DoFu
14.09.2011, 19:41
Hallo zusammen!
Habe ein rechtliche Frage zur Arbeitsmedizin.
Nehmen wir an ich bin als Assistenzarzt bei einem weiterbildungsberechtigten Facharzt für Arbeitsmedizin angestellt.
Darf ich dann selbständig Personaluntersuchungen durchführen?
Bei den Voraussetzungen für betriebsärztliche Tätigkeit steht immer entweder FA für Arbeitsmedizin, oder führen der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin.
Gibt es da Ausnahmen für Assistenzärzte für Arbeitsmedizin bzw. ist in der o.g. Konstellation einfach von einer Supervision des leitenden Facharztes auszugehen?
Habe ein rechtliche Frage zur Arbeitsmedizin.
Nehmen wir an ich bin als Assistenzarzt bei einem weiterbildungsberechtigten Facharzt für Arbeitsmedizin angestellt.
Darf ich dann selbständig Personaluntersuchungen durchführen?
Bei den Voraussetzungen für betriebsärztliche Tätigkeit steht immer entweder FA für Arbeitsmedizin, oder führen der Zusatzbezeichnung Betriebsmedizin.
Gibt es da Ausnahmen für Assistenzärzte für Arbeitsmedizin bzw. ist in der o.g. Konstellation einfach von einer Supervision des leitenden Facharztes auszugehen?