Nell.
16.09.2011, 20:58
Hallo :)
Ich mache grad beim BFD mit und habe mich im Losverfahren für Humanmedizin beworben (jaja, ich weiß aussichtslos :-wow). Wenn man ein FSJ macht und einen Platz im Losverfahren bekommt, wird einem dieser ja sozusagen bis zum Ende des Dienstes "aufgehoben" (bevorzugte Zulassung).
Im Gesetzestext heißt es hierzu:
Den Bewerbern dürfen keine Nachteile entstehen
... aus der Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres nach dem Gesetz zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres vom 17. August 1964 (BGBl. I S. 640) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juli 2002 (BGBl. I S. 2596) oder eines freiwilligen ökologischen Jahres nach dem Gesetz zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres vom 17. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2118) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juli 2002 (BGBl. I S. 2600) oder im Rahmen eines von der Bundesregierung geförderten Modellprojektes oder ...
Das Gesetz bezieht sich darauf, dass ein Studienplatz, der einem während der Verrichtunge eines Dienstes zugewiesen wird, nach Beendigung des Dienstes wieder zur Verfügung stehen muss --> Nachteilsausgleich
Hm, der BFD ist hier natürlich nicht aufgeführt. Bei Hochschulstart jedoch schon (als Grund für bevorzugte Zulassung).
Ich würde den Dienst auch im Fall einer Zulassung schon gern zu Ende bringen, jedoch würde ich auch zu Fuß nach Jena, Greifswald oder Bochum sprinten, wenn ich einen Platz bekäme (wird sowieso nicht passieren, Leben ist ja kein Ponyhof...) Frage ist nur, ob ich dann auch aus meinem Vertrag rauskäme. Aufschieben würde mir deswegen deutlich mehr zusagen.
Und jetzt nicht schlagen, von wegen Plätze blockieren! :-angel
Gilt der BFD jetzt als Dienst? Wann kommt das Gesetz, das diesen Sachverhalt untermauert? BFD ist so unorganisiert... schlimm. Sogar mit dem Kindergeld gibts nur Probleme.
Was meint ihr?
Vielem Dank für eure viel geschätzte Aufmerksamkeit!:-winky
(Geht sich vom Kiddies bespaßen erholen)
Ich mache grad beim BFD mit und habe mich im Losverfahren für Humanmedizin beworben (jaja, ich weiß aussichtslos :-wow). Wenn man ein FSJ macht und einen Platz im Losverfahren bekommt, wird einem dieser ja sozusagen bis zum Ende des Dienstes "aufgehoben" (bevorzugte Zulassung).
Im Gesetzestext heißt es hierzu:
Den Bewerbern dürfen keine Nachteile entstehen
... aus der Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres nach dem Gesetz zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres vom 17. August 1964 (BGBl. I S. 640) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juli 2002 (BGBl. I S. 2596) oder eines freiwilligen ökologischen Jahres nach dem Gesetz zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres vom 17. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2118) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juli 2002 (BGBl. I S. 2600) oder im Rahmen eines von der Bundesregierung geförderten Modellprojektes oder ...
Das Gesetz bezieht sich darauf, dass ein Studienplatz, der einem während der Verrichtunge eines Dienstes zugewiesen wird, nach Beendigung des Dienstes wieder zur Verfügung stehen muss --> Nachteilsausgleich
Hm, der BFD ist hier natürlich nicht aufgeführt. Bei Hochschulstart jedoch schon (als Grund für bevorzugte Zulassung).
Ich würde den Dienst auch im Fall einer Zulassung schon gern zu Ende bringen, jedoch würde ich auch zu Fuß nach Jena, Greifswald oder Bochum sprinten, wenn ich einen Platz bekäme (wird sowieso nicht passieren, Leben ist ja kein Ponyhof...) Frage ist nur, ob ich dann auch aus meinem Vertrag rauskäme. Aufschieben würde mir deswegen deutlich mehr zusagen.
Und jetzt nicht schlagen, von wegen Plätze blockieren! :-angel
Gilt der BFD jetzt als Dienst? Wann kommt das Gesetz, das diesen Sachverhalt untermauert? BFD ist so unorganisiert... schlimm. Sogar mit dem Kindergeld gibts nur Probleme.
Was meint ihr?
Vielem Dank für eure viel geschätzte Aufmerksamkeit!:-winky
(Geht sich vom Kiddies bespaßen erholen)