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Rico
10.08.2011, 19:33
Kein Kunde versteht in D ernsthaft, daß bei exakter Einhaltung der AM-VV die tatsächliche 1x Abgabe von Paracetamol auf 20 Tbl beschränkt ist, also der Wunsch nach 2x / 3x usw. nicht beliefert werden darf...
Da geht man dann woanders hin... und kauft Packung 2 -- 3 -- usw...Wenn einer seinen Suizid mit Paracetamol plant, dann wird man ihn damit natürlich nicht abbringen, man macht es ihm nur schwerer - was übrigens ja auch eine Rezeptpflicht ja auch nicht ändern würde, er könnte ja auch zu 10 Ärzten gehen und sich je ein Rezept besorgen oder über Monate sich das Zeugs bei einem Arzt verschreiben lassen und horten.
Aber wenn einer im Affekt zum Arzneischränkchen geht und das einwirft was eben drinnen ist, dann ist es durchaus von Vorteil wenn die orhandenen haushaltsüblichen Mengen eher kleiner sind, oder?

Die unselige Aufhebung der Apothekenpflicht beim Novaminsulfon/Metamizol (1988) aufgrund eines Risikos bei ausschlieslich i.v. Anwendung kann ich ebenfalls nicht nachvollziehen.
Speziell damals wurde der Selbstmedikation eine wirksame & oral angewandt, sichere Substanz, entzogen.Also die Agranulozytose kann sowohl bei i.v. wie auch p.o. Anwendung auftreten, unter i.v. tritt sie halt häufiger auf. Hatte letztes Jahr erst eine, die nachweislich nie Metamizol i.v. gesehen hat, nur p.o. und eine komplette aplastische Anämie hatte.

Aber auch der eindeutig formulierte "Ermessensspielraum" bei Abgabe kleiner Mengen oraler Kontrazeptiva, Cortisonzubereitungen, Asthmasprays usw...Also bei oralen Kontrazeptiva ist das extrem sinnvoll, weil da ja eh regelmäßig Abstriche gemacht werden müssen, d.h. die Frau muss eh zum Gynnie, dann kann der das auch gleich rezeptieren. Wenn es das frei gäbe, dann würden sicherlich einige die Kontrollen auslassen - die Folgen kriegt man dann ggf. 30 Jahre später mit erhöhter Tumorinzidenz zu spüren.
Und Asthmasprays stehen ja beispielsweise auf den Listen der Doping-Medis. Wenn man bedenkt, was auch im Breitensport gedopt wird, dann braucht man da nicht wirklich noch besseren Zugang zu. :-meinung

Pherenike
10.08.2011, 19:40
Da kann ich Pillchen nur zustimmen.

Die Schweizer sind uns da um einiges vorraus. Dort gibt es Dauerrezepte oder auch einen gewissen Ermessensspielraum.

Stattdessen musst du in D wenn dein HA im Urlaub ist zur Vertretung (die dich nicht kennt und auch keine Daten hat) und die kann dir dann die kleinste Packung zur Überbrückung verschreiben.
Wenn ein (bekannter) Asthmatiker mit Atemnot vor dir steht und um ein Salbutamolspray bittet, dann hast du den RD/Notarzt zu rufen und darfst ihm kein Spray aushändigen...

pillchen
11.08.2011, 07:01
Aber wenn einer im Affekt zum Arzneischränkchen geht und das einwirft was eben drinnen ist, dann ist es durchaus von Vorteil wenn die orhandenen haushaltsüblichen Mengen eher kleiner sind, oder?

...
Also die Agranulozytose kann sowohl bei i.v. wie auch p.o. Anwendung auftreten, unter i.v. tritt sie halt häufiger auf.

