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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Überstunden und Rufbereitschaft in Elternzeit???



pampers
24.08.2011, 00:50
Huhu!

Habe den zweiten Teil der Elternzeit angebrochen - und arbeite jetzt 50% im Rahmen dieser EZ. Wie sieht das mit Überstunden aus, dürfen die gemacht werden und werden sie ausbezahlt? Elterngeld o.ä. Leistungen bekomme ich nicht mehr. Und wie sieht das aus mit Rufdiensten oder Bereitschaftsdienst? Die gehören ja streng genommen nicht zur Arbeitszeit mit dazu....

Weiß da jemand mehr? Nach stundenlangem googlen bin ich nicht schlauer und meine Personalabteilung lässt auf sich warten :(

Muriel
24.08.2011, 21:08
Puh, ich kenne auch nur diese 30h-Regelung. Aber in einem Beruf wie dem unseren ist ja vieles eigenartig, so dass man auch mit 44 Wochenstunden eine 50% Stelle haben kann... Keine Ahnung, ob Dienste da mit reinzählen. Wenn Du eine Antwort hast, dann teile sie uns doch bitte mit. Auch wenn es mich persönlich eher nicht mehr betreffen wird, wäre es interessant zu wissen.
Andere Frage: Bist auf die offzielle Elternzeit angewiesen oder wäre es auch möglich, eine Teilzeitstelle zu machen, ohne in EZ zu sein? Das wäre ja eine Alternative ansonsten.

pampers
26.08.2011, 20:32
Eine reine Halbtagsstelle wäre nicht möglich, da wir chronisch unterbesetzt sind und das von der Personalstruktur her nicht geht, da kein Partner da. Ich habe mich jetzt umfassend informiert - es ist so, dass man bis zu 30h arbeiten darf, sonst geht der Elternzeitstatus verloren. D.h., entweder zB 20 Std Woche plus Überstunden oder plus Rufdienst oder plus x, wenn die im Durchschnitt zehn Std. pro Woche nicht überschreiten oder 30h Stelle ohne irgendeine Überstunde, dafür aber entsprechendes höheres Grundgehalt. Soll aber von Haus zu Haus unterschiedlich gehandhabt werden, bei uns achten die sehr darauf, andere zB zählen Rufdienste nicht zur Arbeitszeit dazu.

mattruff
27.08.2011, 10:43
Eigentlich muss jeder Betrieb, der mehr als soundsoviel ( weiß die Zahl nicht genau, 15? ) Mitarbeiter hat, Eltern eine Teilzeitstelle geben. Da hast du gesetzlichen Anspruch darauf.
Ist nämlich nicht dein Problem ob unterbesetzt oder nicht oder ob ein Partner zum Stelle teilen da ist.
Mit Kindern unter ähh 12 oder 14 oder so hat man gesetzlichen Anspruch auf eine Teilzeitstelle, außer man arbeitet im Mini-Betrieb, was im Krankenhaus ja nunmal meist nicht so ist.
Hast dumal die Mitarbeitervertretung oder den Betriebsrat gefragt?
LG Katharina ( drei Kinder, reduziere nächstes Jahr auf 50 oder 60%)

nina_0204
16.08.2020, 20:28
Guten Abend :)
ich bin momentan mit dem 2. Kind schwanger und mache mir nun Gedanken wie ich anschließend zurückkommen möchte. Ich habe nun vor, 3 Jahre EZ zu beantragen und im 2. und 3. Jahr in 50-60% TZ (also 20-24 Stunden/Woche) zurückzukehren. Nun stell ich mir folgende Fragen:
1.) Wie läuft das mit Überstunden? Das kann in unserer Abteilung ziemlich ausarten.
2) Was ist mit Rufbereitschaft? Wir werden selten gerufen, müssen aber am Wochenende zur Visite, zählt das dann in die o.g. Arbeitszeit mit rein?

Vielleicht hat ja jemand Erfahrungen dazu, werde mich natürlich auch nochmal mit der Personalabteilung in Verbindung setzen aber informiert in das Gespräch gehen schadet ja nicht :)

daCapo
17.08.2020, 08:42
Guten Abend :)
i
2) Was ist mit Rufbereitschaft? Wir werden selten gerufen, müssen aber am Wochenende zur Visite, zählt das dann in die o.g. Arbeitszeit mit rein?



Vllt weiß WackenDoc da genaueres, ÜS sollen Schwangere möglichst nicht machen, viel tun können sie nicht im stationären Bereich: BE, OPs, Zugänge, Interventionen mit Rö-Strahlen fällt alles weg. Bleibt Visite/Briefe/Codieren oder Tätigkeit in einer Ambulanz (sinnvoller meiner Meinung nach)
Visite am Wochenende ist normale Arbeitszeit.

Dazu habe ich auch eine Frage: Wir arbeiten 42,5h die Woche, dann erhält man 1x im Monat ein ganzes Wcohenende mit 4h Visitendienst jeweils Sa/So (=8h): Sind schon 50,5 h. Am gleichen Wochenende hat man dann auch noch Rufbereitschaft 48h als Vordergrund. Insgesamt ist es eher die Regel, dass man in der Rufbereitschaft gerufen wird anstatt, dass man nicht gerufen wird (wird angeblich im Okt nochmal überorüft ob es so weitergehen kann).
Überschreitet man nicht die wöchentliche Arbeitszeit mit 50,5 h + XX h Rufbereitschaft? Der Herr vom Zeitmanagement sagt, man kriegt ja später 1 Tag FZA und daher ist das alles ok so. ISt das korrekt? Mir wäre es lieber nur 1 Tag am Wochenende zu machen statt 2. Die Vorgesetzten wollen lieber, dass man das ganze WE macht.

