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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Physikum-Notenspektrum



Freund der Medizin
16.08.2011, 17:27
Hallo,

die Physikumsnote ist also der Durschnitt aus dem Ergebnis der praktischen Prüfung und dem Ergebnis der mündlichen Prüfung.

Werden für die beiden Einzelergebnisse nur die diskreten Noten 1/2/3/4/5und damit für die Gesamtnote nur 1/ 1,5/ 2/ 2,5/ 3/ 3,5/ 4/ 4,5/ 5 vergeben?
Hat jemand mit einem Physikum von 1,0 in der mündlichen Prüfung die 1 und in der schriftlichen Prüfung mehr 75% erreicht (so dass es über 75% keine Differenzierung gäbe)?

Elena1989
16.08.2011, 17:34
Hallo,

die Physikumsnote ist also der Durschnitt aus dem Ergebnis der praktischen Prüfung und dem Ergebnis der mündlichen Prüfung.

Werden für die beiden Einzelergebnisse nur die diskreten Noten 1/2/3/4/5und damit für die Gesamtnote nur 1/ 1,5/ 2/ 2,5/ 3/ 3,5/ 4/ 4,5/ 5 vergeben?
Hat jemand mit einem Physikum von 1,0 in der mündlichen Prüfung die 1 und in der schriftlichen Prüfung mehr 75% erreicht (so dass es über 75% keine Differenzierung gäbe)?

Um in der schriftlichen ne eins zu bekommen braucht man ca. 90%, nicht 75... 75% sind ne 3.

Um ne 1,0 im Physikum zu haben brauchst du ne 1 in der mündlichen und ne 1 in der schriftlichen (is ja logisch).

Und ansonsten gilt: Schriftliche Prüfung + Mündliche Prüfung geteilt durch zwei.

Und die schlechteste Note die rauskommen kann ist 4,0, weil mit ner 5 in einem Prüfungsteil wurde dieser Teil ja nicht bestanden und muss daher nochmal gemacht werden.

tfc82
17.08.2011, 14:26
Na das was er meinte: Ja, die Noten auf dem Physikumszeugnis sind dann z.B. "sehr gut", "gut", usw. nicht irgendwie 1,5 oder so.

Trotzdem stehen beide Noten ja als Einzelnoten auf dem Zeugnis. Es wird aber zu Studentengunsten abgerunde, heißt:
Schriftlich ne 2 mit ca. 252 Punkte (je nach dem wie es läuft bei den anderen)
Mündlich 1

Physikum = Sehr gut

SuperSonic
17.08.2011, 19:46
Mensch, schaut doch einfach mal in die Approbationsordnung, da ist das alles geregelt!

Im Physikumszeugnis steht bei einer schriftlichen 2 und einer mündlichen 1:
Er/Sie hat den Ersten Abschnitt der Ärztlichen Prüfung mit der Note "sehr gut" (1,5) am 06.09.2011 bestanden.

Es wird nicht auf eine 1 abgerundet, der Zahlenwert bleibt 1,5.