...
Also bei oralen Kontrazeptiva ist das extrem sinnvoll, weil da ja eh regelmäßig Abstriche gemacht werden müssen, d.h. die Frau muss eh zum Gynnie,

Moin,

laß mich Raten: Du kennst nicht den Zustand einer typischen bundesdeutschen Hausapotheke durch alle Altersstufen... :-stud

Die Qualität von Affekthandlungen in diesem Zusammenhang sind
sehr bunt, meist wird v.a. Alkohol als "Wirkbeschleuniger" der Einnahme eines bunten Potpourries an verfügbaren Tabletten eingesetzt.
Wer sich mit PCM umbringen will, hat in der Regel ohnehin eine medikamentöse Therapie "am Laufen"...
Und ohne C2 bringste die notwendige Tablettenzahl von 30 eh nicht runter.


.....
Über die Häufigkeit p.o. zu diskutieren ist fast müßig, die liegt zusammengefasst unter dem allgemeinen Lebensrisiko, auf der Straße z.B. beim Überqueren eines Zebrastrifens vom Auto angefahren zu werden.
Hier ist also eher von "über's Ziel hinausschießen" zu Reden.
Es gibt sicherlich ausreichend (aber nur intern verfügbare) Zahlen, was die Todesursache durch Ibu / Dicloabusus angeht, die dürften deutlich über Metamizol liegen.
Bei den Nebenwirkungen ist's ja allgemein bekannt:

Wieviele Patienten bekommen zeitgleich n Protonenpumpenblocker gleich dazu verordnet / kaufen diesen in kleiner Wirkstärke gleich mit als OTC AM...?

Der Gyn & die Pille, bzw. das Wiederholungsrezept:
Eine gänzlich unsägliche Folge von Bürokratie in der Praxis:

offiziell muß die Frau alle 1/2 Jahr zur Kontrolle, darum ja auch nur max. 6 Monate in der Packung.
Es gibt, die tägliche Praxis belgt das, mind 1/3 aller Gyn-Praxen, die verordnen aber nur 3 Monate... unabhängig vom Alter der Patientin.

Begründung: "Der Doc möchte sie häufiger sehen..."
Das bedeutet aber auch u.U. 4x im Jahr 10 EUR Praxisgebühr zu bezahlen.
Aber bestimmt nicht, daß 2x im Jahr 'n Abstrich gemacht wird...
:-sleppy

Obwohl es gesetzlich festgelegt ist, daß nur ein bloßes Wiederholungsrezept (für die nächsten 3 Monate bis zur Kontrolle), KEINE Praxisgebühr kosten soll, wird diese erhoben.

Die breite Masse der VerwenderInnen fühlt sich da schon gegängelt.
Erschwerend kommt hinzu, daß es ja mittlererweile schon Standard ist, daß die meisten Gyn Praxen, neben Mittwoch Nachmittag, auch Freitag Nachmittag geschlossen haben.
Im Gegenzug aber eine wirkliche "Arbeitnehmersprechstunde" bis 19h (oder länger) an einem anderen Wochentag nicht immer eingerichtet wird.

Dazu kommt die übliche Schusseligkeit der Mitmenschen, einfach bei der täglichen Bedarfsplanung, gilt es z.B. mal 2 Feiertage einzukalkulieren & den Pillenbedarf über diesen Zeitraum hinaus zu planen.

Das plötzliche "Ende" der 7 tägigen Einnahmepause kommt gerne Freitag Abend, oder Sonnabend.
Das ist ja grade bei der Pille das tückische... :-keks

Hier z.B. rechtlich sicher zu arbeiten, nämlich das vielerorts "geduldete 3 Monate Zahlen / 1 Monat mitbekommen / Rest nach Rezeptvorlage" Prinzip als offizielles Verfahren anzuerkennen hätte was.
Dem baldigen Gang zum Arzt entgeht die Patientin dadurch nicht.

Asthmaspray und Doping.... :-))
Da steht er vor Dir, ziemlich am Giemen, hält Dir ne leere Packung vor die Nase und Du willst diskutieren?

Nicht wenig Asthmatiker haben schon alleine im Wissen um den Packungsnotstand Atembeschwerden, da brauchst keine weiteren Noxen...
Schau Dir mal den Film "Die Hand an der Wiege an"...
gutes Trainungsvideo...

