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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Politik: Zulassung nach Wartezeit abgeschafft/ rediziert?



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hulahopp
10.07.2011, 13:02
Es müsste eben auch ähnlich bzw. andersweitig höher boniert werden. Ansonsten hört es sich so an, als ob das Studium weitaus bedeutender als die Pflege wäre. Im Moment bietet sich die Möglichkeit "Zweitstudium" und "Studium im Ausland".

Beide Tätigkeitsfelder sind unabdingbar für einen funktionierenden Klinikbetrieb. Aber der Arztberuf ist höher qualifizierend, erfordert eine längere und aufwendigere Ausbildung und muss selbstverständlich besser bezahlt werden. Und deshalb ist ein 6 bis 11jähriges Studium unbedingt "bedeutender" als eine 3jährige Ausbildung. Das ist keine Frage der Wertigkeit, sondern des Aufwands und letzten Endes der Verantwortung der Tätigkeiten.

medizininteressiert
10.07.2011, 13:06
ich hab nur einen ganz anderen Abschnitt von dir zitiert ;-) Da ging es darum "Bio-Studium" oder Ausbildung/Weiterbildung/Arbeit im Krankenhaus. Letzteres wird heute schon anerkannt (Fortbildungen) und teils durch "Studium ohne Abitur" (http://www.vetcontact.com/de/art.php?a=3246&t=) unterstützt.


-wenn wirklich immer noch großes Interesse an praktischer Arzttätigkeit besteht - ein solches Studium durch angerechnete Kurse verkürzt anschließen könnte, anstatt diese 6 Jahre Pflegedienst in einer Klinik abzuleisten, wie ein Esel, dem tagtäglich durch den Umgang mit Medizinern ein Heuballen vorerst unerreichbar vors Maul gehalten wird.

hulahopp
10.07.2011, 13:27
ich hab nur einen ganz anderen Abschnitt von dir zitiert ;-) Da ging es darum "Bio-Studium" oder Ausbildung/Weiterbildung/Arbeit im Krankenhaus. Letzteres wird heute schon anerkannt (Fortbildungen) und teils durch "Studium ohne Abitur" (http://www.vetcontact.com/de/art.php?a=3246&t=) unterstützt.

Okay, okay, ich dachte, du wolltest polische Korrektheit hinsichtlich der Gleichwertigkeit von Pflegern und Ärzten einfordern. Gut, dass wir das geklärt haben:-))

Melina93
10.07.2011, 14:14
Das hat nichts mit dem Grundgesetz zu tun. Dann wäre es ja auch verfassungswirdrig, wenn Bushido aufgrund fehlender schulischer Leistung nicht zum Wirtschaftsprüfer zugelassen wird beispielsweise. Wer bestimmte Qualifikationen nicht mitbringt, der muss - wohl oder übel - in die Röhre gucken, und das betrifft ja nicht nur die Zulassung zum Medizinstudium.

Ja, aber jeder der die Hochschulreife erworben hat, darf nach dem Grundgesetz jedes Fach an einer Universität studieren...Natürlich muss das Abitur als Grundvorraussetzung gegeben sein.

Julia8
10.07.2011, 18:05
Hi,

Fair wäre es nur, wenn alle medizinischen Weiterbildungen bei der Vergabe mit einbezogen werden. Die ganzen Boni sind quatsch, wenn nicht das Ganze beurteilt wird. Bsp. bei den Langzeitwartern,welche eine Ausbildung plus Zusatzfortbildungen nachweisen können. Sonst werden immer mehr erst mit 27-32 starten können.
Und solange es keine bundeseinheitliche Abiturregelung gibt-mit identischen Klausuren-ist eine 1,xxx nicht wirklich zu werten.

Es wird sich sicherlich noch viel tun in den nächsten Jahren.

lg

KoelnerMedizin
10.07.2011, 18:26
Hi,

Fair wäre es nur, wenn alle medizinischen Weiterbildungen bei der Vergabe mit einbezogen werden. Die ganzen Boni sind quatsch, wenn nicht das Ganze beurteilt wird. Bsp. bei den Langzeitwartern,welche eine Ausbildung plus Zusatzfortbildungen nachweisen können. Sonst werden immer mehr erst mit 27-32 starten können.
Und solange es keine bundeseinheitliche Abiturregelung gibt-mit identischen Klausuren-ist eine 1,xxx nicht wirklich zu werten.

