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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Für alle, die gerade ihr KPP machen



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WackenDoc
18.08.2014, 17:30
@Physalis- macht die 60 Tage noch voll und lass dir in der Zeit vieeel Zeit für eine Aufgaben.
Hol dir am Ende die Bescheinigung und sieh zu ,dass du da weg kommst.

Absolute Arrhythmie
18.08.2014, 18:13
@Physalis- macht die 60 Tage noch voll und lass dir in der Zeit vieeel Zeit für eine Aufgaben.
Hol dir am Ende die Bescheinigung und sieh zu ,dass du da weg kommst.

Würde ich auch so machen. Das ist die Quälerei doch nicht wert.

WackenDoc
18.08.2014, 18:31
Achso- es zählen übrigens alle Tage vom ersten bis zum letzten. Also Monate mit 31 Tagen zählen als 31, Monate mit 30 Tagen als 30 Praktikumstage.
Dienstfreie Tage und Feiertage zählen mit. Von einem Urlaubsanspruch im KPP hab ich aber auch noch nichts gehört.

Wenn er gewährt wird- einfach nehmen, aber zusehen, dass er nicht auf der Bescheinigung steht.
Manche Häuser sind auch kulant was Krankentage und einzelne freie Tage (z.B. für Behördengänge) angeht, sofern es sich um einzelne Tage handelt.

davo
18.08.2014, 19:13
Wenn ich mir denke wieviele extrem beschissenen Berichte man hier so liest frag ich mich echt warum ich so viel Glück hatte. Meine beiden Stationen bisher waren bzw. sind echt völlig in Ordnung. Anscheinend sind Gießens Krankenhäuser angenehmer :-))

a1b2c3d4e5
19.08.2014, 08:48
Ich hab damals während meiner 3 Monate auf der Intensiv (als Teil meines Zivis) das Rauchen angefangen, weil es die einzige Möglichkeit war, mal aus dem Saftladen für ein paar Minuten rauszukommen. Für nichts anders als das durfte man die Station nämlich verlassen. Verstehe dich also nur zu gut Physalis. Bei mir war es genau wie von dir beschrieben. Falls möglich, wechsle das Krankenhaus!

Absolute Arrhythmie
19.08.2014, 08:52
Ja klar, man fängt das rauchen an damit man von Station weg kann :-))

wolkenkranich6
19.08.2014, 14:19
Ohje was ein Horror...gibts kein anderes KH in der Nähe? Kannst du nicht kurzfristig abbrechen und einfach die 45 Tage mitnehmen? So würde ich es jedenfalls machen...

Ich kann nur empfehlen, dass Praktikum im Ausland zu machen...Hier sind die Schwestern noch total froh dass da mal ein angehender Arzt kommt und sich mit den Schwestern beschäftigt. Die versuchen sich von ihrer besten Seite zu zeigen und erklären mir was Schwestern alles machen. Ich helfe auch in der Grundpflege, aber generell erwartet hier keiner dass ich so deutlich mitarbeite wie in DE. Dort "rechnet" man aber auch mit den Praktikanten, während ich hier nur ein Bonus bin, weswegen es sich gefreut wird, dass ich ein Stück Arbeit abnehme.

a1b2c3d4e5
19.08.2014, 16:23
Ja klar, man fängt das rauchen an damit man von Station weg kann :-))

Es hätte wohl besser 'wieder angefangen' heißen sollen und ich hab später dann auch wieder aufgehört :D Ändert aber nichts an der Tatsache, dass ich anders da niemals für 10 Minuten rausgekommen wäre. Raucherpausen waren nämlich aus irgendeinem absurden Grund völlig okay...

Absolute Arrhythmie
19.08.2014, 19:27
Ja, wieder angefangen klingt realistischer ^^

Lilaia
20.08.2014, 16:48
Hallo,

nachdem ich jetzt meinen ersten Monat KPP hinter mich gebracht habe, habe ich nochmal eine Frage zur Bescheinigung: Ich war zwischendurch drei Tage krank, habe die drei Tage aber hinten an den Zeitraum drangehängt und nachgearbeitet.
Wenn die PDL in der Bescheinigung diese drei Tage unter "Unterbrechung des Praktikums" aufschreibt, werden mir die 30 Tage Praktikum dennoch angerechnet, oder? In der Summe habe ich meine 30 bzw. 31 Tage gemacht, lag halt aber kurzzeitig wegen Rüsselseuche flach.
Im Internet habe ich nämlich verschiedene Meinungen dazu gelesen und habe jetzt Schiss, dass mir der Monat doch nicht angerechnet wird. :-o

Edit: Das LPA wäre in meinem Fall NRW.

