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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Verbot fachfremder ärztlicher Tätigkeit



psoas
07.08.2011, 09:49
Da ich gerade mein HEX fertig habe, habe ich mich mal mit rechtlichen Dingen beschäftigt und habe einige Fragen. Ich habe gelesen, dass ein Arzt, der einen Facharzttitel hat, nur auf diesem Gebiet tätig sein darf. Dieses Verbot wurde allerdings am 01.02.2011 vom Verfassungsgericht gelockert, so dass geringfügig auch in anderen Gebieten gearbeitet werden darf.

Aber wie sieht es aus, wenn man gar keine Facharztbezeichnung hat ? So weit ich weiß, dürfte man sich dann theorietisch privatärztlich, aber nicht kassenärztlich niederlassen und "alles tun" (sofern man dies aufgrund seines Kenntnisstandes verantworten kann).

Abgesehen von verschiedenen Vorteilen bringt der Erwerb einer Facharztbezeichnung also auch Einschränkungen in Bezug auf die erlaubten Tätigkeiten mit sich.
Kann man eine Facharztbezeichnung auch wieder "zurückgeben" bzw. würde dies in bestimmten Situationen Sinn machen ?

Angenommen, man ist Facharzt für Labormedizin (ein ziemlich eingeschränktes Gebiet) und möchte dann die Weiterbildung für einen zweiten Facharzt machen, der mit dem ersten nichts zu tun hat. Wie läuft das eigentlich rechtlich ? Während der Weiterbildung macht man ja schon Tätigkeiten aus einem Bereich, die man wegen des ersten Facharzttitels eigentlich nicht machen dürfte. Oder werden Tätigkeiten während der Weiterbildung nicht als fachärztliche Tätigkeiten interpretiert, die unter das Verbot fallen ?

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Eine andere Frage: Wenn man sich z.B. auf eine Stelle für die Weiterbildung zum FA Innere bewirbt und einen solchen Arbeitsvertrag unterschreibt und dann aber nach 2 Jahren kündigt, um z.B. den FA Arbeitsmedizin zu machen, gibt es da bei den Arbeitsverträgen in der Regel Probleme, z.B. in Bezug auf Vertragsbindung oder mit Vertragsstrafen ?

mainzer
07.08.2011, 15:39
kann mich nur zur letztgenannten frage äußern...du unterschreibst einen arbeitsvertrag, den du innerhalb der normalen vertraglich festgesetzten fristen ganz normal wieder auflösen kannst (meist: probezeit 2 wochen zum monatsende; bei tätigkeit über 1 jar: 6 wochen zum quartalsende...)

strafe gibt's dafür keine...machen ja auch generell viele noch einen fachwechsel...musst nur schauen, was dir im hinblick auf den neuen, dann angestrebten fa-titel im sinne der gemeinsamen weiterbildung anerkannt wird (aber innere wird bestimmt mal mindestens n halbes jahr auf ALLE fachgebiete - korrigiere mich hier jemand wenn ich ganz falsch liege - angerechnet!

gruß

Feuerblick
07.08.2011, 15:41
Auf Augenheilkunde wird NICHTS angerechnet... :-((

WackenDoc
07.08.2011, 15:53
Wenn du einen Weiterbildung zu einem weiteren Facharzt machst, dann kannst du diese Tätigkeiten ohne Probleme ausführen. Denn du machst diese Tätigkeiten ja nicht eigenverantwortlich, sondern unter der Aufsicht eines Weiterbildungsermächtigten bzw. eines Facharztes. Das bedeutet natürlich nicht, dass jedes mal ein Facharzt direkt hinter dir steht- aber der zuständige Weiterbilder muss sich davon überzeugt haben, dass dein Ausbildungsstand so weit ist, dass du das eben mehr oder weniger alleine kannst, ohne Schaden anzurichten.

Du kannst zwar ohne Facharzttitel ne Praxis betreiben, aber da wirst du vermutlich nur für ein begrenztes Angebot Patienten finden.Ich mein, wenn ich z.B. nen Frauenarzt suche, dann suche ich unter "Frauenarzt" und so dürftest du dich ja schon mal nicht nennen. Also besteht das Problem- wie sollten dich die Patienten finden.
Die Patienten müssten die Kosten dann vermutlich auch selber tragen.

