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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Arzt & Tierheilpraktiker???



Carrot
19.03.2003, 20:34
Ich habe mal eine Frage. Ich bin geprüfte Heilpraktikerin, und arbeite auch als Tierheilpraktikerin, was mir eine Menge Spaß macht, und ich hatte schon viele zufriedene Kunden.
Ich möchte nun gerne Medizin studieren.

Dazu möchte ich gerne wissen: darf ich später trotzdem noch "nebenbei" als Tierheilpraktiker arbeiten, wenn ich es irgendwann zum Arzt geschafft hab? Oder kann man da seine Approbation verlieren? Ich habe nur gehört, daß Ärzte nicht als z.B. Rettungssanis oder Pflegekräfte arbeiten dürfen. Wie sieht's im tierischen Bereich aus? Ich kann aber wirklich nicht auch noch Tiermed studieren, das wird dann ganz schön viel... Aber ich möchte eigentlich weder die therapeutische Arbeit mit den Menschen oder mit den Tieren missen!

Grüßlies

Carrot

hibbert
20.03.2003, 13:54
Ich hab da grad die Idee:
Wie wäre es mit Tiermedizin???
Solche Einfälle kommen bei mir ganz spontan, irre oder? :-D :-D :-(( :-(( :-((

Heinz Wäscher
20.03.2003, 14:13
Hibbert! Du bist echtn Knaller! :-)) :-))

@ Carrot
ruf lieber mal beim LPA an
sicha is sicha :-top

Carrot
20.03.2003, 18:02
Danke, toller Vorschlag, da wäre ich nie drauf gekommen :-D

IHab mich wohl nicht klar ausgedrückt. Ich interessiere mich für schon immer für das Medizinstudium, hab damals die Heilpraktikergeschichte zur Wartezeitüberbrückung gemacht, da der NC nicht reichte. Die Arbeit mit den Tieren kam später, macht aber viel Spaß. Ich habe lange überlegt ob Tier oder Humanmedizin, ich kann es mir nicht leisten, beides hintereinander zu machen!!! Die Entscheidund ist für die Humanmedizin gefallen, da mir diese mehr am Herzen liegt.

Danke für den Vorschlag Heinz, ich frag beim LPA nach!

Nico
20.03.2003, 19:15
Ich hab mal gesucht und auch was gefunden:

Arzt und Heilpraktiker (http://www.laekh.de/Recht/Aktuelles/arzt_heilpraktiker.html) <- anklicken


Berufsbezeichnung Tierheilpraktiker
Die Verwendung der (gesetzlich nicht geschützten) Berufsbezeichnung Tierheilpraktiker durch Personen, die ohne Arzt zu sein,* bei der Behandlung von Tieren Naturheilverfahren anwenden und eine entsprechende Ausbildung abgeleistet haben, ist nicht irreführend. Keine Rolle spielt es dabei, ob zur Ausübung als Tierheil-praktiker eine staatliche Erlaubnis notwendig ist oder nicht.
(Bundesgerichtshof, Az.: I ZR 108/97)

Ergo:
Bis zur Approbation darf man sich (Tier-)Heilpraktiker nennen, danach nicht mehr.

Gruß
Nico