LG :-)

davo
20.08.2014, 16:53
Ich hab auch noch eine (zugegebenermaßen etwas peinliche) Frage: auch wenn ich im Sommer Pflegepraktikum mache reichen 90 Tage, obwohl das etwas weniger als drei Kalendermonate sind (weil der Juli und der August ja jeweils 31 Tage haben) - stimmt das so?

Auf der Website des LPAs steht folgende Information:

"Der Krankenpflegedienst kann in drei Kalendermonaten oder 90 Kalendertagen abgeleistet werden. Der kleinste Abschnitt beträgt einen Kalendermonat (auch Februar) oder 30 Kalendertage. Er kann auch in zwei Abschnitte gesplittet werden. In diesem Fall ist darauf zu achten, dass der kleinste Abschnitt nicht weniger als einen Monat oder 30 Kalendertage beträgt.
Beispiele: 3 Kalendermonate oder 90 Kalendertage
3 x 1 Kalendermonat oder 3 x 30 Kalendertage
2 x 1 ½ Kalendermonate oder 2 x 45 Kalendertage"

Allerdings habe ich in älteren Beiträgen gelesen dass man in Hessen in 31-tägigen Monaten dann auch 31 Tage machen muss. Hat sich das dann mittlerweile geändert?

twin2
20.08.2014, 17:32
Ich finde deine Frage übrigens nicht peinlich (insbesondere, nachdem ich einen Beitrag hier im Forum vom August 2006 (?)"telefonische Auskunft LPA Hessen gelesen habe.)

Ich habe mal etwas gegoogelt und habe z.B. bezüglich Medizinstudium in Frankfurt folgendes gefunden.
http://www.med.uni-frankfurt.de/int_affairs/2-Auslandsstudium/2_1-Krankenpflegepraktikum/index.html


Eigentlich sehe ich da schon nur 90 Tage, trotzdem würde ich mich bei einer Aufteilung ggf. genau informieren beim LPA Hessen..

ehemaliger User_25062015
20.08.2014, 17:35
ist doch völlig schnuppe wieviele tage der monat hat, solange du die 90 hast. ich hab im august und september kpp gemacht und hab den 31.08. mit reingezählt. wieso das anders sein soll, erklärt sich mir nicht.

twin2
20.08.2014, 17:41
Wenn die 90 Tage am Stück sind, dann ist es sicherlich egal, aber wenn aufgeteilt wird, dann könnte man das schon so verstehen, dass damit echte Kalendermonate gemeint sind.
Wie lange dauert der Krankenpflegedienst?


Hier habe ich das von oben mal rauskopiert (http://www.med.uni-frankfurt.de/bewerbung/faq/faq_kpp/index.html)

Der Krankenpflegedienst dauert insgesamt drei Kalendermonate oder 90 Tage und kann in Abschnitten von jeweils einem Kalendermonat (auch Februar) oder 30 Tagen Dauer abgeleistet werden.
Bei Aufsplittung in andere Zeiteinheiten halten Sie bitte vorher Rücksprache mit dem Hessischen Landesprüfungs- und Untersuchungsamt im Gesundheitswesen.

EDIT: Und es wurde ja schon angesprochen, dass es im Forum einen Beitrag gibt, wo ein user mit dem LPA Hessen telefoniert hat und genau die Aussage bekam, dass Hessen das anders als andere Bundesländer handhabt.

ehemaliger User_25062015
20.08.2014, 19:50
30 Tage sind für mich 30 Tage. Ganz egal ob der Monat 31 oder 30 Tage hat.

davo
20.08.2014, 19:58
30 Tage sind für mich 30 Tage. Ganz egal ob der Monat 31 oder 30 Tage hat.

Siehe http://www.medi-learn.de/foren/showthread.php?t=34003&page=2 - deswegen habe ich gefragt.

Luaith
20.08.2014, 20:56
Zum Thema Dauer des KKP habe ich mich meinerzeit ausgiebig informiert und auch mit dem LPA herumgezankt.

