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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Studium nachträglich als Werbungskosten absetzen - Infos?



haemo
31.08.2011, 11:37
Hallo!

Habe leider über die Suche noch nix Brauchbares hierzu gefunden, danke aber dass das ja noch einige andere von euch interessieren sollte und vielleicht blickt ja jemand besser durch den Steuerdschungel.

Es geht um die hier thematisierten Urteile:
http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/erststudium-werbungskosten.htm
wonach das Erststudium als Werbungskosten absetzbar ist.

Jetzt habe ich natürlich keinen Verlustvortrag gemacht, habe jedoch auch bisher keine Steuererklärung für die Jahre vor 2010 (Arbeitsbeginn, Studium bis Herbst 2009) gemacht. Habe während des Studiums zum Teil nen 400€-Job gehabt.

Für 2010 habe ich bereits einen Festsetzungsbescheid, der jedoch "nach $ 165 Abs. 1 Satz 2 AO teilweise vorläufig ist."

Versteht jemand von euch:

1. ob ich jetzt noch in der Steuererklärung von 2010 nachträglich zusätzliche Werbungskosten angeben kann?

2. ob ich wenn ich weniger alsüber den 400€-Job eingenommenen Betrag Werbungskosten habe die trotzdem abziehen kann?

3. ab wann ich die Werbungskosten abziehen kann? Die Angabe differieren zwischen 2004 und 4 Jahre rückwirkend mit Ablauf des Jahres der Steuererklärung (das wäre jetzt 2008 oder 2007?)?

Bin verwirrt und weiß, warum ich nicht Steuerberaterin geworden bin ;-)
Könnte aber auch am Z. n. Dienst liegen ...
Bin für jeden Tipp dankbar (und glaubt mir, google habe ich schon befragt)

Viele Grüße, Haemo

SuperSonic
31.08.2011, 16:35
Hab erst gestern einen interessanten Link zum Thema gepostet, siehe http://www.medi-learn.de/medizinstudium/foren/showpost.php?p=1066521&postcount=14

Wie hoch war dein Einkommen 2009 (Jahr des Berufsbeginns)?


Ein Student hat am Ende des Studiums einen Verlustvortrag von 6.000 Euro angehäuft. Im Oktober tritt er seine erste Stelle an. Er verdient bis zum Jahresende 8.000 Euro brutto. Auch in diesem Fall ist sein Jahres-Einkommen so niedrig, dass er keine Steuern zahlen müsste. Trotzdem wird der Verlustvortrag komplett mit den Einnahmen verrechnet und wirkt sich steuerlich nicht aus.

Damit erübrigt sich der Aufwand vielleicht von vornherein...

haemo
01.09.2011, 07:30
Hallo!

Ok, Frage Nr. 2 ist damit beantwortet. Da ich aber nur zum Teil nen Job hatte, könnte ggf. doch noch das ein oder andere Jahr relevant sein. Das hängt eben davon ab, wie lange rückwirkend ich das steuerlich geltend machen kann (Frage 3, die mir immer noch nicht klar ist).

Habe bis Herbst 2009 studiert, aber erst 1.1.2010 angefangen zu arbeiten, also mehr als genug Steuern gezahlt ...

Wäre für weitere Tipps dankbar.

Grüße, Hämo

SuperSonic
01.09.2011, 15:57
Der Expertenkommentar dazu (von derselben Webseite):

Strittig ist, für wie viele Jahre die Steuererklärung nachgereicht werden kann – vier oder sieben Jahre. Betroffene sollten für infrage kommende Jahre ab einschließlich 2004 eine Erklärung einreichen, um sich alle möglichen Ansprüche zu sichern.

Muriel
29.10.2011, 15:01
Wird wohl doch nix :-nix *klick* (http://www.spiegel.de/unispiegel/studium/0,1518,794644,00.html)