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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Dienste in der Elternzeit?



sternchen-jg
29.07.2011, 20:07
Hallo,
mich würde mal interessieren, ob man in der Elternzeit auch ein Paar Dienste als Verdienstmöglichkeit übernehmen darf? Und falls ja, dürfte man es nur im eigenen Krankenhaus (wo man nach der Elternzeit weiter arbeiten wird) oder überall, wo z. B. auf Honorar-Basis Ärzte gesucht werden?

Keenacat
29.07.2011, 20:48
Ein Arzt in der Abteilung, wo ich grad PJ mache, macht genau das. Insofern muss es grundsätzlich gehen.

Kackbratze
29.07.2011, 23:15
Die Verwaltung muss das mitmachen und die Krux liegt am "Tag nach dem Dienst".
Wie das genau geregelt wird und geregelt werden kann weiss ich nicht, bei uns gibt es auch Leute, die in der Elternzeit gelegentliche Dienste übernommen haben, dabei allerdings nur Freitags oder Samstagsdienste, weil es da dann mit dem Tag nach dem Dienst keine Probleme von Seiten der Verwaltung aus gab.

Keine Ahnung, was da genau hintersteckt. :-nix

Muriel
30.07.2011, 15:38
Falls Du in der Elternzeit Elterngeld beziehen solltest, so wird Dir der Verdienst durch das Arbeiten natürlich darauf angerechnet, das sollte man bedenken.

nightingale
04.08.2011, 20:52
aber nicht komplett, oder?

Grombühlerin
05.08.2011, 12:18
Naja, wenn du 150 Euro verdienst kriegst du dafür 100 Euro Elterngeld abgezogen, ich finde, das rentiert sich nicht.

Ab dem 2 Jahr gilt das natürlich nicht mehr.

murkel
05.08.2011, 15:33
eine kollegin hatte das auch überlegt, so quasi als wiedereinstieg. aber für fast umsonst dienste machen, wollte sie dann auch nicht und hat es gelassen.

hier (http://www.eltern.de/beruf-und-geld/job/nebenjob.html) wird auch noch mal aufgeführt, wie sich das elterngeld mit zuverdienst neu berechnet.

Sebastian1
05.08.2011, 19:27
Wobei das Zuflussprinzip gilt, wenn ich mich richtig erinnere. Sprich: wenn du die Dienste während des Bezuges von Elterngeld machst, deine Verwaltung sich aber bereit erklärt, die Auszahlung bis nach Ende dieses Bezuges aufzuschieben, dann würdest du das damit umgehen. Ob das allerdings wrklich funktioniert und legitim ist, das erfrage bitte beim zuständigen Amt.

Muriel
05.08.2011, 19:38
Richtig, dazu sollte man den ähnlich gelagerten Fall bedenken, dass normalerweise ja Dienste zwei Monate später ausgezahlt werden. Wenn nun der Vater (bei der Mutter ist es egal, da sie ja schwanger eh keine Dienste macht) irgendwann von Mai bis Juni z.B. in Elternzeit geht und im März/April noch Dienste gemacht hat, dann werden diese normalerweise im Mai/Juni ausgezahlt, auch wenn keine eigentliche Gehaltszahlung, da ja Elterngeldbezug, stattfindet. Dieses Einkommen ist dann jedoch, auch wenn der Zeitpunkt des Erwirtschaften dessen ja Monate zurück liegt, anrechnungspflichtig auf das Elterngeld. Das sollte man im Vorfeld mit der Verwaltung abklären.

Grombühlerin
06.08.2011, 17:41
Bedenken sollte man auch, dass die Elterngeldstelle mit quasi selbständiger Tätigkeit wie Notarztfahren (wo man ja erst später Steuer und Rente zahlt, also zum Zeitpunkt der Auszahlung noch nicht genau sagen kann, was da netto bei rauskommt) total überfragt ist....

Ilsabe
09.08.2011, 08:30
Hallo,
Ich bin gerade in Elternzeit und mache Dienste. Eigentlich bin ich im 3. Jahr, Innere. Es ist richtig, daß der Großteil des Gehaltes abgezogen wird. Man muß aber eh darauf achten, daß man unter der 400 € Grenze bleibt, so daß sowieso nur wenige Stunden dabei herauskommen. Bei einem Verdienst von 400€ darf ich ungefähr 130€ behalten.
Ich mach die Dienste aber eher für mich selber um "drin" zu bleiben. Da ich auch den Wiedereinstieg schon geplant habe und dann nicht komplett von vorne anfangen möchte. :-)

Viele Grüße!