haemo
31.08.2011, 11:37
Hallo!
Habe leider über die Suche noch nix Brauchbares hierzu gefunden, danke aber dass das ja noch einige andere von euch interessieren sollte und vielleicht blickt ja jemand besser durch den Steuerdschungel.
Es geht um die hier thematisierten Urteile:
http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/erststudium-werbungskosten.htm
wonach das Erststudium als Werbungskosten absetzbar ist.
Jetzt habe ich natürlich keinen Verlustvortrag gemacht, habe jedoch auch bisher keine Steuererklärung für die Jahre vor 2010 (Arbeitsbeginn, Studium bis Herbst 2009) gemacht. Habe während des Studiums zum Teil nen 400€-Job gehabt.
Für 2010 habe ich bereits einen Festsetzungsbescheid, der jedoch "nach $ 165 Abs. 1 Satz 2 AO teilweise vorläufig ist."
Versteht jemand von euch:
1. ob ich jetzt noch in der Steuererklärung von 2010 nachträglich zusätzliche Werbungskosten angeben kann?
2. ob ich wenn ich weniger alsüber den 400€-Job eingenommenen Betrag Werbungskosten habe die trotzdem abziehen kann?
3. ab wann ich die Werbungskosten abziehen kann? Die Angabe differieren zwischen 2004 und 4 Jahre rückwirkend mit Ablauf des Jahres der Steuererklärung (das wäre jetzt 2008 oder 2007?)?
Bin verwirrt und weiß, warum ich nicht Steuerberaterin geworden bin ;-)
Könnte aber auch am Z. n. Dienst liegen ...
Bin für jeden Tipp dankbar (und glaubt mir, google habe ich schon befragt)
Viele Grüße, Haemo
Habe leider über die Suche noch nix Brauchbares hierzu gefunden, danke aber dass das ja noch einige andere von euch interessieren sollte und vielleicht blickt ja jemand besser durch den Steuerdschungel.
Es geht um die hier thematisierten Urteile:
http://www.finanztip.de/recht/steuerrecht/erststudium-werbungskosten.htm
wonach das Erststudium als Werbungskosten absetzbar ist.
Jetzt habe ich natürlich keinen Verlustvortrag gemacht, habe jedoch auch bisher keine Steuererklärung für die Jahre vor 2010 (Arbeitsbeginn, Studium bis Herbst 2009) gemacht. Habe während des Studiums zum Teil nen 400€-Job gehabt.
Für 2010 habe ich bereits einen Festsetzungsbescheid, der jedoch "nach $ 165 Abs. 1 Satz 2 AO teilweise vorläufig ist."
Versteht jemand von euch:
1. ob ich jetzt noch in der Steuererklärung von 2010 nachträglich zusätzliche Werbungskosten angeben kann?
2. ob ich wenn ich weniger alsüber den 400€-Job eingenommenen Betrag Werbungskosten habe die trotzdem abziehen kann?
3. ab wann ich die Werbungskosten abziehen kann? Die Angabe differieren zwischen 2004 und 4 Jahre rückwirkend mit Ablauf des Jahres der Steuererklärung (das wäre jetzt 2008 oder 2007?)?
Bin verwirrt und weiß, warum ich nicht Steuerberaterin geworden bin ;-)
Könnte aber auch am Z. n. Dienst liegen ...
Bin für jeden Tipp dankbar (und glaubt mir, google habe ich schon befragt)
Viele Grüße, Haemo