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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Überprüft Hochschule nochmal die Zulassung?



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Roke
12.08.2011, 21:28
gut, trotzdem schädigt er einen anderen, dem er den Platz wegnimmt, das ist defintiv und damit wäre für mich der Strafbestand des Betruges erfüllt... mehr will ich dazu nicht sagen, ich bin kein Jurist... denke da sollte man sich anderweitig professionellen Rat einholen...

SuperSonic
12.08.2011, 21:52
Ich sehe das mit dem Vermögensvorteil nicht so, schließe mich aber dieser Aussage an:

denke da sollte man sich anderweitig professionellen Rat einholen...

simonb.
16.08.2011, 18:44
Hallo,

ich habe bei Google einen aktuellen Beitrag zum Thema gefunden.

Da schreibt unter anderem ein Benutzer mit Namen "Studsekretariat":

"Es existieren vermehrt zentrale Datenbanken, woran alle Hochschulen Zugriff besitzen (am Anfang war das nur in einzelnen Bundesländern so). Vorreiter waren dabei Ba-Wü und Bayern. Ich kann somit durch den Zugriff auf die Datenbanken sehen, ob ein Bewerber schon eingeschrieben war und auch wie viele HS er bis dato hat. Lasst es also lieber sein!"

und

"Es existieren bereits zentrale Datenbanken mit Studierendendaten seit 2005 und nun mehr davon. Das sind gemeinsame Projekte von Hochschulen.
Vielfach legen Bewerber ihre Unterlagen nur zum Abgleich mit den Informationen aus der Datenbank vor.
Wenn ich sehe, daß da etwas nicht stimmt, dann hake ich nach beim Bewerber. Wenn er sich dann immer noch blöd (Ich spreche konkret die Imma mit Zeitraum an HS XY an) stellt trotz Eintragung in der Datenbank, dann hat er sich die Zulassung erschlichen und trotz unterschriebener Versicherung wahrheitsgemäßer Angaben im Bewerbungsbogen geschwindelt. Die Zulassung- also der Verwaltungsakt- wird von mir zurückgenommen und der Bewerber nicht immatrikuliert gemäß Immatrikulationsordnung der Bundesländer. Ich habe bei Nichtvorliegen der Immatrikulationsvoraussetzungen so zu verfahren nach den gültigen Ordnungen.
Er kann dann von Glück sagen, wenn nicht noch ein weiteres zivilgerichtliches Verfahren gegen ihn von uns als Verwaltung gestartet wird.
Denn das ist kein Kavaliersdelikt sondern ein Betrugsfall!"

Quelle: http://www.studis-online.de/Fragen-Brett/read.php?3,1177987

Ich kann nicht beurteilen, ob das stimmt, aber wenn es so ist, dann würde ich dir bzw. deiner Freundin nicht raten, sich einzuschreiben.

Latlab
16.08.2011, 19:06
Ich muss da dem blauen Igel mal beipflichten. Eine Straftat liegt nicht vor, wenn überhaupt könnte es eine Ordnungswidrigkeit sein. Der Irrtum ist übrigens auch im BGB ganz toll geregelt. Der Fehler liegt, wenn überhaupt bei HS, die ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist. Deine Freundin hat sich ja sicherlich nicht das erste mal beworben. Daher müsste HS die Informationen haben, war jedoch wohl nicht in der Lage sie auszuwerten, wo wir wieder bei der Sorgfaltspflicht wären.

Von daher such dir nen Spezialisten für Verwaltungsrecht und sicher dich nochmal ab.

Solara
16.08.2011, 19:11
Ich muss da dem blauen Igel mal beipflichten. Eine Straftat liegt nicht vor, wenn überhaupt könnte es eine Ordnungswidrigkeit sein. Der Irrtum ist übrigens auch im BGB ganz toll geregelt. Der Fehler liegt, wenn überhaupt bei HS, die ihrer Sorgfaltspflicht nicht nachgekommen ist. Deine Freundin hat sich ja sicherlich nicht das erste mal beworben. Daher müsste HS die Informationen haben, war jedoch wohl nicht in der Lage sie auszuwerten, wo wir wieder bei der Sorgfaltspflicht wären.

Von daher such dir nen Spezialisten für Verwaltungsrecht und sicher dich nochmal ab.

Der Fehler liegt bei der Antragsstellerin, die falsche Angaben gemacht - und nicht bei irgendjemand anders.
Hier von mangelnder Sorgfaltspflicht seitens der HS zu sprechen ist ausgesprochen erfinderisch.

