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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Absicherung vor Druckmitteln durch Vorgesetzte



areyouserious
23.08.2011, 10:24
Liebes Forum, Liebe Kollegen,

Ich arbeite momentan in einem Haus und bin mit einigen Umständen unzufrieden. Als Eckpunkte wären zu nennen:

-Massive unvergütete Überstunden
-Mangelnde Weiterbildung
-Übernahme von konsiliarischen fachärztlichen Tätigkeiten durch Assistenzärzte
-Teilweise extreme Arbeitsbelastung
-Unbezahlte Wochenendarbeit

Es ist bekannt, dass von Vorgesetzten gerne Druckmittel gegen unzufriedene Arbeitnehmer verwendet werden. Diese werden auch eingesetzt um Kündigungen zu verhindern, und das Personal längerfristig zu binden. Darunter zählen:

-Ausstellen eines schlechten Arbeitszeugnisses trotz ordentlicher Arbeit
-Keine Bestätigung von Weiterbildungsinhalten

Wegen oben genannter Umstände sehe ich meine Zukunft in diesem Hause als eher kurzfristige Angelegenheit. Ich möchte jedoch für meine, meiner Meinung nach ordentliche Arbeit, auch ein ordentliches Zeugnis, eine Bestätigung der Weiterbildungsinhalte sowie eine Vergütung der Überstunden erlangen. Sollte dies nicht auf freiwilliger Basis geschehen bin ich auch bereit dies arbeitsrechtlich durchzusetzen. Ich bin nicht bereit mich in unserer Stellensituation ausbeuten zu lassen.

Falls der Ernstfall eintreten sollte möchte ich schon jetzt dafür sorgen, dass ich möglichst gut aufgestellt bin. Vorkehrungen die ich bereits getroffen habe oder treffen werde:

-Dokumentation aller Weiterbildungsinhalte durch Patientenaufkleber
-Minutiöse Dokumentation aller geleisteten Überstunden inklusive oberärztlicher Bestätigung
-Mitglied Marburger Bund
-Rechtschutzversicherung inklusive Arbeitsrecht
-Ausstellung eines Zwischenzeugnisses, jedes 1/2 Jahr, Prüfung durch Fachperson - Danke "medizininteressiert"

War jemand in einer ähnlichen Situation und/oder hat weitere Hinweise für mich?

Danke.

medizininteressiert
23.08.2011, 11:14
-Ausstellen eines schlechten Arbeitszeugnisses trotz ordentlicher Arbeit

In der Wirtschaft ist es so, dass du vor das Arbeitsgericht gehen kannst. Das kann zur Folge haben, dass dein AG das Zeugnis ändern muss. Allerdings gibt es nette Spielereien mit denen jeder andere AG weiß, was Sache ist. Nur als Beispiel ist zu nennen, dass dabei gerne das Datum des Arbeitszeugnisses sich nicht mit den übrigen Daten deckt.

Beim Arbeitszeugnis solltest du, wenn es dir finanziell möglich ist, einen Bewerbungscoach zu Rate ziehen. Die können diese Zeugnisse prüfen und haben ihre entsprechende Erfahrung. In der Regel kannst du dir alle 1/2 Jahre ein Zeugnis ausstellen lassen. Würde ich in der Regel auch tun, damit du ein Feedback für deinen Leistungsstand hast.

Deine Vorkehrungen halte ich alle für gut und durchdacht. Du könntest natürlich auch noch Tagebuch darüber führen. Überstundenprotokollierung sowieso. Wobei es da im Krankenhaus sowieso eine Zeitschaltuhr geben dürfte? In der Wirtschaft findest du sowas sehr selten und dementsprechend werden Überstunden gar nicht erst bezahlt ;-)


Rechtschutzversicherung inklusive Arbeitsrecht

Vielleicht wäre ein Anwalt für Medizinrecht auch noch ganz passend?

areyouserious
23.08.2011, 11:25
Beim Arbeitszeugnis solltest du, wenn es dir finanziell möglich ist, einen Bewerbungscoach zu Rate ziehen. Die können diese Zeugnisse prüfen und haben ihre entsprechende Erfahrung. In der Regel kannst du dir alle 1/2 Jahre ein Zeugnis ausstellen lassen. Würde ich in der Regel auch tun, damit du ein Feedback für deinen Leistungsstand hast.


