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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Überprüft Hochschule nochmal die Zulassung?



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Hobbit24
12.08.2011, 19:34
Hallo,

meine Freundin hat ein Problem und zwar folgendes, ähm und das Problem hat sie wegen meiner Dummheit, nur am Rande erwähnt.
Also folgendes:

Zur Zeit ihrer Bewerbung bei Hochschulstart war sie im Ausland und hatte mich gebeten den Antrag bei HSS auszufüllen. Später hat sie ihn auch unterschrieben, allerdings ohne zu bemerken, dass ich VERSEHENTLICH vergessen hatte, dass sie schon 1 Semester studiert hatte.
So weit so gut, nun hat sie eine Zulassung bekommen, obwohl ja in Wirklichkeit 1 Semester fehlt.

Merkt das die Hochschule (MHH), wenn sie die Angaben dort richtig macht? Bei der Imma versichert man die Angaben ja an Eides statt.
Kann uns hier wer helfen?

Coxy-Baby
12.08.2011, 19:41
Über welche Quote ist sie denn reingekommen? Und hätte das jetzt was geändert?

Jemine
12.08.2011, 19:43
Wahrscheinlich über Wartezeit, so wie ich das verstanden hab, und da macht's ja schon nen Unterschied :-nix

Hobbit24
12.08.2011, 19:47
ja, wartezeit, hat nur 11, 12 wurden aber dadurch angerechnet

Coxy-Baby
12.08.2011, 19:53
ja, wartezeit, hat nur 11, 12 wurden aber dadurch angerechnet

Dann würde ich einfach auf eine immatrikulation verzichten und mich nächstes jahr neu bewerben.....

konstantin
12.08.2011, 20:08
Sie haette dieses Jahr keine Zulassung erhalten duerfen. Kann gut sein, dass das unter den Tisch geraten ist und keinem mehr auffaellt. Sollte das aber rauskommen, dann war's das. Ist massiver Betrug.

Tina*
12.08.2011, 20:09
Wenn es später herauskommt, dann kann sie exmatrikuliert werden.

pottmed
12.08.2011, 20:20
Wenn das später raus kommt wird sie nicht nur exmatrikuliert, es handelt sich auch um eine Straftat.

Man kann es natürlich drauf ankommen lassen, aber mir persönlich wäre es zu heiß.

Hobbit24
12.08.2011, 20:22
aber müssten die das nicht binnen 1 jahr merken (staatsvertrag)?

*******, nur wegen meiner dummheit und sie hatte sich schon gefreut:-heul

pottmed
12.08.2011, 20:23
Was hat das mit einem Staatsvertrag zu tun ? Keine Ahnung ob sowas verjährt, aber falls ja bestimmt nicht innerhalb eines Jahres.

Coxy-Baby
12.08.2011, 20:25
Sie hätte gar keinen zulassungsbescheid bekommen dürfen, selbst wenn es erst in 5 jahren rauskommt wird sie ein riesen problem bekommen....

Hobbit24
12.08.2011, 20:26
wahrscheinlich...
na ja, in 1 jahr sollte es klappen, sofern sie mit 29 dann noch studieren will :-meinung

danke für eure antworten :-party

Roke
12.08.2011, 20:35
Also wenn das rauskommt, dann ist sie dran...sie wird exmatrikuliert und es wird ein Strafverfahren eingeleitet, welches wohl mit einer erheblichen Strafe ausgehen wird. Sie hat ja auch mit Ihrer Unterschrift versichert, dass alle Angaben der Wahrheit entsprechen. Das ist vorsätzlicher Betrug! Eventuell wird sie dann wegen der Vorstrafe eh nie eine Approbation bekommen....Normaler Betrug verjährt nach 5 Jahren, schwerer erst nach 10!

konstantin
12.08.2011, 20:58
Aehm...? Wegen deines Fehlers? Bestimmt nicht. Sie haette keinen Platz erhalten duerfen. So oder so. Es waere eher dein Fehler, wenn sie jetzt anfaengt zu studieren und sie hinterher aus'm Studium geschmissen wird.
Noch besser, wenn sie studiert und ihr hinterher die Approbation aberkannt wird...

SuperSonic
12.08.2011, 21:17
Ähm, mal langsam mit den jungen Pferden...


Also wenn das rauskommt, dann ist sie dran...sie wird exmatrikuliert und es wird ein Strafverfahren eingeleitet, welches wohl mit einer erheblichen Strafe ausgehen wird. Sie hat ja auch mit Ihrer Unterschrift versichert, dass alle Angaben der Wahrheit entsprechen.
Auf welcher rechtlichen Grundlage soll ein Strafverfahren eingeleitet werden? Es handelt sich ja nicht um Betrug im Sinne des § 263 StGB (http://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__263.html). Auch wurden keine Urkunden gefälscht. Die Angaben bei der Bewerbung wurden auch nicht an Eides statt versichert.

Was aber mit Sicherheit vorliegt, ist eine Ordnungswidrigkeit nach Art. 16 des Staatsvertrags (http://www.hochschulstart.de/fileadmin/downloads/Gesetze/G02.pdf), die mit einer Geldbuße bis zu 5000 € geahndet werden kann.

Roke
12.08.2011, 21:27
naja, in wie weit das Betrug ist sei mal dahingestellt... ich sehe in dem von dir zitierten § folgende Übereinstimmung:"...rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält..."
Vermögensvorteil kann sein, muss aber nicht, je nach der aktuellen Anstellung der Antragsstellerin, der 2. Teil wird aber sicher zutreffen, Sie schädigt andere damit...

SuperSonic
12.08.2011, 21:35
Der Studienplatz ist kein Vermögensvorteil, und das Vermögen eines anderen wird auch nicht geschädigt. :-nix Damit greift § 263 StGB hier nicht.

Roke
12.08.2011, 21:46
Naja, es gibt schon einen Vermögensvorteil, entweder der Studienplatz selbst (wie sollte sonst der Streitwert bei Studienplatzklagen festgelegt werden) oder der Mehrverdienst gegenüber dem alten Job. Ansonsten wird auch ein anderer in seinem Vermögen geschädigt, wenn er ein Jahr länger warten muss und z.b. den Beruf der Krankenpfleges ein Jahr länger ausüben muss bzw. ein Jahr weniger als Arzt arbeitet.

SuperSonic
12.08.2011, 22:11
wie sollte sonst der Streitwert bei Studienplatzklagen festgelegt werden
Stichwort "Auffangwert" von 5000 €
http://www.gesetze-im-internet.de/gkg_2004/__52.html
http://www.justiz.nrw.de/BS/Hilfen/streitwertkatalog.pdf

medizininteressiert
12.08.2011, 22:20
vielleicht kannst du hier (http://www.frag-einen-anwalt.de/) einen Vorantwort eines Anwalts bekommen.