Die aktuelle Fassung der ÄApprO schreibt für die Ausbildung einen "Krankenpflegedienst von drei Monaten" (§ 1 Abs. 2) vor. Wichtig hierbei ist der exakte Wortlaut der Approbationsordnung: sie spricht von 3 Monaten, nicht(!) von 90 Tagen. Für nach Monaten angegebene Fristen in Gesetzestexten gilt der § 188 BGB. Dieser definiert einen Monat als Zeitspanne vom einen Tages des Anfangsmonats bis hin zum numerischen Vorläufer dieses Tages im Endmonat, also z.B. vom 18. April bis einschl. 17. Mai = 1 Monat. Dabei ist die tatsächliche kalendarische Tagesanzahl egal. Existiert dieser Vortag im Endmonat nicht, gilt stattdessen der letzte Tag des Endmonats, also z.B. 31. Januar - 28. Februar = ebenfalls 1 Monat! Anders wäre es, wenn die Approbationsordnung ihre Frist in Tagen angäbe. Tut sie aber nicht.

Das Problem ist, dass sich viele LPAs wohl nicht wirklich um diesen Umstand scheren und sich stattdessen auf den § 191 BGB berufen, welcher bei der Berechnung von Zeiträumen, die in Monaten oder Jahren angegeben sind, den Monat als 30 Tage definiert - aber eben nur, wenn der Zeitraum "in dem Sinne bestimmt [ist], dass er nicht zusammenhängend zu verlaufen braucht". (§ 191 BGB) Das bedeutet, diese Regelung tritt eigentlich nur dann in Kraft, wenn der Zeitraum gesplittet wird, man also z.B. anderthalb Monate Praktikum am Stück machen will. In diesem Fall würde z.B. vom 15.2. bis zum 14.3. als 1 Monat gelten, darüber hinaus würden die Tage dann jedoch einzeln gezählt werden und etwa 15 zusätzliche Tage dann als halber Monat gelten.

Dummerweise hat man als Student letztenendes das Nachsehen und muss sich der Auffassung seines LPAs mehr oder minder beugen, auch wenn sie da etwas eigensinnige Sichtweisen auf die Berechnung haben. Es stimmt zumindest, dass manche LPAs wohl grundsätzlich nach § 191 rechnen (also in Tagen), während z.B. Hamburg grundsätzlich nach § 188 geht und nur bei gebrochenen Praktikumslängen auf § 191 zurückgreift. Im Zweifel daher unbedingt beim eigenen LPA informieren und nicht darauf hören, wenn in irgendwelchen Internetforen Leute schreiben, es sei definitiv soundso, weil es bei ihnen so gehandhabt wurde. Leider gibt es da derzeit ein ziemliches Chaos zwischen den Ämtern.

schwix
20.08.2014, 22:12
Man kann sich solchen Ärger auch einfach ersparen und 2 Tage mehr machen und Ärger mit dem LPA ausm Weg gehen.... *rolleyes*

twin2
20.08.2014, 23:47
Man könnte auch das Pflegepraktikum gleich von der eigenen LPA bestätigen lassen, wenn man weiß, dass die für den Praktikanten zuständige LPA (wenn man noch nicht eingeschrieben ist) die 90 Kalendertage akzeptiert.

Ist es nicht so, dass wenn eine LPA das Krankenpflegepraktikum mal anerkannt hat eine andere LPA das nicht ändern darf ?
Oder ist das ein Mythos ?

EDIT:
Thüringen scheint auch eine etwas andere Regelung zu haben:
Seite 8 ganz unten:
http://www.fachschaft.uniklinikum-jena.de/fachschaft_media/Downloads/Projekte/Handbuch+Pflegepraktikum.pdf



Folgende Hinweise hat das Thüringer Landesprüfungsamt in seinem Merkblatt veröffentlicht:
Ein Monat bedeutet nicht vier Wochen, sondern von Tag x eines Monats bis zum Tag
x-1. des Folgemonats, also z.B. vom 01.-31.08. oder vom 04.06.-03.07.

@ Sangius: Also ebenfalls nicht 30 Tage z.B. im August.

WackenDoc
21.08.2014, 17:52
Lilaia: Ganz sicher kann dir das das LPA sagen.
Aber (kurze)Unterbrechung ist was anderes als zwei einzelne Praktika. Bei einer Unterbrechung bist du ja schon auf Station eingearbeitet und kannst nach der Unterbrechung direkt wieder voll durchstarten.
Am einfachsten wäre aber, wenn dir die PDL einfach die ursprünglich geplante Zeit bescheinigt.