Super Tip, wurde im Ausganspost aufgenommen. Danke.



Wobei es da im Krankenhaus sowieso eine Zeitschaltuhr geben dürfte?


Ein elektronisches Zeiterfassungssystem existiert in diesem Hause leider nicht. Natürlich hat der Arbeitgeber keinerlei Interesse diesen Umstand zu ändern.

Für einen Anwalt für Medizinrecht ist die Situation noch zu prophylaktisch. Im Moment gibt es noch keinerlei Konflikte, sie sind für mich jedoch abzusehen. Deshalb möchte ich natürlich möglichst vorbereitet sein, sollte es dazu kommen.

Gruß,

MissGarfield83
23.08.2011, 11:47
M.E. schießt du gerade mit Atombomben auf Spatzen. Du schriebst du seist Mitglied im MB - reicht doch eigentlich. Die können dich beraten was das Zeugniss angeht und in rechtlichen Dingen wie der Vergütung von Überstunden. Wichtig ist dass du diese dokumentierst mit Zeit, Datum und Grund für dieselbigen. Aufgaben die nicht deiner Qualifikation entsprechen kannst und musst du sogar ablehnen - Stichwort "Übernahmeverschulden".

Wenn die Stelle so schlecht ist, dann nimm nach den 6 Monaten Weiterbildungszeit ( oder wenns unerträglich ist früher - was dir dann aber nicht auf die Weiterbildung angerechnet wird ) die Beine in die Hand und such dir ne andere Klinik ... alles weitere würd ich dann wenn es nicht zu deiner Zufriedenheit läuft und keine Einigung möglich ist, einem Anwalt übergeben und den machen lassen - der MB hilft dir da sicherlich gerne weiter.

Brutus
23.08.2011, 15:23
Häufig ist es auch so, dass der Weiterbildungsberechtigte kein Zeugnis ausstellt. Hab das bei einem Kollegen mitgekriegt, der hat 2 Jahre auf sein Weiterbildungszeugnis gewartet. Nachdem er es mehrfach eingefordert hat Zwecks Anmeldung zur FA-Prüfung hat erst der Hinweis, sich bei der Weiterbildungsabteilung der ÄK zu beschweren, zu einer zügigen Ausstellung des Zeugnisses geführt.
Da die ÄK mittlerweile die Weiterbildungsassistenten "entdeckt" haben lohnt sich bei Bedarf auch ein Gespräch mit der zuständigen ÄK.

Und wenn der Arbeitgeber sich ganz quer stellt, gerade bei den beschriebenen Arbeitsbedingungen, dann bleibt einem immer noch der Hinweis auf das Arbeitszeitgesetz. Eine Überprüfung durch das Gewerbeaufsichtsamt kann einige sehr unangenehme Nebenwirkungen haben...

ChillenMitBazillen
23.08.2011, 17:18
Was ist denn dort so toll, dass du dir einen solchen Umgang antust?

Der Marburger Bund hat eine Vorlage, wie Überstunden rechtssicher zu erfassen sind.

Michael72
23.08.2011, 17:22
-Dokumentation aller Weiterbildungsinhalte durch Patientenaufkleber

Wenn Du Druck ausüben willst, würde ich an Deiner Stelle aufpassen, mir nicht selbst eine Falle zu stellen. Wo bewahrst Du denn diese Dokumentation auf? Dir ist doch hoffentlich bewusst, das die Patientenaufkleber Klinikeigentum sind? Und hast Du Dir mal Gedanken im Hinblick auf den Datenschutz und die ärztliche Schweigepflicht gemacht?

PsychoFan
23.08.2011, 20:08
Meine Meinung: sofort kündigen und einen neuen AG suchen. Für Gerichtsstreite, Anwaltstermine etc. ist das Leben viel zu kurz und die sowieso knappe Freizeit viel zu schade.

Fino
23.08.2011, 22:54
M.E. schießt du gerade mit Atombomben auf Spatzen. Du schriebst du seist Mitglied im MB - reicht doch eigentlich. Die können dich beraten was das Zeugniss angeht und in rechtlichen Dingen wie der Vergütung von Überstunden. Wichtig ist dass du diese dokumentierst mit Zeit, Datum und Grund für dieselbigen. Aufgaben die nicht deiner Qualifikation entsprechen kannst und musst du sogar ablehnen - Stichwort "Übernahmeverschulden".