Wr haben nun das Glück, abends / am WE gleich nebenan ne Notfallpraxis (für alle Lebenslagen vom Typ "Turnbeutelvergesser" (s.o.) zu haben.
Die dort tätigen Mediziner wollen die Patienten auch nicht immer sehen, da reicht denen bei Standardsituationen alleine die telef. Kontaktaufnahme & Fallschilderung.
Das ist zwar auch nur halblegal, aber in Anbetracht der Vernunft vs. Kosten immer noch akzeptabel.

MissGarfield83
11.08.2011, 07:22
Moin,
Wr haben nun das Glück, abends / am WE gleich nebenan ne Notfallpraxis (für alle Lebenslagen vom Typ "Turnbeutelvergesser" (s.o.) zu haben.
Die dort tätigen Mediziner wollen die Patienten auch nicht immer sehen, da reicht denen bei Standardsituationen alleine die telef. Kontaktaufnahme & Fallschilderung.
Das ist zwar auch nur halblegal, aber in Anbetracht der Vernunft vs. Kosten immer noch akzeptabel.

Und wer hängt am Fliegenfänger wenn doch etwas danebengeht? Du sicherlich nicht ... Ich finde deinen sehr laxen Umgang mit Medikamenten und deren Verordnung mehr als nur bedenklich ... man merkt dir an dass du den Patienten als Kunden siehst, aber ist verantwortliches Verschreibungsverhalten und damit vermindertes Risiko schwerwiegender UAWs wirklich mit Kundenfreundlichkeit aufzuwiegen ?

Kackbratze
11.08.2011, 08:43
Und wer hängt am Fliegenfänger wenn doch etwas danebengeht? Du sicherlich nicht ... Ich finde deinen sehr laxen Umgang mit Medikamenten und deren Verordnung mehr als nur bedenklich ... man merkt dir an dass du den Patienten als Kunden siehst, aber ist verantwortliches Verschreibungsverhalten und damit vermindertes Risiko schwerwiegender UAWs wirklich mit Kundenfreundlichkeit aufzuwiegen ?

Jeder sieht nur einen Teil seiner Wirklichkeit hier.
Der Threadersteller, der in seinem jugendlichen Übermut irgendwelche Pillen eingeworfen hat und festgestellt hat, dass die UAWs doch nicht so wild sind, so dass er der Meinung ist, dass Alles freigegeben gehört.
Die Verkäuferin, die einerseits ihre Tabletten verkaufen will, andererseits auch genug Patienten kennenlernen durfte, deren dringend erforderliche Pillen alle waren und kein Arzt zur Verschreibung da war.
Die Ärzte, die die Folgen von Tablettenmißbrauch, Fehleinnahmen und Nebenwirkungen sehen und die Folgen entsprechend behandeln müssen.

Meiner Meinung nach gibt es beim deutschen System an bestimmten Stellen verbesserungsbedarf, insgesamt bin ich der Meinung, dass wir einen guten Weg mit der "nicht-Freigabe" gehen. Wenn man sich bei Antibiotika die Resistenzentwicklungen der Länder anschaut, in denen Antibiotika frei verkäuflich sind, schaudert es mich und ich bin definitiv für eine kontrollierte Ausgabe solcher Medikamente.
Mißbrauchspotentiale gegenüber "kontrollierter therapeutischer Einnahme" von manchen Medikamenten abzuwägen muss bei jedem Medikament einzeln bestimmt werden. Beispiele wie Asthmasprays oder die Pille sind plakativ und sicherlich für die meisten Nutzer nachvollziehbar, aber es bleiben trotzdem genug Probleme und Komplikationen übrig, so dass man dort auch eine medizinische Kontrolle braucht. Kinofilm hin oder her.

Um ganz offen zu sprechen, dem Verkäufer- und auch den Ärzte-Standpunkt kann man jeweils in Punkten zustimmen und sicherlich einen Konsens finden der allen Beteiligten (Arzt, Apotheker, Patient) gerecht wird.
Der einzige Teil der m.E. real lächerlich und weltfremd ist, ist der Standpunkt und das Verhalten des Threaderstellers.

pillchen
11.08.2011, 09:09
Du sicherlich nicht ... Ich finde deinen sehr laxen Umgang mit Medikamenten und deren Verordnung mehr als nur bedenklich ... man merkt dir an dass du den Patienten als Kunden siehst

Moin,

nein natürlich nicht... warum auch? :-kaffee

Der Patient hat zwar nach der Begriffsbestimmung geduldig zu sein... aber er ist v.a. eins: EIN MENSCH

Darin nur Kunden oder Patienten zu sehen, ist für keine Seite zielführend und schafft Kontroversen.