Latlab
16.08.2011, 20:59
Der Fehler liegt bei der Antragsstellerin, die falsche Angaben gemacht - und nicht bei irgendjemand anders.
Hier von mangelnder Sorgfaltspflicht seitens der HS zu sprechen ist ausgesprochen erfinderisch.

Mhh würde ich so gar nicht sagen. Wir hatten in der Uni letztens nen Präzedenzfall besprochen, wo es um irrtümlich falsche Angaben durch einen Antragsteller ging. Dort war die Sorgfaltspflicht des Sachbearbeiters dann auch im Gespräch.

Shizr
16.08.2011, 22:42
Kann uns hier wer helfen?
Deine Freundin soll sich zügigst einen guten, in Unisachen erfahrenen Verwaltungsrechtler suchen.


Es kann sein, dass Latlab Recht hat und man sich aus der Sache irgendwie rauswinden kann, aber dennoch liegt grässlich viel potentieller Ärger in der Luft. Und die hier dringend notwendige rechtliche Beratung durch einen Fachmann (!) kann dieses Forum mit Sicherheit nicht leisten.

Herzkasperl
16.08.2011, 22:52
Deine Freundin soll sich zügigst einen guten, in Unisachen erfahrenen Verwaltungsrechtler suchen.


Es kann sein, dass Latlab Recht hat und man sich aus der Sache irgendwie rauswinden kann, aber dennoch liegt grässlich viel potentieller Ärger in der Luft. Und die hier dringend notwendige rechtliche Beratung durch einen Fachmann (!) kann dieses Forum mit Sicherheit nicht leisten.

Ja, genau so und genau so einfach ist das. Und den ganzen Rest, der weiter oben geschrieben wurde, möchte ich mal nicht kommentieren. Nur soviel: Die Approbation dürfte wohl nicht leiden.... Soooo schlimm ist das auch alles nicht - für den Laien sagen wir mal: etwa so wie eine falsche Steuererklärung....

lpv41
17.08.2011, 09:47
ich war mich gerade in frankfurt immatrikulieren...die wußten da noch nichtmal das ich schon mal in frankfurt eingeschrieben war....

Medi2009
17.08.2011, 12:29
Wo ist denn hier das Problem; es wurden falsche Angaben gemacht und deswegen hat jemand einen Platz bekommen. Wozu zum Anwalt gehen, der eigene Verstand sagt einem doch schon,dass der Platz nicht rechtmäßig vergeben wurde.
Wo wär denn da jetzt die Grenze, wenn ich vergesse nur ein Semester anzugeben, oder wenn ich "vergesse" ein ganzes Studium anzugeben...

simonb.
17.08.2011, 17:51
Wo ist denn hier das Problem; es wurden falsche Angaben gemacht und deswegen hat jemand einen Platz bekommen. Wozu zum Anwalt gehen, der eigene Verstand sagt einem doch schon,dass der Platz nicht rechtmäßig vergeben wurde.

Das Problem ist, welches ich ja bereits anführte, dass es wohl ein bundesweites Register (zumindest einiger bzw. vieler Hochschulen) gibt, in dem vermerkt wird, wer wann wo und wie lange schon einmal studiert hat.

Dadurch würde ein Verheimlichen der studierten Semester fast automatisch zu rechtlichen Konsequenzen führen, da die recht wenigen Studienanfänger in der Wartezeitquote ja schnell kontrolliert werden können.

Und dann käme halt wiederum der entsprechend ausgebildete Anwalt zum Zug...


Die Approbation dürfte wohl nicht leiden.... Soooo schlimm ist das auch alles nicht

Das glaube ich auch nicht. Denn entweder fällt es relativ kurzfristig nach der Einschreibung auf und man wird sofort wieder exmatrikuliert oder sonst halt garnicht. Es kommt doch nach 6 1/2 Jahren Studium nicht plötzlich jemand auf die Idee die Wartesemester nachzukontrollieren. Vermute ich :)

medizininteressiert
17.08.2011, 19:04
Das glaube ich auch nicht. Denn entweder fällt es relativ kurzfristig nach der Einschreibung auf und man wird sofort wieder exmatrikuliert oder sonst halt garnicht. Es kommt doch nach 6 1/2 Jahren Studium nicht plötzlich jemand auf die Idee die Wartesemester nachzukontrollieren. Vermute ich :)

gerüchtweise soll es aber schon Fälle gegeben haben, da wurde rückwirkend Abi/ Studium aberkannt. Zwar nicht im Zusammenhang mit Wartesemester.