Wenn die Stelle so schlecht ist, dann nimm nach den 6 Monaten Weiterbildungszeit ( oder wenns unerträglich ist früher - was dir dann aber nicht auf die Weiterbildung angerechnet wird ) die Beine in die Hand und such dir ne andere Klinik ... alles weitere würd ich dann wenn es nicht zu deiner Zufriedenheit läuft und keine Einigung möglich ist, einem Anwalt übergeben und den machen lassen - der MB hilft dir da sicherlich gerne weiter.

Da muss ich ganz heftig widersprechen. Wir hatten erst vor kurzem eine Fall in unserer Region, wo ein Kollege bei den Ober-Ausbildern in Ungnade fiel. Er bekam schlechte "Zeugnisse" und anstatt zum anwalt zu gehen, versuchte er, durch gute Arbeit diesen Haufen davon zu ueberzeugen, dass sie ihm Unrecht tun und er ein guter Assistent ist. Doch wie sehr er sich auch abmuehte, die relevanten Leute fanden immer ein Haar in der Suppe, notfalls warfen sie ein Haar in die Suppe, wenn Ihr versteht, was ich meine.

Er ging erst zum Anwalt, als er schon - ich denke zu Unrecht - eine Ruf als "inkompetent" erworben hatte. Erst der Anwalt zeigte der Meute, wo der Hammer haengt.
Als ich mit ihm darueber sprach, meinte er, dass ihm der Anwalt von mehreren anderen Assis in der Region erzaehlt habe, die genau denselben Fehler begangen haetten:
viel zu lange warten, bis ein Anwalt eingeschaltet wird. In der Zwischenzeit, sammelt die Gegenseit "Beweise", die belegen sollen, dass der Assi nichts taugt...

Was die Gewerkschaft betrifft, so auch ein Wort hierzu: die stellte sich wohl hin und meinte nur, dass sie keine Ungerechtigkeit erkenne koenne und liess ihn im Regen stehen - er ist nicht der einzige, von dem ich das gehoert habe.

Mein Rat:

such Dir schleunigst einen anderen AG
wenn das nicht geht (und nur dann), sieh zu, dass Du eine gute Rechtsschutzversicherung hast und geht zum Anwalt.

KingLoui
23.08.2011, 23:25
Als ich mit ihm darueber sprach, meinte er, dass ihm der Anwalt von mehreren anderen Assis in der Region erzaehlt habe, die genau denselben Fehler begangen haetten:
viel zu lange warten, bis ein Anwalt eingeschaltet wird. In der Zwischenzeit, sammelt die Gegenseit "Beweise", die belegen sollen, dass der Assi nichts taugt

Würd ich als Anwalt auch sagen...

Ich finde auch, dass es bei derzeitiger Stellensituation nicht auf solche "Machtkämpfe" hinauslaufen sollte.

Fino
23.08.2011, 23:40
Würd ich als Anwalt auch sagen...

Ich finde auch, dass es bei derzeitiger Stellensituation nicht auf solche "Machtkämpfe" hinauslaufen sollte.

Klar hat der Anwalt ein Interesse an juristischen Auseinadersetzungen, aber das macht die Aussage nicht automatisch falsch.

Wenn der Threadsteller nicht gerade an diesen einen ganz bestimmten Ort gebunden ist, ist es natuerlich viel besser zu kuendigen und sein Glueck woanders zu suchen. Aber es gibt nun mal im Leben immer wieder Situationen, in denen man nicht so ohne weiteres wechseln kann - dann muss man frueh handeln.

So wie unsere Weiterbildung in UK geregelt ist, koennen wir nicht so ohne weiteres den AG wechseln. Wenn einer einen Konflikt hat, ist er daher gut beraten, sich frueh und vehement zur Wehr zu setzen

Kollegen, die sich frueh wehren, werden viel eher in Ruhe gelassen werden als die ruhigen, die sich lange herumschubsen lassen und sich dann nach einiger Zeit anhoeren muessen "Na ja, Sie hatten schon seit einiger Zeit Schwierigkeiten, wir meinen, Sie sind fuer einen Verbleib im Weiterbildungprogramm ungeeignet." Ach so, wenn man hie aus einem Fach fliegt, dann war's das, dann bleibt den Leuten nur noch der Gang ins Ausland.
Ich weiss von drei Kollegen, die so aus ihrem Wunschfach geflogen sind, waehrend zwei andere sich erfolgreich mit Haenden und Fuessen und Anwalt gewehrt haben.