Und im Falle eines V.a. Behandlungsfehler wirst du wohl nachweisen müssen, dass du die entsprechenden Kenntnisse und Fähigkeiten hattest.

Ich kenn z.B. nen Kollegen, der in einer eigenen Praxis Akkupunktur angeboten hat (Der war als Weiterbildungsassi im ersten Jahr zusammen mit mir auf der Station und hatte entsprechende Kurse gemacht) Ist auch eine der wenigen Möglichkeiten, die ich mir realistischerweise vorstellen kann.

Coxy-Baby
07.08.2011, 18:47
Auf Augenheilkunde wird NICHTS angerechnet... :-((

Lohnt sich ja bei den 14 Tagen auch gar nicht....

Feuerblick
07.08.2011, 18:50
Auch wieder wahr :-))

Peter_1
10.08.2011, 08:21
Aber wie sieht es aus, wenn man gar keine Facharztbezeichnung hat ? So weit ich weiß, dürfte man sich dann theorietisch privatärztlich, aber nicht kassenärztlich niederlassen und "alles tun" (sofern man dies aufgrund seines Kenntnisstandes verantworten kann).

Abgesehen von verschiedenen Vorteilen bringt der Erwerb einer Facharztbezeichnung also auch Einschränkungen in Bezug auf die erlaubten Tätigkeiten mit sich.
Kann man eine Facharztbezeichnung auch wieder "zurückgeben" bzw. würde dies in bestimmten Situationen Sinn machen ?

Angenommen, man ist Facharzt für Labormedizin (ein ziemlich eingeschränktes Gebiet) und möchte dann die Weiterbildung für einen zweiten Facharzt machen, der mit dem ersten nichts zu tun hat. Wie läuft das eigentlich rechtlich ? Während der Weiterbildung macht man ja schon Tätigkeiten aus einem Bereich, die man wegen des ersten Facharzttitels eigentlich nicht machen dürfte. Oder werden Tätigkeiten während der Weiterbildung nicht als fachärztliche Tätigkeiten interpretiert, die unter das Verbot fallen ?

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Eine andere Frage: Wenn man sich z.B. auf eine Stelle für die Weiterbildung zum FA Innere bewirbt und einen solchen Arbeitsvertrag unterschreibt und dann aber nach 2 Jahren kündigt, um z.B. den FA Arbeitsmedizin zu machen, gibt es da bei den Arbeitsverträgen in der Regel Probleme, z.B. in Bezug auf Vertragsbindung oder mit Vertragsstrafen ?

Hallo Psoas,

was ist denn rein praktisch Deine Sorge? Du könntest Dich privatärztlich ohne Facharzt niederlassen. Die Frage ist aber doch mit welcher Qualifikation Du dann Patienten aquirieren möchtest. Ich denke es würde schwierig werden Privatpatienten z.B. zur kardiologischen Nachbetreuung zu überreden, wenn man keine entsprechende Qualifikation hat, von haftungs/versicherungsrechtlichen Problemen mal ganz zu schweigen. Bleibt also evtl. so was wie Akupunktur, Homöopathie oder Ernährungsberatung o.ä.. Selbst dafür wäre es sicher sinnvoll für die Patientenbindung die enstprechende Quali zu erwerben. Ansonsten kannst Du so viele Facharztweiterbildungen machen wie Du möchtest, Deine Arbeitsverträge zwingen Dich nicht in irgendeinem Gebiet den FA zu machen. Dem Arbeitgeber ist es in der Regel schnurzpiepegal ob Du überhaupt jemals Deine FA-Prüfung ablegst (es sei denn Du stehst wirklich unmittelbar vor der FA-prüfung und sie wollen eine OA stelle nachbesetzen). Ansonsten ist es generell einfach ratsam seine Grenzen zu kennen (direkt nach dem Studium ist man erstmal eigentlich für fast nix medizinisches wirklich gut qualifiziert), es ist illusorisch die komplette Bandbreite der Medizin ausüben zu wollen, es ist sogar illusorisch die komplette Bandbreite manch eines grossen Gebietes (z.B. "Chirurgie", oder "Innere") gut ausüben zu können, selbst wenn man FA ist. Einen FA "zurückzugeben" macht komplett keinen Sinn. Wenn Du als Labormediziner unglücklich bist, dann kannst Du jederzeit eine andere FA-weiterbildung Deiner Wahl anfangen.