Das Thema "verschreibungspflichtig" ist in den letzten Jahren in der "freien Wildbahn" leidlich genug verschärft worden.
Gleichzeitig ziehen sich viele Praxen aus der Omnipräsenz zurück, sei es in der Fläche, sei es durch Einschränkung ihrer Praxiszeiten ...

Ich weiß nicht, wie Du aus meinen Ausführungen auf laxen Umgang kommst? Wie hoch schätzt Du die Chance ein, daß nun bei einer "telefon.Verordnung" durch die Notfallpraxis ernsthafte UAW's auftreten könnten, wenn es um Dauermedikation geht?
Vielleicht noch ein 2. Mal alles lesen? :-lesen

Die Zahl von Patienten, die mangels ärztlicher Verfügbarkeit nicht an ihr Chroniker-Rezept kommen (auch die Pille gehört dazu...), hat hier in den letzten Jahren drastisch zugenommen.
Gerade diesen Sommer in den Ferien mal wieder gut zu merken, wenn z.B.
bestimmte Fachrichtungen zeitgleich im Urlaub sind. Da gibt's dann auch keine Vertretung.
Die wenigen verbliebenen Ärzte sind dann hoffnungslos überlaufen...
Natürlich haben nicht alle Patienten (Lust & Zeit...) die Möglichkeit, beim Vetretungsarzt lange zu warten...

Denen kann hier auch nicht geholfen werden, viele weichen dann von sich aus schon auf die erwähnte Notfallpraxis aus.

Und dann sind wir wieder bei den erwähnten Tagesrandlagen, die wir schon alleine aufgrund Öffnungszeiten (insbesondere Sonnabends) begegnen dürfen.
Wenn nun der "Notarzt" die völlig legitime telefon. Kontaktaufnahme mit dem Anliegen auf hilfsweise Abgabe eines Dauermedikamentes nicht noch durch die persönliche Zuweisung "krönen" möchte (was ja der absolut richtige Weg wäre), ist das sein Problem.

Allgemein,
man kann sicherlich substanzielle Diskussionen darüber führen, "warum" nun eine Substanz verschreibungspflichtig ist / wird / daraus entlassen wird...

Aber das ist nur für den grünen Tisch, nicht für den Praxisumgang damit.

Wer, wie die meisten hier, NICHT niedergelassen arbeitet und auch sonst nur wenig "Praxisvertretungen" gemacht hat, kann die tätsächliche Situation ambulanter Versorgung heute im Bann aller GKV-Reformen und deren "side-effects" für die Leistungserbringer "draußen" kaum einschätzen.

Es gibt, zumindest für die Patienten, immer noch "Inseln der Glückseligkeit", aber das hängt massiv von den Bundesländern / KV-Bezirken ab.
Wenn man das Gezerre um Punktwerte / EBM usw. mal live mitbekommen hat, dann wird nur zu verständlich, daß von der reinen "Scheinzahl" und dem FGD (speziell der Hausärzte) das Quartal vom Verdienst schon nach 8 Wochen rum ist und jede weitere Öffnungszeit den Verdienst eher als Zubrot erscheinen läßt.

Es ist bei den meisten Praxen hier gängige Übung, innerhalb des laufenden Quartales "plötzlich" fortbildungsbedingte Schließungen an die Tür zu kleben.

So what? :-meinung

Rico
11.08.2011, 20:33
laß mich Raten: Du kennst nicht den Zustand einer typischen bundesdeutschen Hausapotheke durch alle Altersstufen... Da ich täglich mindestens zweimal auf die harmlose Frage: "Was nehmen Sie denn für Medikamente?" den Inhalt einer braunen Papiertüte auf den Schreibtisch bzw. ins Krankenbett gekippt bekomme, würde ich mal sagen: Doch, so ungefähr.