Daraus moege nun jeder fuer sich selbst Schluesse ziehen.

MissGarfield83
24.08.2011, 06:52
@fino : Meinst du wirklich die Situation in D und UK sind vergleichbar? In Deutschland kannst du wenn du dich nicht allzublöd anstellst schnellstens ne neue Weiterbildungsklinik suchen wenn dir die alte nicht passt - du hast ein Anrecht auf ein gutes Zeugniss und die Bescheinigung deiner Weiterbildung - also ist die Beauftragung eines Anwaltes mit der Kündigung eigentlich nur reine Formsache - besonders wenn man eine gute RSV hat oder den Gewerkschaftsanwalt bemüht. Mir ist bisher bei letzterem eher nur positives zu Ohren gekommen, besonders was das erstreiten einer Überstundenvergütung angeht.

Es ist definitiv egal wieviele "Beweise" die andere Seite sammelt - du hast ein Anrecht auf ein "nicht benachteiligendes" Zeugniss, welches vom Anwalt so lange angemahnt wird bis es einfach stimmt.

Wenn dir hier ne Stelle nicht passt gehst du einfach - wenns ganz schlimm ist sogar ohne die Mindestweiterbildungszeit von 6 Monaten abzuwarten - und suchst dir was Neues. In den großen Fächern mit sehr sehr guten Erfolgsschancen. Nur wenn du während dieser Zeit den Anwalt auspackst und dir Dinge zu erstreiten suchst kann es sich definitiv nachteilig auswirken - manche Chefs sind da leider wie Elefanten und machen einem das Leben zur Hölle.Daher ist wenn du die Stelle magst wohl eher erstmal ein Gespräch mit dem Chef selbst das Mittel der Wahl - stellt er sich quer kann man immer noch auf die Rechtskeule zurückgreifen.

areyouserious
28.08.2011, 11:10
Hallo,

Da haben sich ja einige Beiträge angesammelt. Ich danke euch dafür und gebe mal ein paar Statements dazu ab.



Und wenn der Arbeitgeber sich ganz quer stellt, gerade bei den beschriebenen Arbeitsbedingungen, dann bleibt einem immer noch der Hinweis auf das Arbeitszeitgesetz. Eine Überprüfung durch das Gewerbeaufsichtsamt kann einige sehr unangenehme Nebenwirkungen haben...

Die Überprüfung läuft bereits.



Was ist denn dort so toll, dass du dir einen solchen Umgang antust?


Ich möchte halt zumindest die 6 Monate voll haben damit die Zeit nicht umsonst war. Die Stelle hat auch Vorteile, die an dem Haus an sich liegen. Ansonsten bin ich mit den anderen Assis und meinem Oberarzt sehr zufrieden.



Wo bewahrst Du denn diese Dokumentation auf? Dir ist doch hoffentlich bewusst, das die Patientenaufkleber Klinikeigentum sind? Und hast Du Dir mal Gedanken im Hinblick auf den Datenschutz und die ärztliche Schweigepflicht gemacht?


Verschlossen am Arbeitsplatz. Ich denke der behandelnde Arzt ist berechtigt etwas über seine Patienten zu dokumentieren solange da kein Zugriff durch Dritte möglich ist?




Nur wenn du während dieser Zeit den Anwalt auspackst und dir Dinge zu erstreiten suchst kann es sich definitiv nachteilig auswirken - manche Chefs sind da leider wie Elefanten und machen einem das Leben zur Hölle.Daher ist wenn du die Stelle magst wohl eher erstmal ein Gespräch mit dem Chef selbst das Mittel der Wahl - stellt er sich quer kann man immer noch auf die Rechtskeule zurückgreifen.


