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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Rechtliche Frage bezüglich Prüfungsbenachrichtung



tfc82
07.09.2011, 10:48
Hallo,
ich hab ne Frage, eine Kommiltonin von mir hat bis heute auf ihre mündliche Einladung gewartet, dieses kommt im Normalfall bei uns in NRW 14 Tage vorher, da bis zum 21.09 geprüft wird, wäre heute die letze Chance gewesen.
Da der Brief wieder nicht kam, hat Sie beim LPA angerufen, dort war die Aussage: "Ja, Prüfung haben Sie am Freitag, der Brief ist schon lange raus".

Frage ist also: Gibt es rechtlich da irgendwie ne Mindestprüfungsbenachrichtigung? Oder sowas wie einen eventuellen Nachteilsausgleich o.Ä.?

Danke!

michaelh
07.09.2011, 12:07
Deine Kommilitonin hat also lt. Auskunft des Prüfungsamtes am Freitag, den 09.09.11, ihre mündliche Prüfung?

Hier mal ein Auszug aus der ÄAppO:

"§ 17:

Die Ladung zur schriftlichen Prüfung wird dem Prüfling spätestens sieben, die Ladung zur mündlich- praktischen Prüfung spätestens fünf Kalendertage vor dem Prüfungstermin zugestellt."

Ich persönlich halte also das Vorgehen in ihrem Fall für nicht zulässig. Darüber hinaus müsste beim Prüfungsamt bekannt sein, dass sie ihre Ladung noch nicht erhalten hat, denn diese werden, so denke ich, überall per Einschreiben verschickt.
Ich würde noch einmal beim Prüfungsamt nachfragen, wann genau die Ladung verschickt worden sein soll und darauf hinweisen, dass eine solche noch nicht in Empfang genommen worden ist.
Wenn das nicht fruchtet, sollte man das entsprechend zuständige Regierungspräsidium (weiß nicht, wie das in NRW organisiert ist) kontaktieren, sich einen zuständigen Beamten geben lassen und um Verschiebung der Prüfung bitten.

McBeal
07.09.2011, 13:12
Ist bei uns (2004) im Semester auch passiert. Derjenige hat einen (!) Tag vorher dort angerufen und erfahren, dass er am nächsten Tag Prüfung hat, bei wem und (da noch alte AO) welche Fächer überhaupt. Angetreten ist er und hat auch bestanden. Die Frage ist, ob man vielleicht zwar das Recht hat, nicht anzutreten, aber vielleicht dann erst im nächsten Semester mitgeprüft wird, es also wie mit Attest gewertet wird. Bevor ich nicht antrete, würde ich das auf jeden Fall klären! Ein Semester zu verlieren wäre ja mehr als ärgerlich!
Und da die Fächer ja feststehen und man eigentlich auch prüferunabhängig theoretisch alles wissen müsste, ist die Frage, ob man sich dann nicht denkt: "Doof gelaufen, aber dann habe ich es Freitag hinter mir!"

LG
Ally

cloud765
07.09.2011, 15:58
wenn sie allerdings durchfällt, müsste das ja eig. ein klagegrund sein.
auf jeden fall würde ich mich mal bei der post erkundigen, wo das einschreiben denn hin ist bzw. eine bestätigung holen, dass man es selber nicht bekommen/in empfang genommen hat.

tfc82
07.09.2011, 15:59
Danke für eure Antworten!
Mit dem LPA wurde das ganze geklärt, Prüfung ist jetzt am 21.09.
Danke nochmals ;)

Michael72
07.09.2011, 16:44
Danke für eure Antworten!
Mit dem LPA wurde das ganze geklärt, Prüfung ist jetzt am 21.09.
Danke nochmals ;)

Schön, dass sich solche Sachen dann letzlich doch immer zufriedenstellend klären lassen!