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DoFu
14.09.2011, 19:41
Hallo zusammen!

Habe ein rechtliche Frage zur Arbeitsmedizin.

Nehmen wir an ich bin als Assistenzarzt bei einem weiterbildungsberechtigten Facharzt für Arbeitsmedizin angestellt.
Darf ich dann selbständig Personaluntersuchungen durchführen?

Bei den Voraussetzungen für betriebsärztliche Tätigkeit steht immer entweder FA für Arbeitsmedizin, oder führen der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin.

Gibt es da Ausnahmen für Assistenzärzte für Arbeitsmedizin bzw. ist in der o.g. Konstellation einfach von einer Supervision des leitenden Facharztes auszugehen?

dreamchaser
14.09.2011, 19:44
Wahrscheinlich führst du die Untersuchung durch und ein FA schaut kurz drauf und muss eben dafür grade stehen. Ist ja ähnlich bei Gutachten, die muss ja auch ein Facharzt erstellen - der Assi macht die Arbeit und Untersuchung, der FA schaut kurz drauf und unterschreibt dafür, dass das so richtig ist.

DoFu
14.09.2011, 19:50
Wahrscheinlich führst du die Untersuchung durch und ein FA schaut kurz drauf und muss eben dafür grade stehen. Ist ja ähnlich bei Gutachten, die muss ja auch ein Facharzt erstellen - der Assi macht die Arbeit und Untersuchung, der FA schaut kurz drauf und unterschreibt dafür, dass das so richtig ist.

Stellt sich die Frage, ob ich dann alleine vor Ort sein darf um die Untersuchung durchzuführen?

Und dann gibt es da auch noch spez. Untersuchungen wie z.B. G26.3 - schwerer Atemschutz. Sind solche Untersuchungen nicht sogar personengebunden?
Das ist jetzt natürlich ne sehr komplexe Frage und könnte auch von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich sein.