Es geht ja gar nicht darum jetzt überzureagieren. Ich sehe nur eine Problematik bei einem AG-Wechsel (Der kommen wird, wenn sich nichts Gravierendes an den Arbeitsbedingungen ändert) aufkommen. Ich möchte nur einen rechtmässigen Lohn für meine geleistete Arbeit (Freizeit oder Geld für Überstunden) und ein ordentliches Zeugnis für ordentliche Arbeit. Ich sehe das als mein gutes Recht an und wenn ich dies nicht zugestanden bekomme dann werde ich im Glauben an unseren Rechtsstaat dafür kämpfen.

Falls dieser Fall in Zukunft eintreten sollte möchte ich so gut es eben geht vorbereitet sein - deshalb dieser Thread. Sollte alles gut ablaufen würde das mich natürlich noch mehr freuen als einen zermürbenden Streit ausfechten zu müssen, aber ich denke die Zeit war dann gut investiert.

Wenn man sich nicht wehrt wird sich nie etwas ändern. Und ganz ehrlich ich will nicht der arbeitende Sklave sein, der durch seine Arbeit die Haushaltsdefizite des Krankenhauses stopft. Schon gar nicht bei dem momentanen Ärztemangel.

Versteht mich nicht falsch ich mag unseren Beruf, etwas anderes könnte ich mir im Moment nicht vorstellen. Aber jeder weiss, dass er genauso kräftezehrend ist, fordernd und man ganz schnell ganz viel Verantwortung hat. Regelmässige Wochenendarbeit, Nachtarbeit, sogenannte Bereitschaftsdienste wo der Piepser die ganze Nacht durchalarmiert...

Ist es so viel verlangt dafür auch ordentlich behandelt und nicht durchgängig von der Verwaltung verarscht zu werden?

Grüße

denkstdu
28.08.2011, 14:58
Wo bewahrst Du denn diese Dokumentation auf? Dir ist doch hoffentlich bewusst, das die Patientenaufkleber Klinikeigentum sind? Und hast Du Dir mal Gedanken im Hinblick auf den Datenschutz und die ärztliche Schweigepflicht gemacht?

Irgendwie hast du völlig Recht, nur ich frage mal so "doof" in die Runde, wie ist das mit der eigenen Doku, wenn man für sich einmal festhalten will was man gemacht hat. Zum Nachweis am Ende falls der Arbeitgeber es nicht nicht bescheinigen lassen mag, nach der Weiterbildungszeit, mal ganz abgesehen. Wenn man den Namen aufschreibt mit Geburstdatum ist das auch etwas was unter Datenschutz läuft. Und gesammelte Werke von Namen oder gar Sonobildern kann man doch schlecht in seinem kleinen Spinnt im KH sammeln, sofern man überhaupt solchen hat.

LieberInvasiv
28.08.2011, 17:37
Irgendwie hast du völlig Recht, nur ich frage mal so "doof" in die Runde, wie ist das mit der eigenen Doku, wenn man für sich einmal festhalten will was man gemacht hat. Zum Nachweis am Ende falls der Arbeitgeber es nicht nicht bescheinigen lassen mag, nach der Weiterbildungszeit, mal ganz abgesehen. Wenn man den Namen aufschreibt mit Geburstdatum ist das auch etwas was unter Datenschutz läuft. Und gesammelte Werke von Namen oder gar Sonobildern kann man doch schlecht in seinem kleinen Spinnt im KH sammeln, sofern man überhaupt solchen hat.

Frag dazu einfach mal den Datenschutzbeauftragenten deines Vertrauens.
So weit ich weiß können die Unterlagen auch zu Hause aufbewahrt werden so lange man ein paar Auflagen erfüllt. Ist z.B. mit den gelben Durchschlägen des DIVI-Notfallprotokolls auch so. Das verbleibt beim NA/RettAss und muss entspechend der Datenschutzverordnung aufbewahrt werden... stehen ja schließlich auch alle Patientendaten drauf. Muss also u.a. unzugänglich (sicher verschlossen) für andere aufbewahrt werden...

