt werden und eine Nicht-Teilnahme nicht als Fehlversuch werten ? Auf den Internetseiten der verschiedenen LPA´s ist die Rede von "sozialen Gründen", die in Ausnahmefällen akzeptiert werden. Weiß jemand, was darunter zu verstehen ist und welche Gründe noch in Frage kommen ?
Zum Beispiel ein Todesfall in der Familie, muss man dann etwa einen Totenschein vorlegen ? Oder wenn man in einem politisch instabilen Land "festsitzt" oder welche Gründe gibt es noch außer Krankheit ?
Wenn man vom LPA zur Prüfung geladen wird, geschieht dies ja von Amts wegen, d.h. man kann nur durch ein Amtsärztliches Attest von der Prüfung zurücktreten.
Gibt es eigentlich auch andere Gründe, die vom LPA anerkannt werden und eine Nicht-Teilnahme nicht als Fehlversuch werten ? Auf den Internetseiten der verschiedenen LPA´s ist die Rede von "sozialen Gründen", die in Ausnahmefällen akzeptiert werden. Weiß jemand, was darunter zu verstehen ist und welche Gründe noch in Frage kommen ?
Zum Beispiel ein Todesfall in der Familie, muss man dann etwa einen Totenschein vorlegen ? Oder wenn man in einem politisch instabilen Land "festsitzt" oder welche Gründe gibt es noch außer Krankheit ?