WackenDoc
17.08.2020, 16:11
Elternzeit ist ja mehr eine arbeitsrechtliche Angelegenheit.

Rufbereitschaft ist für Schwangere in der Regel ausgeschlossen. Schlichtweg weil eine Schwangere die Möglichkeit haben muss, jederzeit bei Unwohlsein, ihren Arbeitsplatz zu verlassen. Davon abgesehen ist die Rufbereitschaft ja auch regelhaft nicht auf tagsüber begrenzt.

Arbeitszeit: Max. 8,5h pro Tag und 90h in der Doppelwoche.
Ohne Einwilligung keine Wochenendarbeit und keine Arbeit zwischen 20 und 22 Uhr.

Für Stillende gibt es vergleichbare Regelungen- diese sind im Vergleich zur Schwangeren aber etwas gelockert.

https://www.bmfsfj.de/blob/94398/48fc0f204ab8fbdf11e75804a85262d4/mutterschutzgesetz-data.pdf

guggt ihr hier

Miss_H
17.08.2020, 16:44
viel tun können sie nicht im stationären Bereich: BE, OPs, Zugänge, Interventionen mit Rö-Strahlen fällt alles weg.

Ist Schwachsinn was du erzählst. OP ist sehr wohl als Schwangere möglich. Ist die Frage, ob man das möchte und wie es vom Arbeitgeber unterstützt wird.

WackenDoc
17.08.2020, 19:37
OP ist schon schwierig. Da fallen halt einige Tätigkeiten weg.

Grundlegend ist IMMER die Gefährdungsbeurteilung.

Aber nachdem die Gesetzesänderung schon eine Weile her ist und die Arbeitgeber so langsam mal ihre Hausaufgaben gemacht haben sollten, sollte eigentlich JEDER Mitarbeiter (wohlgemerkt unabhängig vom Geschlecht) wissen, welche Gefährdungen im Falle einer Schwangerschaft bestehen (eigentlich auch unabhängig von einer SChwangerschaft)

daCapo
18.08.2020, 09:38
Ist Schwachsinn was du erzählst. OP ist sehr wohl als Schwangere möglich. Ist die Frage, ob man das möchte und wie es vom Arbeitgeber unterstützt wird.

Ja das weiß ich selber, dass es möglich ist in der Theorie. Danke für die Beleidigung.
https://www.bdc.de/operieren-waehrend-der-schwangerschaft/
Wundert mich auch, dass in der Studie die Mehrheit der Schwangeren operativ tätig ist.
Bei den AG (sehr große Kliniken, >1000 Betten) , die ich bisher hatte, wurde das nicht unterstützt und die Schwangeren, die ich kenne, wollten auch nicht im OP tätig sein. Vielleicht ändern sich gerade die Zeiten.

WackenDoc
18.08.2020, 13:49
Es gibt Gefährdungen die ganz klar eine Beschäftigung einer Schwangeren verbieten. zB. Umgang mit krebserregenden Stoffen. Das Verbot ergibt sich oft aus Regelungen zu den Gefährdungen.

Dann gibt es noch im Mutterschutzgesetz die "unverantwortbare Gefährdung". Das ist recht schwammig gehalten, aber inzwischen gibt es teilweise nähere Ausführungen der Gewerbeaufsichtsämter dazu.

WackenDoc
18.08.2020, 14:02
In dem Artikel zu der Umfrage ist ein grober Fehler drin: Der Part mit der Betriebsärztin. Für die GB ist der ARBEITGEBER verantwortlich, nicht der Betriebsarzt. Und wenn die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass eine Beschäftigung nicht möglich ist, spricht der ARBEITGEBER das Beschäftigungsverbot aus.
Der Betriebsarzt ist vor allem in einem spezeillen Fall zuständig: Wenn bei einer Infektionsgefährdung eine Immunitätsprüfung bei der Schwangeren erforderlich ist.

Moni Ka
20.08.2020, 19:49
Ich bin noch Schwanger und kann nicht viel sagen aber eine Kollegin darf mit 50% Dienste machen und Sie bekommt das bezahlt. Ich denke in solche Situation musst du mit deinem Chef sprechen.

WackenDoc
20.08.2020, 20:05
Edit: Ist die schwanger oder in Elternzeit oder einfach so in Teilzeit?

nina_0204
21.08.2020, 19:34
Danke erstmal für eure Antworten!

ich frag mich halt was der Unterschied ist zwischen "ich habe eine 50% Stelle" und "ich bin in Elternzeit und habe eine 50% Stelle". Und wie das mit den Diensten gehandhabt wird, da ich ja "nur" Rufbereitschaft habe. Bisher hab ich auch noch keine wirklichen Erkenntnisse durch Google gewonnen. Ich befürchte auch, dass die Personalabteilung sich da auch nicht so gut auskennen wird denn scheinbar nehmen nicht viele diese Möglichkeit wahr :-nix

Muriel
21.08.2020, 21:06
Der Unterschied ist der, dass Du in der Elternzeit maximal 30h/Woche arbeiten darfst. Bei einer "normalen" 50%-Stelle dürftest Du durch Dienste, Überstunden etc auch 48h/Woche arbeiten. Dann ist zwar der Sinn der 50h-Woche zwar hin, erlaubt ist es dennoch.