Rico
28.08.2011, 20:30
-Ausstellung eines Zwischenzeugnisses, jedes 1/2 Jahr, Prüfung durch Fachperson Da Zwischenzeugnisse in unserer Branche etwas eher ungewöhnliches sind (normal nur beim Chefwechsel o.ä.) bezweifle ich, ob man sich damit einen Gefallen tut.
man könnte sich auch ein Blinklicht auf den Kopf setzen: "Ich suche heimlich eine neue Stelle und brauch schonmal ein Zeugnis für die Bewerbung."
Was aber laut Weiterbildungsordnung mittlerweile sogar vorgeschrieben ist (zumindest in BW - andere Länder mögen mich korrigieren) sind jährliche Gespräche mit dem Weiterbilder über die bisherige Weiterbildung und die Planung der zukünftigen. Diese Gespräche werden protokolliert und dokumentiert.
Auf dieses Gespräch könnte man auch ganz unschuldig pochen - ist ja vorgeschrieben und man will bloß alles recht und ordentlich machen. Wenn der Weiterbilder Dir da dann gute Leistungen bescheinigt und nichts zu bemängeln hat, dann wird er sich schwertun, Dir diese nacher nicht im Zeugnis und der WB-Bescheinigung ebenfalls zu bescheinigen - denn schließlich sind die Gespräche genau dazu da, beiderseitige Unzufriedenheiten zu entdecken und anzusprechen BEVOR es an die Zeugnisausstellung geht. Wenn der Chef es da nicht getan hat, dann wird es vor'm Arbeitsgericht schwierig werden zu erklären wieso nicht.

Wenn Du Druck ausüben willst, würde ich an Deiner Stelle aufpassen, mir nicht selbst eine Falle zu stellen. Wo bewahrst Du denn diese Dokumentation auf? Dir ist doch hoffentlich bewusst, das die Patientenaufkleber Klinikeigentum sind? Und hast Du Dir mal Gedanken im Hinblick auf den Datenschutz und die ärztliche Schweigepflicht gemacht?Wenn man als "Arzt in Weiterbildung" angestellt ist, dann ist man berechtigt - wenn nicht gar verpflichtet (?) - seine Weiterbildungsinhalte zu dokumentieren - siehe Logbuch der Ärztekammern.
Auch die LÄKs fragen ja stichprobenartig oder bei Anfangsverdacht bei der Zulassung zur FA-Prüfung nach Nachweisen der angeblich durchgeführten Eingriffe etc. Da musst Du dann ja in der Lage sein, entsprechende OP-Berichte, Sonobefunde, etc. vorzulegen.

John Silver
30.08.2011, 01:59
Wenn man ein schlechtes Zeugnis bekommt, nur weil der Chef sich für eine Kündigung rächen will, braucht man meistens nicht mal einen Anwalt. Man sollte aber unbedingt zum Chef gehen, einen offiziellen Termin vereinbaren und eine (zunächst mündliche) Begründung der schlechten Beurteilung verlangen. Der Chef kann nämlich, entgegen der weitverbreiteten Meinug, nicht einfach nach Lust und Laune schlechte Zeugnisse ausstellen. Eine schlechte Beurteilung muss auch begründet werden. Wenn der Chef eine Begründung verweigert, oder nur fadenscheinigen Blödsinn von sich gibt, sollte man eine schriftliche Begründung verlangen, und zwar ebenfalls schriftlich. Erfolgt keine Reaktion, sollte man sich an den Marburger Bund und an die zuständige LÄK wenden.

Eine weitere Möglichkeit besteht darin, ein unqualifiziertes Zeugnis zu verlangen. Ein solches Zeugnis enthält lediglich eine Beschreibung der eigenen Tätigkeit, ohne wertende Aussagen. Wenn man weniger als 1 Jahr irgendwo gearbeitet hat, ist die Ausstellung eines unqualifizierten Zeugnisses legitim und wirft i.d.R. keine Fragen auf. Man sollte sich aber beeilen, denn wenn ein Chef bereits ein qualifiziertes, also bewertendes Zeugnis ausgestellt hat, hat man keinen Anspruch mehr auf ein unqualifiziertes Zeugnis.

MissGarfield83
30.08.2011, 11:13
Bei Arbeitszeugnissen ist es ja mittlerweile so dass die Chefs ein Zeugniss ausstellen müssen was für den Arbeitnehmer nicht nachteilig sein darf. Codes und ähnliches dürfen nicht verwendet werden ... i.e. eigentlich so dass damit dann nur noch ein positives Zeugniss zustande kommen darf.