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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Weiterbildung Allgemeinmedizin



monk
07.07.2011, 16:50
Hallo Ihr Lieben,
ich spiele mit dem Gedanken, mich zur Fachärztin für Innere und Allgemeinmedizin weiterzubilden. Nun meine Frage: Wenn man die stationäre Weiterbildung absolviert hat und in der Praxis weitergebildet wird, mit welchem Gehalt man da in etwa rechnen kann? Und bezüglich der Weiterbildungsförderung: Bekommt da nur der Arbeitgeber Geld (auch während der stationären Weiterbildung) oder bekommt man da selbst auch was ab?;-)
Vielen Dank für Eure Antworten!

Evil
07.07.2011, 20:04
Der Praxisinhaber reicht die KV-Unterstützung (derzeit 3500 monatlich) an den Weiterbildungsassistenten komplett weiter. Je nach Lage der Praxis und wenn der Praxisinhaber gesteigertes Interesse daran hat, legt er auch noch was drauf.

nlh96
08.07.2011, 12:02
ich habe gelesen, dass der Niedergelassen eine Pflichtteil von mindestens 1800euro Brutto hat.
Das heißt 3500 +1800=5300.

Evil
08.07.2011, 12:23
Wo bitte willst Du das gelesen haben? Dann schuldet mir mein Weiterbilder ja einiges :-D

nlh96
08.07.2011, 17:32
habe in Osnabrück angerufen und die haben mir material geschickt, dort stand drin, dass ein teil zuschuss von der kv kommt, ein weiterer von den KRankenkassen und das der nierdergelassene einen mindestanteil von 1300€ hat.
Außerdem ist höhe der Förderung abhängig in welchem bezirk man arbeitet, ob bereits ein mangel an hausärzten besteht oder eben nicht.

ich kann dir die pdf datei zuschicken( habe sie grad wieder auf dem rechner gefunden, weiß aber nicht wie man da shier hochläd

Alphaglukosidase
10.07.2011, 12:53
monk, schau doch auch mal hier vorbei:

http://www.jungeallgemeinmedizin.de/index.html

Evil
11.07.2011, 13:14
habe in Osnabrück angerufen und die haben mir material geschickt, dort stand drin, dass ein teil zuschuss von der kv kommt, ein weiterer von den KRankenkassen und das der nierdergelassene einen mindestanteil von 1300€ hat.
Außerdem ist höhe der Förderung abhängig in welchem bezirk man arbeitet, ob bereits ein mangel an hausärzten besteht oder eben nicht.

ich kann dir die pdf datei zuschicken( habe sie grad wieder auf dem rechner gefunden, weiß aber nicht wie man da shier hochläd
Die Krankenkassen zahlen normalerweise gar nix, und der Praxisinhaber packt auch nur freiwilligerweise noch was dazu, insofern wüßte ich gerne, bei wem in Osnabrück Du da angerufen hast.

Das Hochladen geht über die Funktion "Anhänge verwalten", wenn Du auf einen Beitrag antwortest.

Muriel
11.07.2011, 19:20
Ich hänge mich mal eben in diesen Thread hinein mit einer Frage:
Warum bekommt ein niedergelassener Allgemeinmediziner im Gegensatz zu allen anderen niedergelassenen Kollegen einen Zuschuss bzw. fast den kompletten Lohn, den er seinem Angestellten Assistenzarzt zahlt von der KV "geschenkt? Das ist ja keine neue Sache seit dem eklatanten Hausarztmangel in vielen Regionen, war schon lange so und würde ja auch keine unwilligen Allgemeinmedizier anlocken, da es für die Assis ja schnurz ist, wer zahlt. Ich sehe da irgendwie keinen Sinn der Bevorzugung :-nix

Gast99
23.08.2011, 11:49
Hallo,
ich hänge mich mit meiner Frage auch einfach mal dran:

Ich möchte langfristig als Allgemeinmediziner tätig sein, und fange jetzt eine Stelle in der Inneren an. Dort habe ich die Wahl zwischen einem Vertrag für die 5 Jahre Weiterbildung in Allgemeinmedizin in einem Verbund, oder einem Vertrag für 3 Jahre Common Trunk Innere.
Da ich noch nicht genau weiß, wie lange ich im Krankenhaus arbeiten möchte - also vielleicht länger als die drei Jahre, mit Abschnitten in Chirurgie, Neurologie, usw. - tendiere ich eigentlich zum 3-Jahresvertrag. Gibt es da irgendwelche Nachteile, wenn ich dann in die Praxis gehen möchte? Ist es vielleicht schwer, da einen Platz zu bekommen, oder ist das Problem dann eher das Gehalt, das nicht durch Förderungen aufgestockt wird?
Oder andersrum: Welche Nachteile hätte der 5-Jahres-Vertrag? Käme ich aus dem wieder raus, wenn ich herausfinde, dass ich nach drei Jahren noch weiter im stationären Bereich arbeiten möchte? Müsste ich dann Förderungen zurückzahlen?

Ich finde das alles noch recht undurchsichtig und habe Angst, eine Entscheidung zu treffen, wo ich die Entwicklung noch gar nicht absehen kann.

Kennt sich jemand mit dieser Verbundweiterbildung und den Förderung aus und kann Licht ins Dunkel bringen?

