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Archiv verlassen und diese Seite im Standarddesign anzeigen : Keine bevorzugte Zulassung bei BFD (Bundesfreiwilligendienst)?



Nell.
16.09.2011, 21:58
Hallo :)

Ich mache grad beim BFD mit und habe mich im Losverfahren für Humanmedizin beworben (jaja, ich weiß aussichtslos :-wow). Wenn man ein FSJ macht und einen Platz im Losverfahren bekommt, wird einem dieser ja sozusagen bis zum Ende des Dienstes "aufgehoben" (bevorzugte Zulassung).

Im Gesetzestext heißt es hierzu:

Den Bewerbern dürfen keine Nachteile entstehen

... aus der Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres nach dem Gesetz zur Förderung eines freiwilligen sozialen Jahres vom 17. August 1964 (BGBl. I S. 640) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juli 2002 (BGBl. I S. 2596) oder eines freiwilligen ökologischen Jahres nach dem Gesetz zur Förderung eines freiwilligen ökologischen Jahres vom 17. Dezember 1993 (BGBl. I S. 2118) in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. Juli 2002 (BGBl. I S. 2600) oder im Rahmen eines von der Bundesregierung geförderten Modellprojektes oder ...

Das Gesetz bezieht sich darauf, dass ein Studienplatz, der einem während der Verrichtunge eines Dienstes zugewiesen wird, nach Beendigung des Dienstes wieder zur Verfügung stehen muss --> Nachteilsausgleich

Hm, der BFD ist hier natürlich nicht aufgeführt. Bei Hochschulstart jedoch schon (als Grund für bevorzugte Zulassung).

Ich würde den Dienst auch im Fall einer Zulassung schon gern zu Ende bringen, jedoch würde ich auch zu Fuß nach Jena, Greifswald oder Bochum sprinten, wenn ich einen Platz bekäme (wird sowieso nicht passieren, Leben ist ja kein Ponyhof...) Frage ist nur, ob ich dann auch aus meinem Vertrag rauskäme. Aufschieben würde mir deswegen deutlich mehr zusagen.

Und jetzt nicht schlagen, von wegen Plätze blockieren! :-angel

Gilt der BFD jetzt als Dienst? Wann kommt das Gesetz, das diesen Sachverhalt untermauert? BFD ist so unorganisiert... schlimm. Sogar mit dem Kindergeld gibts nur Probleme.


Was meint ihr?


Vielem Dank für eure viel geschätzte Aufmerksamkeit!:-winky

(Geht sich vom Kiddies bespaßen erholen)

champ90
17.09.2011, 11:45
Frage ist nur, ob ich dann auch aus meinem Vertrag rauskäme. Wenn du einen Studienplatz bekommst, kannst du den BFD sofort kündigen. Ein Studienplatz gilt als wichtiger Grund.

lilawoman
17.09.2011, 12:01
BFD gilt auch als Dienst d.h. der Platz wird dir aufgehoben.

fallenangel30487
17.09.2011, 12:41
Soweit mir bekannt ist gilt dies jedoch nicht bei einem Platz übers LV

Nell.
17.09.2011, 13:44
Danke für eure Antworten!

Also beim FSJ wird der Platz definitiv aufgehoben. Nur ist der BFD im Gesetz nicht angegeben, weil er neu ist.

Gilt der Nachteilsausgleich eigentlich nur bei Hochschulstart-Fächern?

Weiß jmd darüber Bescheid?



Gehe die nächste Ladung Losanträge abschicken. Die Post wird noch reich wegen mir!:-D

olosan
17.09.2011, 22:57
wenn du nen Platz im Losverfahren kriegst, wird dir glaube ich nicht "aufgehoben" bis du mit deinem Dienst fertig bist. Das gilt nur für Zulassungen durch die ZVS, weil die den Platz im Nachrückverfahren nochmal vergeben können.

Das Losverfahren ist aber das Nach-Nach-Nach-Nachrückverfahren das nur durchgehführt wird falls tatäschlich am Ende aller Verfahren und schon halb im Semester noch nen Platz frei geblieben ist.

Nell.
18.09.2011, 15:13
Also, §34 des Hochschulrahmengesetzes gilt definitiv auch für das Losverfahren im Zusammenhang mit FSJ. Habe nach ähnlichen Fällen gegooglet. Meine Frage bezieht sich explizit auf den BFD.


Werde aber mal die ZVS kontaktieren oder eine Universität.