Wer sich mit PCM umbringen will, hat in der Regel ohnehin eine medikamentöse Therapie "am Laufen"...Was ich ja sagte: Wer es aktiv plant, den hält selbst eine Verschreibungspflicht nicht auf.

Die Qualität von Affekthandlungen in diesem Zusammenhang sind sehr bunt, meist wird v.a. Alkohol als "Wirkbeschleuniger" der Einnahme eines bunten Potpourries an verfügbaren Tabletten eingesetzt.
[...] Und ohne C2 bringste die notwendige Tablettenzahl von 30 eh nicht runter.Was will uns das jetzt sagen?
Weil man eh nicht weiß, was die Leute dann im Affekt einwerfen ist's egal ob es verschreibungspflichtig ist oder nicht?

Über die Häufigkeit p.o. zu diskutieren ist fast müßig, die liegt zusammengefasst unter dem allgemeinen Lebensrisiko, auf der Straße z.B. beim Überqueren eines Zebrastrifens vom Auto angefahren zu werden.
Hier ist also eher von "über's Ziel hinausschießen" zu Reden.
Es gibt sicherlich ausreichend (aber nur intern verfügbare) Zahlen, was die Todesursache durch Ibu / Dicloabusus angeht, die dürften deutlich über Metamizol liegen.In die Risikobewertung fließt ja nicht nur die Häufigkeit, sondern auch die Schwere der UAW ein - und da wiegt eine nicht selten letale UAW auch wenn sie nur selten auftritt doch schwer, das ist auch richtig so.
Würden Diclo/Ibu heutzutage erst zugelassen werden, die würden bei ihrem UAW-Profil nie im Leben frei verkäuflich sein - so sind es halt pharmakologische Altlasten (über die sich einerseits die Anbieter von PPIs freuen und andererseits Gastroenterologen ägern dürfen)

Asthmaspray und Doping.... :-))
Da steht er vor Dir, ziemlich am Giemen, hält Dir ne leere Packung vor die Nase und Du willst diskutieren?:-sleppy Mit dem vitalen Notfall kannst Du alles an Argumenten totschlagen.
Dann kannst Du auch gleich sämtliche Antihypertensiva freigeben, denn wenn einer mit nem Blutdruck von 250 in der Apotheke steht, was will man da sonst sinnvolles machen?

Nur weil es im Notfall simpel und sinnvoll ist muss man das ja im Normalfall noch lange nicht so sein.
Wieviel % der Asthmasprays verkaufst Du denn an Leute im akuten Asthmaanfall? 1%? 0,5% Rechtfertigt das tatsächlich die Freigabe eines Medikaments mit Missbrauchspotential? Oder stellt sich der Apotheker dann hin und sagt: "Halt mal, das ist bei Ihnen aber ncht indiziert."

Die dort tätigen Mediziner wollen die Patienten auch nicht immer sehen, da reicht denen bei Standardsituationen alleine die telef. Kontaktaufnahme & Fallschilderung.
Das ist zwar auch nur halblegal, aber in Anbetracht der Vernunft vs. Kosten immer noch akzeptabel.Andererseits kann man so eine "Verordnung" grad den Hasen geben.
Der Arzt hat ja keine Chance zu verifizieren ob da wirklich Herr Müller steht oder Herr Maier, er kann weder die Indikation noch mögliche Kontraindikationen prüfen und nachher kann er immer noch sagen, er wisse von nichts.
Wir freuen uns ja immer wenn man was macht, was nicht ganz lege artis ist und es dann gut geht, aber wenn da mal was schief geht, dann sitzt man halt nachher nackig in den Möhren... in dem Fall übrigens der Apotheker, denn wenn der Arzt es weit von sich weist, jemals das Nitrospray für den Patienten mit dem Blutdruck von 220 und der bis dato unbekannten Aortenstenose (die auskultatorisch herrlich zu hören gewesen ist) telefonisch angeordnet zu haben, dann muss der Apotheker erstmal ein Rezept herzaubern, dass ihn zur Abgabe berechtigt hat.
Auch eine Form von falschem Altruismus, dem Gesundheitssystem Geld sparen zu wollen, indem man den Pfad der Legalität verlässt, weil der halt ein bisserl aufwändiger ist und dafür dann nachher notfalls gradezustehen hat, dann ist halt keinem geholfen. :-meinung