Danke schön! :-)

Peter_1
23.08.2011, 13:53
Ich hänge mich mal eben in diesen Thread hinein mit einer Frage:
Warum bekommt ein niedergelassener Allgemeinmediziner im Gegensatz zu allen anderen niedergelassenen Kollegen einen Zuschuss bzw. fast den kompletten Lohn, den er seinem Angestellten Assistenzarzt zahlt von der KV "geschenkt? Das ist ja keine neue Sache seit dem eklatanten Hausarztmangel in vielen Regionen, war schon lange so und würde ja auch keine unwilligen Allgemeinmedizier anlocken, da es für die Assis ja schnurz ist, wer zahlt. Ich sehe da irgendwie keinen Sinn der Bevorzugung :-nix

Hallo Muriel,
vielleicht kann ich es erkären, als Allgemeinmediziner bist Du qua Weiterbildungsordnung verpflichtet mind. 1,5 Jahre Deiner Weiterbildung amulant in einer Hausarztpraxis abzuleisten. Du hast im Gegensatz zu anderen Fachrichtungen keine Wahl zwischen einer WB im stationären Bereich und einer WB ambulant, die 18 Moante bist Du gezwungen ambulant in einer Hausarztpraxis zu arbeiten. Da viele Hausärzte keine Weiterbildungsstellen anbieten würden (bzw. in einigen Fällen auch wirklich finanziell nicht könnten!) wenn nicht zumindest ein Anreiz dafür da ist und da die allgemeinmed. WB sowieso sehr unbeliebt ist würde ohne Förderung ein weiterer Mangel an Hausärzten entstehen. Leider verdient man als Arzt in WB Allgemeinmedizin trotz dieser Regelung häufig immer noch 18 Monate deutlich weniger als andere Ärzte in Weiterbildung. Die Weiterbilder geben nämlich häufig nur den Pflichtteil der Förderung weiter und das ist doch am Ende der Weiterbildung (die meisten machen den amb. Teil am Ende der WB) empfindlich weniger als man es aus den Zeiten vorher gewöhnt ist. Zusammenfassend ist es also keine Bevorteilung, sondern es bestehen trotz der Förderung häufig immer noch eklatante finanzielle Nachteile in den 18 Monaten ambulanter Pflicht-WB (im Vergleich zu anderen Fachrichtungen).

Schöne Grüsse,

Peter

Peter_1
23.08.2011, 14:03
Hallo,
ich hänge mich mit meiner Frage auch einfach mal dran:

Ich möchte langfristig als Allgemeinmediziner tätig sein, und fange jetzt eine Stelle in der Inneren an. Dort habe ich die Wahl zwischen einem Vertrag für die 5 Jahre Weiterbildung in Allgemeinmedizin in einem Verbund, oder einem Vertrag für 3 Jahre Common Trunk Innere.
Da ich noch nicht genau weiß, wie lange ich im Krankenhaus arbeiten möchte - also vielleicht länger als die drei Jahre, mit Abschnitten in Chirurgie, Neurologie, usw. - tendiere ich eigentlich zum 3-Jahresvertrag. Gibt es da irgendwelche Nachteile, wenn ich dann in die Praxis gehen möchte? Ist es vielleicht schwer, da einen Platz zu bekommen, oder ist das Problem dann eher das Gehalt, das nicht durch Förderungen aufgestockt wird?
Oder andersrum: Welche Nachteile hätte der 5-Jahres-Vertrag? Käme ich aus dem wieder raus, wenn ich herausfinde, dass ich nach drei Jahren noch weiter im stationären Bereich arbeiten möchte? Müsste ich dann Förderungen zurückzahlen?

Ich finde das alles noch recht undurchsichtig und habe Angst, eine Entscheidung zu treffen, wo ich die Entwicklung noch gar nicht absehen kann.

Kennt sich jemand mit dieser Verbundweiterbildung und den Förderung aus und kann Licht ins Dunkel bringen?

Danke schön! :-)

In dem einem Fall hast Du einen Arbeitsvertrag über 5 Jahre mit allen Rotationen, in dem anderen Fall einen über 3 Jahre nur Innere. Arbeitsverträge sind (wie immer) jederzeit vom Arbeitnehmer unter Wahrung der Kündgungsfrist kündbar. Wenn Du den 3 Jahresvertrag unterschreibst kannst du ja auch nach z.B. einem Jahr kündigen, warum soll das bei dem 5 Jahresvertrag anders sein? Der Vorteil bei den 5 Jahren: Du brauchst Dich wenn es Dir gefällt um nix kümmern, wenn es Dir aus welchen Gründen auch immer nicht gefällt, dann musst Du halt kündigen und Dir selber Deine Weiterbildung zusammenstückeln (kein Problem angesichst der mom. Stellenlage, jedoch letztlich eben mit Aufwand und Arbeitsvertragswechseln verbunden) .

Gast99
23.08.2011, 14:17
Danke für die Antwort!
Ich habe mal irgendwo aufgeschnappt, dass man, wenn man die Weiterbildung nicht bis zur Prüfung macht, man mit einer Rückforderung der finanziellen Förderung rechnen müsste.
Leider konnte die Dame von der Ärztekammer (Bereich Verbundweiterbildung Allgemeinmedizin!) auch nicht weiterhelfen. Sie meinte, man müsste mit dieser Rückforderung rechnen, ob dass jetzt nur den Praxisteil oder auch die Krankenhauszeit angeht konnte sie mir allerdings auch nicht sagen.
Kann man die finanzielle Unterstützung denn auch unabhängig von einer Verbundweiterbildung für die Praxiszeit beantragen? Dann scheint mir der 3-Jahresvertrag nämlich die risikoärmere Variante...