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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Ausbildungskosten steuerlich absetzen



Gast26092018
26.08.2011, 09:39
Hi,

ich habe mal eine Frage zu diesem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs: Muss man während des Studiums gearbeitet haben um die Ausbildungskosten nach dem Studium steuerlich absetzen zu können? oder reicht es wenn man nach der Ausbildung in das Berufsleben eintaucht?

Was ist denn alles absetzbar? Auch die Miete? (aber ich bekomme Wohngeld, da werde ich dann nichts kriegen) Und welche Belege sammelt ihr dafür? Semesterticket? Studentenwerksbeitragsbelege? Auch Buchquittungen?


Danke

Herzkasperl
26.08.2011, 10:36
Einfach mal alles aufheben und zum Steuerberater. Du brauchst einen Verlustvortrag oder so was ähnliches, damit du das in den ersten Berufsjahren verrechnen kannst. Als Arzt ist das aber eh nicht sooo das Riesending, so viel Steuern zahlst Du in den ersten Jahren nicht - zumal viele Zulagen steuerfrei sind...

Autolyse
26.08.2011, 16:43
Hi,

ich habe mal eine Frage zu diesem neuen Urteil des Bundesfinanzhofs: Muss man während des Studiums gearbeitet haben um die Ausbildungskosten nach dem Studium steuerlich absetzen zu können? oder reicht es wenn man nach der Ausbildung in das Berufsleben eintaucht?

Was ist denn alles absetzbar? Auch die Miete? (aber ich bekomme Wohngeld, da werde ich dann nichts kriegen) Und welche Belege sammelt ihr dafür? Semesterticket? Studentenwerksbeitragsbelege? Auch Buchquittungen?


Danke

Absetzbar ist alles, was beruflich veranlasst ist(es gilt das gleiche wie bei den Werbungskosten für Arbeitnehmer).

Ich setze Studiengebühren und den Studienbeitrag(den ganzen restlichen Kladderadatisch wie Semesterticket, Verwaltungskostenbeitrag und den AStA-Scheiß), Bücher, Büromaterial, Notebook zu 50% über 3 Jahre, anteilig Internetanschluss kann man machen(sofern gute Gründe wie Online-Lehrbücher, PubMed o.Ä. - macht aber Dokumentationsaufwand), Arbeitsmaterialien(Stethoskop & Co.), Wege zur Uni, Fachzeitschriften, eben alles was Studienbezug hat.

bauerlein
26.08.2011, 17:35
Einfach mal alles aufheben und zum Steuerberater. Du brauchst einen Verlustvortrag oder so was ähnliches, damit du das in den ersten Berufsjahren verrechnen kannst. Als Arzt ist das aber eh nicht sooo das Riesending, so viel Steuern zahlst Du in den ersten Jahren nicht - zumal viele Zulagen steuerfrei sind...

Bitte??:-(
Schon mal ne Gehaltsabrechnung eines Arztes (auch in den ersten Jahren) gesehen mit Steuerklasse 1??

Steht mehr als genug an Lohnsteuer und Co drauf :-(:-???

LotF
26.08.2011, 18:24
Im Vergleich zu anderen Berufsklassen, bei denen das Gehalt eben nicht zu, Teil aus steuerfreien Zulagen besteht, ist das wohl so.

Frage mich nur: Was ist denn, wenn ich nun für 2 Jahre wärend des Studiums schon eine Steuererklärung gemacht habe und das durch ist? "Pech"? Ebenso: wie lange behalte ich den Verlustvortrag dann, insbesondere, wenn ich zwar wärend des Studiums weiterhin (steuerfreie!) Einkünfte habe? Und nein Herzkasperl ich laufe jetzt nicht zum Steuerberater :D

Autolyse
26.08.2011, 18:41
Ja, Pech, es sei denn du hast deine Einkommensteuererklärung mit Hinweis auf das anhängige Verfahren für vorläufig erklären lassen.

Verlustvortrag wird auch von Einkommen unterhalb des Grundfreibetrags aufgezehrt, man muss also auch in den Folgejahren ausreichend Kosten geltend machen.

