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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Frage A87; Tag 2



19.03.2003, 15:39
Meiner Meinung nach ist die Frage so nicht zu beantworten!

B ist sicherlich richtig, ein erheblicher Teil lässt sich zur Frau machen, aber im Transsexuellengesetz steht:

Personenstandsänderungen sind nur nach Beendigung einer ggf. bestehenden Ehe und geschlechtsumwandelnder Operation zulässig!

Sollte das für die Akzeptanz der Antwort D nicht ausreichen?

19.03.2003, 16:29
Hi !

Du hast recht, was das Gesetz angeht. Ich als Nicht-Jurist frage mich nur, ob die ja auch ohne OP mögliche Namensänderung nicht auch schon unter den Begriff "Personenstandsänderung" fällt!?
Tolle Frage für Juristen !
Aber Antwort B ist auf jeden Fall korrekt, denke ich.

Ciao,
Christian

20.03.2003, 14:26
Die Änderung des Vornamens ist auch ohne Operation zulässig,
aber die Personenstandsänderung wird im Gesetzestext einzeln aufgeführt und kann daher nicht mit einer Namensänderung gleichgesetzt werden.

Zu Aussage B: Da es nur zwei Möglichkeiten einer Geschlechtsumwandlung gibt, muß zwangsläufig ein erheblicher Teil von Mann zu Frau erfolgen. Ein erheblicher Teil der deutschen Bevölkerung sind nämlich Männer.

Die Aussage ist doch viel zu vage und allgemein, um daraus einen Schluß auf die Anzahl der Operationen zu ziehen.
Außerdem ist ja bekanntlich die OP zur Frau leichter als andersrum.

20.03.2003, 16:34
Ich bin völlig überrascht das es ein TZranssexuellengesetz gibt, ich Unwissender. Habe das für einen miesen IMPP Scherz gehalten. War ja nicht der einzige miese.....!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!