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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Knapp daneben ist auch vorbei, wann Fragen beim IMPP rügen und wie?



24.08.2001, 19:58
Hallo Leute,

jaja ich weiss, rtfm. Aber ich hab das FAQ gelesen und weiss deshalb dass man Fragen rügen kann, aber nicht wie und wann. Muß ich jetzt schon Einspruch erheben, mit der relativ ungenauen Punktzahl von Medilearn (das letzte Mal hatte ich hinterher ein paar Punkte mehr, wenn das diesmal wieder passiert hab ich gewonnen) oder erst wenn ich die offiziellen Zahlen habe? Muß ein Anwalt rügen oder kann ich das formlos? Hat damit schon jemand Erfahrung?

Vielen Dank, ein zitternder Dominik

24.08.2001, 20:24
Krass. 5% fallen durch und du gleich 2x.

Jens
24.08.2001, 21:45
Hallo,

hier vielleicht noch einmal der Auszug aus den faq von medi-learn, in denen Rechtsanwalt Karasek für medi-Learn die
Frage nach der Möglichkeit, im Nachhinein strittige Fragen des
IMPP anzuzweifeln, erläutert (Du scheinst die schon zu kennen):

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Das Bundesverfassungsgericht hat in einer sehr weitreichenden Entscheidung aus dem Jahre 1991 festgestellt, daß die Studenten einen Antwortspielraum haben. Danach muß eine Frage "gutgeschrieben" werden, wenn man beweisen kann, daß die eigene Lösung neben derjenigen des Instituts richtig ist. Maßstab ist hier die Ausbildungsliteratur, wobei ein Standardwerk (beispielsweise in der Anatomie der Atlas von Sobotta) ausreicht.
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Nachzulesen auch unter den FAQ´s mittels folgenden Links

http://www.medi-learn.de/faq.html#Fragenruegen


Inwiefern dieser Sachverhalt auf DICH zutriftt, mußt Du dann
belegen bzw. herausfinden. Im übrigen lagen die medi-learn-Auswertungen in den letzten Jahren mit beinahe 99%iger Sicherheit bei den IMPP-Ergebnissen.


Also schau vielleicht mittels entsprechender anerkannter Fachliteratur diejenigen Fragen an, von denen Du überzeugt bist, daß sie sich fachlich richtig auch anders als es das IMPP vorschlägt, beantworten lassen. Wenn es dann zwischen zwei Noten hängt, solltest Du einen Rechtsanwalt einschalten.

Das IMPP ist - so paradox das vielleicht klingen mag - sehr daran interessiert, strittige Fragen aus dem Fragenpool zu eleminieren, so daß Du vielleicht - Stichhaltigkeit vorausgesetzt - dazu beitragen kannst, mittels sachlicher Kritik die Examina nachfolgender Generationen zu verbessern !

:-) Viele Grüße ! :-)

Jens

24.08.2001, 23:26
Hi Dominik,
am besten rügst du zweifelhafte Fragen sofort. Die 1-Wochen-Frist des IMPP ist nur informell, bietet aber die besten Chancen, noch Einfluss auf die endgültige Auswertung zu nehmen. Für den förmlichen Widerspruch hast du reichlich Zeit. Falls es daneben ist, ein Monat, ansonsten ein volles Jahr, weil du dann keine Rechtsbehelfsbelehrung vom LPA bekommst.