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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Pflegepraktikum und Schwerbehinderung



Teufeline
14.08.2011, 21:06
Hallo,

ich habe eine Frage zum Pflegepraktikum. Gibt es in Kliniken Schwierigkeiten, wenn man einen Schwerbehindertenausweis besitzt? Können Sie dann das Praktikum verweigern? Oder wird überhaupt nicht danach gefragt?

Vielen lieben Dank!
Teufeline

Feuerblick
14.08.2011, 21:11
Danach gefragt wird in der Regel nicht und wenn du nicht gerade deinen Kopf unterm Arm trägst, wird dir auch kaum eine PDL das Praktikum verweigern. Kommt ein wenig auch auf die Art der Schwerbehinderung an, ob man dir ein Pflegepraktikum zutraut...

Kandra
15.08.2011, 00:09
Hast ne PM :)

Lupus74
15.08.2011, 10:05
Informationen dazu würden mich auch interessieren.

Ist es möglich sich von der Pflicht zum KPP befreien zu lassen ?

Kandra
15.08.2011, 10:14
Hätte ich jetzt zumindest nix gefunden. Dürfte auf jeden Fall nicht einfach werden. Habe sogar von Rollstuhlfahrern gelesen, die nicht befreit wurden.

ehemaliger User_15082016-1
15.08.2011, 10:24
Möchte der Threadsteller überhaupt befreit werden? Dachte es geht daraum, dass er befürchtet, das Praktikum NICHT machen zu dürfen und nicht, dass er sich befreien lassen möchte

Zum Letzteren gabs hier schon mal nen Thread und da hieß es, dass man sich, wenn man nicht in der Lage ist das Praktikum zu machen, sich befreien lassen kann bzw. etwas anderes dafür machen muss

Kandra
15.08.2011, 10:31
Jo, dazu habe ich ihm schon eine PM geschrieben. Ums kurz zu sagen: Ist normalerweise kein Problem :)

Lupus74
15.08.2011, 10:33
Möchte der Threadsteller überhaupt befreit werden? Dachte es geht daraum, dass er befürchtet, das Praktikum NICHT machen zu dürfen und nicht, dass er sich befreien lassen möchte

Zum Letzteren gabs hier schon mal nen Thread und da hieß es, dass man sich, wenn man nicht in der Lage ist das Praktikum zu machen, sich befreien lassen kann bzw. etwas anderes dafür machen muss

Was anderes Ersatzweise machen wär ja in Ordnung, geht ja nicht darum sich zu drücken. Nur kann es ja nicht sein, das man am erfolgreichen Studium gehindert wird, nur weil man das KPP aus bestimmten Gründen nicht absolvieren kann, für die man selber nichts kann. Na ja, ich denke letzten Endes muss man sich ans zuständige Landesprüfungsamt wenden und das mit denen klären, der Uni selber isses wohl egal.

Teufeline
15.08.2011, 14:27
nein, ich möchte mich nicht davon befreien lassen. Ich habe nur Bedenken, dass ich von Klinik zu Klinik laufe und es dann heißt mit SBA können wir Sie nicht beschäftigen.
Seid ihr überhaupt nach einem SBA gefragt worden?

epeline
15.08.2011, 15:02
also mcih hat man damit eigentlich nach gar nichts gefragt, außer daten wie name, anschrift und geburtsdatum, nicht nach irgendwelchen ausweisen, chronischen krankheiten etc
glaube, meine person an sich war denen ziemlich egal und kann mir gut vorstellen, dass es woanders auch so ist.

kann mir aber auch denken, dass es anders aussieht, wenn eine schwere behinderung offensichtlich ist. dann wird sciher gefragt, wie man sich das vorstellt, was man leisten kann etc...

ehemaliger User_15082016-1
15.08.2011, 16:19
nein, ich möchte mich nicht davon befreien lassen. Ich habe nur Bedenken, dass ich von Klinik zu Klinik laufe und es dann heißt mit SBA können wir Sie nicht beschäftigen.
Seid ihr überhaupt nach einem SBA gefragt worden?

Ne, ich wurde auch nicht danach gefragt. Jedoch war es in dem Krankenhaus wo ich Praktikum gemacht hab so, dass wenn man länger als 1 Monat dort gearbeitet hat, man zum Betriebsarzt musste. Dort wurde man dann aufgeklärt über Sicherheitshinweise und es wurden Standarduntersuchungen, RR-Messung, Hörtest/Sehtest gemacht.

Meuli
15.08.2011, 17:53
Zu meiner PJ-Zeit gabs auf der einen Innere-Station einen Pflegepraktikanten (vor dem Studium) im Rollstuhl ...