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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pflegepraktikum -Teilung



Freund der Medizin
05.08.2011, 16:12
Hallo liebe Forengemeinde!

Eine kurze Frage: Ist es zulässig das Pflegepraktikum in Niedersachsen in zwei Abschnitte zu teilen, von denen der erste zwei Monat und der zweite einen Monat umfasst?

Gesocks
05.08.2011, 16:31
Der kürzestmögliche Zeitraum ist bei uns ein Monat. Also ja, das geht.

Elena1989
05.08.2011, 17:58
Pass aber auf, dass es 30 Tage sind! Und nicht 28 oder 29!

epeline
05.08.2011, 18:38
Pass aber auf, dass es 30 Tage sind! Und nicht 28 oder 29!

auch das ist länderspezifisch und sollte beim lpa erfrragt werden. steht meines wissens auch auf den jeweiligen interent-präsenzen.

in hessen beispielsweise ist ein kalendermonat gefordert, also vom 1.-30. bzs 31. oder 4.-3., egal wie lang der entsprechende monat ist. 30 tage im august würden hier dann nicht zählen.

Elena1989
05.08.2011, 18:40
auch das ist länderspezifisch und sollte beim lpa erfrragt werden. steht meines wissens auch auf den jeweiligen interent-präsenzen.

in hessen beispielsweise ist ein kalendermonat gefordert, also vom 1.-30. bzs 31. oder 4.-3., egal wie lang der entsprechende monat ist. 30 tage im august würden hier dann nicht zählen.

Tatsächlich? Ich dachte, dass es mindestens 30 Tage wären, wäre allgemein so? Is ja schon irgendwie verrückt...

epeline
08.08.2011, 10:58
ich würde eine einheitliche regelung auch begrüßen.
bei uns wird in famulaturen ja auch rechtsmedizin als praxisfam. gerechnet. wenn du jetzt das bundesland wechselst, fehlen dir da und da vlt 3 tage, das zählt dann gar nicht, oder nur als wahlfamulatur usw....

In vivo
08.08.2011, 18:24
auch das ist länderspezifisch und sollte beim lpa erfrragt werden. steht meines wissens auch auf den jeweiligen interent-präsenzen.

in hessen beispielsweise ist ein kalendermonat gefordert, also vom 1.-30. bzs 31. oder 4.-3., egal wie lang der entsprechende monat ist. 30 tage im august würden hier dann nicht zählen.

Das ist so nicht ganz richtig. Auf der Internetpräsenz steht nämlich:

"Der Krankenpflegedienst kann in drei Kalendermonaten oder 90 Kalendertagen abgeleistet werden. Der kleinste Abschnitt beträgt einen Kalendermonat (auch Februar) ODER 30 Kalendertage. Er kann auch in zwei Abschnitte gesplittet werden. In diesem Fall ist darauf zu achten, dass der kleinste Abschnitt nicht weniger als einen Monat oder 30 Kalendertage beträgt."

Somit habt ihr es in Hessen sogar einen Tick besser, als andere Bundesländer. Vorrausgesetzt, euer KPP fällt in den Februar :D
Das mit den 30 Kalendertagen gilt aber überall.

epeline
09.08.2011, 11:10
hm gut, kpp ist jetzt auch schon ne weile her bei mir
bei famus gilt dann die 1 kalendermonat regel