pillchen
11.08.2011, 23:19
D
Wir freuen uns ja immer wenn man was macht, was nicht ganz lege artis ist und es dann gut geht, aber wenn da mal was schief geht, dann sitzt man halt nachher nackig in den Möhren...

... in dem Fall übrigens der Apotheker,.....dann muss der Apotheker erstmal ein Rezept herzaubern, dass ihn zur Abgabe berechtigt hat.

Auch eine Form von falschem Altruismus, dem Gesundheitssystem Geld sparen zu wollen, indem man den Pfad der Legalität verlässt, weil der halt ein bisserl aufwändiger ist und dafür dann nachher notfalls gradezustehen hat, dann ist halt keinem geholfen.

Moin,

soweit erst einmal Danke für Deine differenzierten Ausführungen.

Um es nochmals klar zu betonen, diese "Ausnahmen" sind und bleiben Ausnahmen (Tendenz allerdings steigend...).
Für 'ne Regelmäßigkeit gehört eben jener "Ermessenspielraum" auch gesetzlich verankert.
Niemand möchte permanent mit einem Bein im Gefängnis stehen.

Aber mit Deiner Haftungsfrage zu telefon. Verordnungen liegst Du falsch.
Aus der Verordnung über die Verschreibungspflicht von AM:

§ 4
(1) Erlaubt die Anwendung eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels keinen Aufschub, kann die verschreibende Person den Apotheker in geeigneter Weise, insbesondere fernmündlich, über die Verschreibung und deren Inhalt unterrichten. Der Apotheker hat sich über die Identität der verschreibenden Person Gewissheit zu verschaffen. Die verschreibende Person hat dem Apotheker die Verschreibung in schriftlicher oder elektronischer Form unverzüglich nachzureichen.

D.h. Patient wird versorgt, auch fernmündlich veranlasst. Die Rezeptnachreichung ist eine Bringschuld, für dessen Unterlassung ausschließlich der Verschreiber haftbar gemacht wird. Greifen tut der letzte Passus natürlich nur, "wenn was schief geht".

Das Identitätsproblem entfällt, da die Notfallpraxis umschichtig von niedergelassenen Ärzten der Umgebung bedient wird, sowie eine Sprechstundenhilfe & meine Mitarbeiter ebenfalls als potentielle Zeugen mit dabei ist..


Das Spektrum an Telefonverordnungen, ob nun mit oder ohne nachgereichtes Rezept, umfasste bisher hpts. Pillen ... mit großem Abstand danach folgen Asthma / Cortisole und dann KHK in allen Varianten.

Vielleicht nochmals erklärt, wann das bei uns auftritt:
Unsere Öffnungszeiten Mo-SA von 8-20h..., insbesonders der Samstag ist davon betroffen.


Hypertensive Krisen, zumindest als Verdacht bei ner Routine-RR Messung in meiner Hütte zu vermuten, werden grundsätzlich "verhaftet" und mittels geeigneter Rettungsmittel unter Aufsicht dahin verbracht, wo man das besser beherrschen kann. :-dafür
Die letzte Nitro-Anwendung bei mir liegt schon 'ne Weile zurück:
Der Patient kam mit regulär mit Rezept und meinte, "in der Apotheke hätte man das da" (in der Praxis offensichtlich grad nicht) und man würde bei der sofortigen Anwendung behilflich sein... soviel dazu :-blush

Nochmals zu den UAW's mit u.U. letalem Ausgang.