Es wird sich sicherlich noch viel tun in den nächsten Jahren.

lg

Du kannst mir nicht erzählen, dass sich mehr als ein höchstens 2 Dezimale, die Durchschnittsnoten unterscheiden würden, hätte man das Abitur in einem anderen Bundesland gemacht. Und wenn du von der Anerkennung von mehr als einer Ausbildung sprichst, dann befindet man sich damit in einem Bereich der wohl rel. weit von 1,x entfernt ist, und so bedarf es erst gar keines Vergleichs über die Wertigkeit der Abiturdurchschnittsnoten.

Shizr
10.07.2011, 22:44
Was ist das eigentlich immer für ein komisches Argument? So was kommt irgendwie nur aus der Prä-Medizin-Ecke, das hab ich woanders noch nie gehört. Was soll denn der 19-jährige ohne Hauptschulabschluss sagen, der unbedingt KFZ-Mechaniker werden will? Oder jemand, der schon seit seiner Kindheit davon träumt, Pilot zu werden, aber die Aufnahmetests nicht übersteht? Da gibts auch keine Wartezeit.


Das hat nichts mit dem Grundgesetz zu tun. Dann wäre es ja auch verfassungswirdrig, wenn Bushido aufgrund fehlender schulischer Leistung nicht zum Wirtschaftsprüfer zugelassen wird beispielsweise. Wer bestimmte Qualifikationen nicht mitbringt, der muss - wohl oder übel - in die Röhre gucken, und das betrifft ja nicht nur die Zulassung zum Medizinstudium.

http://de.wikipedia.org/wiki/Numerus-clausus-Urteil

Das ist kein "komisches Argument", sondern geltendes Recht. Noch dazu indirekt mit Verfassungsrang, denn die Berufsfreiheit gehört zu den Grundrechten. Die kann der Staat nicht einschränken, nur weil ihm mein Abi von 3.8 zu schlecht war.

Er kann mir sagen, dass ich nicht sofort zugelassen werde, sondern warten muss, weil - wie halt offensichtlich ist - die Nachfrage deutlich das Angebot übersteigt. Aber er darf mich nicht pauschal ausschließen.



Der Vergleich mit der Privatwirtschaft hinkt übrigens. Private Unternehmen müssen mir nicht mein Grundrecht auf Berufsfreiheit gewährleisten.
Die staatlich getragenen Universitäten schon.

Latlab
11.07.2011, 10:17
Ihr könnt ja beim Deutschen Bundestag eine Petition einreichen und vom Petitionsausschuss eine Änderung der Vergabe fordern. Bildung ist zwar in erster Linie Ländersache. Hochschulstart ist allerdings eine Einrichtung des Bundes.

https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=new

Also ich würde sofort unterschreiben.

Gruß

Rico
11.07.2011, 11:04
http://de.wikipedia.org/wiki/Numerus-clausus-Urteil

Das ist kein "komisches Argument", sondern geltendes Recht. Noch dazu indirekt mit Verfassungsrang, denn die Berufsfreiheit gehört zu den Grundrechten. Die kann der Staat nicht einschränken, nur weil ihm mein Abi von 3.8 zu schlecht war.

Er kann mir sagen, dass ich nicht sofort zugelassen werde, sondern warten muss, weil - wie halt offensichtlich ist - die Nachfrage deutlich das Angebot übersteigt. Aber er darf mich nicht pauschal ausschließen.



Der Vergleich mit der Privatwirtschaft hinkt übrigens. Private Unternehmen müssen mir nicht mein Grundrecht auf Berufsfreiheit gewährleisten.
Die staatlich getragenen Universitäten schon.Und ich würde mal spontan anzweifeln, dass das vom Fakultätentag vorgeschlagene Losverfahren mit dreimaliger Teilnahmemöglichkeit bei den zu erwartenden Chancen der freien Berufswahl gerecht wird:
Derzeit insgesamt gut 40.000 Bewerber auf 10.000 Plätze, 20% der Plätze aus der heutigen Wartezeitquote für die neu zu schaffende Losquote entspricht 2.000 Plätzen, die unter den 32.000 Bewerbern, die nicht über Landes-NC oder AdH zum Zuge gekommen sind verlost werden, entspricht einer Chance von 1:16.
Natürlich nur vorrausgesetzt, dass die Bewerberzahlen nicht noch weiter ansteigen, weil sich dann wirklich jeder mit Abi mal bewirbt um so eine "Chance" nicht verstreichen zu lassen.