LotF
26.08.2011, 18:49
ja, das heißt doch, mir bringt der Kram eigentlich nur was, wenn ich im Studium nicht gearbeitet habe. Verdiene ich immer meine 8000 Euro und zahle sowieso keine Steuern, bringt mir der Kram so eigentlich auch nichts, weil sich der Verlustvortrag im nächsten Jahr in Luft auflöst. Apropos "Pech": naja, irgendwann muss man seine Erklärung ja machen, wenn man das Geld noch bekommen möchte ;)
Steuern sind nervig und anstrengend - ich bin pro 25 Paragraphen Einführung ;)

Autolyse
27.08.2011, 11:33
Es kommt ein wenig darauf an, wieviel du verdient hast und was du an Ausgaben hast. Ich habe gerne meine eigenen Bücher und auch nicht nur Kurzehrbücher - da kommt schon was zusammen, so dass ich mich auch bei entsprechendem Verdienst in den letzten Jahren ins negative Einkommen arbeiten konnte. Letzten Endes habe ich mir die Berechtigung zum Abzug als vorweggenommene Werbungskosten nach vorangegangener Berufsausbildung nur erstritten um Vater Staat an den Kosten des geplanten Auslands-PJ zu beteiligen.

LotF
27.08.2011, 12:01
na um aber auf etwas mehr als 8000 Euro Ausbildungskosten pro Jahr zu kommen, muss man ja schon einiges zusammen kaufen - wie gesagt, kommt etwas darauf an, wieviel man verdient...

Autolyse
27.08.2011, 12:29
Kein Zweifel, alles was die 5000€ überschreitet wird sportlich, allerdings muss ich anlässlich der ersten Famulaturen feststellen, was man als Kosten der vorübergehenden Auswärtstätigkeit geltend machen kann. Die Uni ist unstreitig regelmäßige Arbeitsstätte, sobald man aber außerhalb des Uniklinikums famuliert ist man schon im Bereich der Reisekosten und Verpflegungsmehraufwendungen. Gerade wenn man abseits des Studienortes famuliert hat man für einen Monat schon über 600€ pauschalen Verpflegungsmehraufwand + Reisekosten, läppert sich.

DocEmmetBrown
27.08.2011, 12:34
@LotF
Von welchen steuerfreien Zulagen sprichst du genau? Die Nachtarbeitszuschläge sind ja in den ärztlichen Tarifverträgen nicht wirklich üppig und nicht mit denen in der produzierenden Industrie zu vergleichen. Ich denke ein Arzt profitiert genauso von dieser Regelung wie Ingenieure oder andere Berufsanfänger, die im Bereich des oberen Steuersatzes verdienen.

LotF
27.08.2011, 15:18
na aber Sonn- und Feiertagszuschläge reizt man als Ingeneur oder Manager eher weniger aus als ein Arzt.

Herzkasperl
29.08.2011, 09:49
Bitte??:-(
Schon mal ne Gehaltsabrechnung eines Arztes (auch in den ersten Jahren) gesehen mit Steuerklasse 1??

Steht mehr als genug an Lohnsteuer und Co drauf :-(:-???

Najaaaa. Alsooo, ich kenne keinen jungen Arzt, der satt in den Höchststeuersatz reinfährt, die pendeln mit ihrem Grenzsteuersatz alle deutlich unter der 40er Marke. Und da lohnt sich das halt nur begrenzt.

Die zwei Fälle vor dem BFH waren auch ein Pilot, der seine wahnsinnsteuere Ausbildung selbst bezahlt hat, und eine Ärztin, die mW im Ausland war... Da kommt dann was zusammen. Bei dem durchschnittlichen Medizinstudenten und späteren Arzt dürfte sich das ganze tatsächlich nur begrenzt lohnen.

Zweitstudium als Selbständiger ist halt steuerlich attraktiv muss ich grad feststellen. :-)

SuperSonic
30.08.2011, 18:09
Hier sind einige Probleme des Verlustvortrags erläutert: http://www.lto.de/de/html/nachrichten/4053/bfh_zu_den_studien_und_ausbildungskosten/

LotF
30.08.2011, 18:41
SuperSonic,
danke für den Link, da wird die von mir angesprochene Problematik gut erklärt!

Herzkasperl
31.08.2011, 00:07
Superartikel... Muss man ja nicht viel rumquatschen, es geht genau um die beiden: Pilot oder Medizin im Ausland... Sonst sind die Verluste einfach viel zu niedrig.

LotF
31.08.2011, 00:29
na: man soll ja wärend des Studiums auch nicht arbeiten, sondern sich voll und ganz auf seine Ausbildung konzentrieren. Zudem natürlich auch viele Bücher kaufen, damit man über die 920 Pauschbetrag kommt, falls man das Glück hat, nicht in einem Bundesland zu wohnen, wo Studiengebühren anfallen... :-oopss