Es ist eine ethische Frage, ob Millionen von Patienten mit Metamizol konfliktfrei versorgt werden können und im Ggenzug ein paar Tote als "Kollateralschaden" hinnehmbar sind oder nicht.
Fakt ist (für mich) nun mal, daß genau die Toten dieser Therapie u.U. schon vorher in Unfallsituationen "erwischt" werden können.

Die Risikobewertung, auch letaler Ereignisse, darf dennoch nicht in's Bodenlose verfallen, die den sonstigen Wert der Substanz kpl. verwischt.


Jener Altruismus, so er denn erkennbar sei, ist eigentlich mehr 'ne Zustandsbeschreibung unseres Gesundheitwesens in dessen Umfeld manchmal gewohnte Pfade zu verlassen sind, da geht's nicht darum, dem System ein paar Euro zu ersparen, sondern überhaupt noch in solchen Situationen von irgendwoher ne ärztl. Therapie usw. zu bekommen.

Wie zuvor schon ausgeführt ist der niedergelassene Bereich aller Leistungserbringer in einem ziemlichen "Absurdistan" angekommen. :-dance

Muriel
12.08.2011, 12:40
Fakt ist (für mich) nun mal, daß genau die Toten dieser Therapie u.U. schon vorher in Unfallsituationen "erwischt" werden können.


Kannst Du das bitte erläutern? Ich verstehe gerade nicht, was Du damit meinst.

pillchen
12.08.2011, 14:23
Kannst Du das bitte erläutern? Ich verstehe gerade nicht, was Du damit meinst.

War schon spät gestern...:-sleppy

gemeint, rein statistisch betrachtet, ist:
Wenn eine UAW in der Wahrscheinlichkeit eines letalen Ausgangs, geringer, als das allgemeine Lebensrisiko, an irgendwas um's Leben zu kommen, ist.

Da ist's für mich über's Ziel hinausgeschossen.

Und um nochmals die Problematik der nicht erkannten UAW durch solches Vorgehen zu entkräften:
Es handelt sich bei diesen Fällen fast ausnahmslos um Medikamente, im Rahmen einer Dauermedikation. Die UAW sind den Patienten längst bekannt, bzw. im Dauergebrauch zurückgegangen.


Und weil's ja so schön in's Thema passt. Ich schrieb am Anfang, daß in den letzten Jahren ja eher verschärft, denn gelockert wurde.
Der Trend in unserem Land, durch solche Maßnahmen, den braven Bürger vor allem vor sich selber zu schützen, hat zugenommen.

Andererseits werden Dinge liberalisiert, die ein viel höheres Risiko bergen: Internethandel mit Arzneimitteln unbekannter Herkunft und fehlender Kontrolle...


Der "mündige" Bürger ist eigentlich 'ne Farce (und ich meine damit nicht nur Arzneimittel...) :-keks

Rico
13.08.2011, 10:48
Um es nochmals klar zu betonen, diese "Ausnahmen" sind und bleiben Ausnahmen (Tendenz allerdings steigend...).
Für 'ne Regelmäßigkeit gehört eben jener "Ermessenspielraum" auch gesetzlich verankert.
Niemand möchte permanent mit einem Bein im Gefängnis stehen.

Aber mit Deiner Haftungsfrage zu telefon. Verordnungen liegst Du falsch.
Aus der Verordnung über die Verschreibungspflicht von AM:

§ 4
(1) Erlaubt die Anwendung eines verschreibungspflichtigen Arzneimittels keinen Aufschub, kann die verschreibende Person den Apotheker in geeigneter Weise, insbesondere fernmündlich, über die Verschreibung und deren Inhalt unterrichten. Der Apotheker hat sich über die Identität der verschreibenden Person Gewissheit zu verschaffen. Die verschreibende Person hat dem Apotheker die Verschreibung in schriftlicher oder elektronischer Form unverzüglich nachzureichen.D.h. Patient wird versorgt, auch fernmündlich veranlasst. Aber dann ist das doch alles gesetzlich geregelt und in Ordnung, oder?
Da ist dann doch nichts "halblegales" dran, wie Du weiter oben schreibst.
gemeint, rein statistisch betrachtet, ist:
Wenn eine UAW in der Wahrscheinlichkeit eines letalen Ausgangs, geringer, als das allgemeine Lebensrisiko, an irgendwas um's Leben zu kommen, ist.
Da ist's für mich über's Ziel hinausgeschossen.Das vereinfacht die Sache aberr auch stark.
Das "Lebensrisiko" muss man nolens volens tragen, da führt kein Weg dran vorbei.
Das Risiko einer UAW kann man aber beeinflussen durch die Prüfung der Indikation, die Wahl des Wirkstoffes, eine Limitierung der Anwendungsdauer oder der Höchstdosis. All das gibt man aus der Hand wenn ein Mittel frei verkäuflich wird.
Und gerade für die Behandlung von Bagatellen wie Regelschmerzen (wo Metamizol ja unbestritten gut ist) ist eine schwere (wenn auch sehr sekltene) UAW, die trotz Maximaltherapie in über 50% der Fälle tödlich verläuft schlicht aufgrund der relation zwischen Anlass und möglicher Folge viel weniger zu aktzeptieren als z.B. eine zwar häufiger auftretende, aber besser behandelbare UAW - wer will schon an Regelschmerzen sterben?

pillchen
13.08.2011, 14:08
Aber dann ist das doch alles gesetzlich geregelt und in Ordnung, oder?
Da ist dann doch nichts "halblegales" dran, wie Du weiter oben schreibst.Das vereinfacht die Sache aberr auch stark.
....
Das "Lebensrisiko" muss man nolens volens tragen, da führt kein Weg dran vorbei.
Das Risiko einer UAW kann man aber beeinflussen durch die Prüfung der Indikation, die Wahl des Wirkstoffes, eine Limitierung der Anwendungsdauer oder der Höchstdosis.

Moin,

doch, doch... im Kern ist zwar der Ablauf der "mündl. Verordnung" gedeckt, nicht aber dessen Zustandekommen:
Der Gesetzgeber geht davon aus, daß sich der Patient in der Obhut des Arztes befindet & dieser dann nach erfolgter Anamnese die unverzügliche Versorgung durch Telefonanruf erhält.

In diesen Fällen steht aber der Patient bei mir und wir rufen die Notfallpraxis an, um etwas von den "verordnen" zu lassen.
Der Arzt sieht den Patienten u.U. nicht.

Solange es sich dabei um die beschriebenen Aushilfsabgaben handelt, weil eine bestehende Medikation aufgebraucht* ist, wollen die Mediziner den Patient auch nicht unbedingt sehen.

Wir verweisen dennoch dahin, zumal ja ohne Kassenrezept, diese "Verordnung" als Privatrezept läuft.

*UAW interessieren, wie weiter vorn schon dargelegt, nicht.


Zum Lebensrisiko:

Das Gefährlichste am Leben ist das Leben ansich, denn das hat bisher noch keiner überlebt...

Rico
28.08.2011, 20:49
Um nochmal zu reanimieren: interessanter Beitrag aus dem aktuellen Ärzteblatt:
Die Arzneimittelkommission der Deutschen Ärzteschaft teil mit: „Aus der UAW-Datenbank“ Agranulozytose nach Metamizol – sehr selten, aber häufiger als gedacht (http://www.aerzteblatt.de/v4/archiv/pdf.asp?id=102582).
Zwei wichtige Sätze hieraus:
Aus Sicht der AkdÄ sollte Metamizol strikt nur innerhalb der [..] zugelassenen Indikationen verordnet werden [akute starke Schmerzen nach Verletzungen oder Operationen, Koliken, Tumorschmerzen, sonstige akute oder chronische starke Schmerzen, soweit
andere therapeutische Maßnahmen nicht indiziert sind, hohes Fieber, das auf andere Maßnahmen nicht anspricht]. Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat 2009 darauf hingewiesen, dass es bei leichten oder mittelstarken Schmerzen nicht angewendet werden darf.

Die Art der Applikation (intravenös oder oral) beeinflusst das Risiko [der Agranulozytose] vermutlich nicht.
Das spricht IMHO sehr deutlich gegen eine OTC-Abgabe. :-meinung