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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Erfahrung mit Kündigung



silenthill
16.09.2011, 12:54
Grüß euch,
ich habe mal eine Frage. Ich habe ein Angebot für eine neue Stelle ab 1.11.2011, die Kündigungsfrist meines aktuellen Arbeitvertrags habe ich aber leider schon verpasst und der Chef meint, ich darf nicht vor dem 1.1.2012 gehen. Geht das? Eine Auflösung des Vertrags geht nur wenn er zustimmt oder? Bin etwas verzweifelt, weiß jemand was der Marburger Bund dazu meint?

Vielen Dank,
silenthill

GOMER
16.09.2011, 13:03
Die Kündigungfrist ist im Arbeitsvertrag festgehalten, diese hast Du ja offenbar verpasst*. Eine Auflösung des Arbeitsvertrages ist nur in beiderseitigem Einverständnis möglich.

Wenn der von Dir unterschriebene Vertrag rechtens ist, dann hilft auch der MB oder ein Anwalt nicht weiter.

*Wenn Du einen MB-Vertrag hast und über ein Jahr dabei bist.

Brutus
16.09.2011, 13:13
Grüß euch,
ich habe mal eine Frage. Ich habe ein Angebot für eine neue Stelle ab 1.11.2011, die Kündigungsfrist meines aktuellen Arbeitvertrags habe ich aber leider schon verpasst und der Chef meint, ich darf nicht vor dem 1.1.2012 gehen. Geht das? Eine Auflösung des Vertrags geht nur wenn er zustimmt oder? Bin etwas verzweifelt, weiß jemand was der Marburger Bund dazu meint?

Vielen Dank,
silenthill

Nicht so viele Informationen...
Wie lange arbeitest Du schon da? Welcher Vertrag?
Davon ab: Du schließt keinen Vertrag mit Deinem Chef, sondern mit dem KH / Verwaltung / Geschäftsführer oder deren Bevollmächtigten. Die Kündigung gibst Du ja auch nicht Deinem Chef, sondern den entsprechenden Leuten in der Verwaltung. Die werden natürlich sagen, dass der Chef der Kündigung zustimmen muss. Und wenn der nein sagt, werden die nicht ja sagen...
Wieviel Resturlaub / Überstunden hast Du denn noch? Reichen die evtl. aus?
Ansonsten einfach beim neuen Arbeitgeber nachfragen, ob Du nicht auch ab dem 01.01.2012 bei ihm anfangen kannst...

Shizr
16.09.2011, 13:44
Wenn du aus der Kündigungsfrist raus bist, kannst du nicht viel machen, auch nicht mit MB oder Rechtsanwalt.
pacta sunt servanda.

Entweder dein Arbeitgeber stimmt einem Auflösungsvertrag zu (darauf gibt es aber nun mal keinen Rechtsanspruch) oder eben nicht.
Dann bleibt dir nur die fristgemäße Kündigung zum 31.12., in der Hoffnung, dass du deine Wunschstelle auch erst zum 1.1. antreten kannst.

Das würde ich mal mit dem neuen Arbeitgeber absprechen, für den Fall, dass dein bisheriger mauert.